Rechnung von Subunternehmer einfach weiterleiten?
Die Frage ist wohl ein wenig missverständlich deswegen mal eine Erklärung. Ich habe einen Auftrag angenommen und führe ihn auch aus. Nun war ich krank geworden und habe für wichtige Teilarbeiten die fertig gestellt werden mussten einen Auftrag an jemand anderem vergeben. Das war auch mit meinem Auftraggeber so abgeklärt und soweit war auch alles in Ordnung.
Dann wurden die Arbeiten auch alle schnell und gut ausgeführt. 1 Tag später kam die Rechnung. Als diese 2 Tage später noch nicht bezahlt war kam die Mahnung nicht an mich sondern an meinen Auftraggeber der ja eigentlich damit gar nichts zu tun hat, weil ich ja den Auftrag gegeben habe. Jetzt versucht also dieser Herr die Forderung zwecks Mahnungen an meinen Auftraggeber einzutreiben nach 2 Tagen!!!
Es geht mir nicht darum dass ich die Rechnung nicht bezahle, mittlerweile ist sie auch bezahlt aber war das überhaupt Rechtens von Ihm die Forderung einfach von jemand anderem versuchen einzutreiben?
Ich meine ich bin mit meinem Auftraggeber im Reinen aber trotzdem sieht das einfach blöd aus wenn man sich da erst einmal erklären muss.
Vielen Dank für die Antworten.
3 Antworten
Dein Sub hat sich sauber selbst disqualifiziert. Das ist hochgradig unprofessionell. Selbstverständlich kann er eine Forderung nur vom Auftraggeber eintreiben, von niemandem sonst.
Rechnung und Mahnung haben an den direkten Auftraggeber zu gehen, in dem Fall also an Dich. DEIN Auftraggeber und der Subunternehmer hatten ja, so wie Du es beschreibst, gar keinen gültigen Geschäftsvertrag geschlossen, also hätte Dein Auftraggeber auch einfach nichts zahlen müssen.
Ob das rechtens ist, weiß ich nicht, aber es ist im Grunde hinfällig, weil er kein Geld von jemandem fordern kann, der ihn nicht beauftragt hat.
Wenn in der Rechnung kein Zahlungsziel angegeben war, so ist die Geldschuld sofort zu begleichen. Kann also sein, dass die Mahnungsstellung, wenn auch an die falsche Adresse, an sich rechtens war.
Rechnung und Mahnung gehen an den Vertragspartner.
Sofern in der Rechnung kein Zahlungszeitraum angegeben war, muss die Geldschuld sofort beglichen werden. Es könnte also sein, dass die Mahnungsstellung an sich schon rechtens war.
Vielen Dank erst mal. Mein Auftraggeber hat ja auch nicht bezahlt das habe ich dann getan. Mit der Sache des Geschäftsvertrages sind wir uns dann schon mal einig. Jetzt wäre nur interessant zu wissen ob er das überhaupt darf?