Rechnung von Subunternehmer einfach weiterleiten?

3 Antworten

Dein Sub hat sich sauber selbst disqualifiziert. Das ist hochgradig unprofessionell. Selbstverständlich kann er eine Forderung nur vom Auftraggeber eintreiben, von niemandem sonst.

Rechnung und Mahnung haben an den direkten Auftraggeber zu gehen, in dem Fall also an Dich. DEIN Auftraggeber und der Subunternehmer hatten ja, so wie Du es beschreibst, gar keinen gültigen Geschäftsvertrag geschlossen, also hätte Dein Auftraggeber auch einfach nichts zahlen müssen.

Ob das rechtens ist, weiß ich nicht, aber es ist im Grunde hinfällig, weil er kein Geld von jemandem fordern kann, der ihn nicht beauftragt hat.

Freetz 
Beitragsersteller
 18.02.2016, 20:46

Vielen Dank erst mal. Mein Auftraggeber hat ja auch nicht bezahlt das habe ich dann getan. Mit der Sache des Geschäftsvertrages sind wir uns dann schon mal einig. Jetzt wäre nur interessant zu wissen ob er das überhaupt darf?

konstanze85  18.02.2016, 20:50
@Freetz

Wenn in der Rechnung kein Zahlungsziel angegeben war, so ist die Geldschuld sofort zu begleichen. Kann also sein, dass die Mahnungsstellung, wenn auch an die falsche Adresse, an sich rechtens war.

Rechnung und Mahnung gehen an den Vertragspartner.

Sofern in der Rechnung kein Zahlungszeitraum angegeben war, muss die Geldschuld sofort beglichen werden. Es könnte also sein, dass die Mahnungsstellung an sich schon rechtens war.