Eigentümerwechsel - Reparatur Auftrag vor Übergabe, wer zahlt?

3 Antworten

Gratuliere!

Wieso benötigt Deine Hausverwaltung denn zusätzlich Deine Zustimmung für Reparaturen?

Und wer Miete kassiert, bekommt auch die Rechnungen, denn die werden ja von der Miete abgezogen für die Steuer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Glückwunsch zum Eigenheim.

Falls im Kaufvertrag nichts anderes vermerkt ist, zahlt der Vorbesitzer, da er den Auftrag vergeben hat, unabhängig davon, ob die Arbeiten vor oder nach dem Verkauf ausgeführt wurden.

Wer die Reparatur in Auftrag gegeben hat.

Es sei denn, es wurde ausdrücklich anders vereinbart.