Reparatur Sat-Anlage - wer zahlt?
Hallo zusammen,
im Dezember ist in unserem Haus (wir wohnen zur Miete, 3 Parteien im Haus) die Sat-Anlage kaputt gegangen. Es kam eine Firma die - laut Vermieter - alles erneuert hat. Nach telefonischer Rücksprache im Dezember wollte unser Vermieter die Kosten übernehmen. Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung und plötzlich waren die Kosten für die Arbeiten an der SAT-Anlage aufgeführt. Knapp 1000,- die nach den Quadratmetern verteilt wurden, sodass wir über 300EUR übernehmen müssen. Es war keine Kopie der Rechnung angehangen - die habe ich nachgefordert. Auf die Anfrage beim Vermieter warum er ohne "Vorwarnung" berechnet, kam keine Antwort. Er meinte nur das es ja neu gemacht und nicht repariert wurde. Aber das ist doch kein Grund oder? Aus meiner Sicht wurde hier durch Austausch von Teilen der Urzustand wieder hergestellt - müssen wir das wirklich bezahlen? Bin total verunsichert. Hätten dieses Jahr knapp 600EUR Rückzahlung erhalten, jetzt hat der Vermieter den Anteil für die Rechnung einfach einbehalten. Geht das?
Danke für eure Unterstützung!
3 Antworten
Wenn ihr gemäß Mietvertrag einen Fernsehempfang via SAT gestellt bekommen habt und das hat immer funktioniert und ihr habt vielleicht sogar Antennengebühren bezahlt, muss der Vermieter auf seine Kosten die SAT-Anlage funktionsfähig halten. Wie er das macht, ob Reparatur oder Neu, ist seine Sache.
Stellt Euch mal vor, die Heizung geht kaputt und ihr müßtet gemeinschaftlich 20000 € für die Heizungserneuerung bezahlen...
Das sind Reparaturkosten, die gehen zu Lasten des Vermieters. Ihr braucht es genausowenig zu bezahlen wie einen neuen Heizkessel.
Wenn der Vermieter die Rückzahlung einbehält kürzt ihr einfach (Nach Anmeldung) eure Nebenkostenvorauszahlung um den strittigen Betrag.
In eine NEBENKOSTENabrechnung, gehören weder Reparaturen noch Neuinstallationen oder Modernisierungen, sondern eben ausschließlich NEBENKOSTEN...