Wer gibt den Austausch der Glasscheibe in der Mietwohnung in Auftrag?
Hallo Community,
folgender Fall liegt vor:
In der Mietwohnung wurde durch den Mieter in Eigenverschulden die Glasscheibe beschädigt.
Da nur eine private Haftpflicht- und keine Hausratsversicherung vorhanden ist, ist der Schaden vom Mieter selbst zu tragen.
Es ergeben sich hier zwei Fragen:
- Kann man den Vermieter bitten, die Gebäude-/Glasversicherung aufkommen zu lassen, wenn man diese in den NK bezahlt?
- Darf der Mieter die Reparatur der Scheibe in Auftrag geben (Hintergrund: Angebot des Glasers für den Ersatz und den Einbau der Scheibe knapp 1.200€, geschätzte Kosten eines anderen Anbieters seitens Vermieter: 5.000€).
Besten Dank vorab für eure Rückmeldung.
Amelie
11 Antworten
Das musst du mit dem Gebäudeeigentümer abklären. Da wäre es ja möglich, dass dieser einen Rahmenvertrag mit einem bestimmten Glaser hat. Das ist ja durchaus möglich, weil dann bevorzugt Ersatz gestellt werden kann, wenn etwas zerstört wird.
Ansonsten zahlt natürlich, der der den Auftrag erteilt.
Wenn er mit einem Glaser ein Rahmenabkommen hat, muss er diesen auch beauftragen.
Zu 1., ja das ist möglich
zu 2., der Mieter oder entleiher einer Sache ist nicht berechtigt Arbeiten oder Dienstleistungen an der Mietsache eigenmächtig in Auftrag zu geben oder selbst auszuführen. Ausgenommen Kleinreparaturen die keine besondere Berufserlaubnis benötigen und Renovierungsarbeiten. Leuchtmittel wechseln ist erlaubt, mit dem Schraibenzieher eine Lampe anklemmen nicht... auch wenn es vielfach geduldet wird. Bei der Wohnungsverglasung grundsätzlich die Erlaubnis vom Vermieter geben lassen. Niemand weiss was der Vermieter vor hat, villeicht sollen ja ohnehin die Fenster in naher Zukunft zur besseren Wärmeisolierung ausgetauscht werden, da wäre es Unsinn kurz vorher noch eine neue Thermophenscheibe einbauen zu lassen. Man darf natürlich um Erlaubnis bitten, das Glas durch einen Fachmann auf eigene Kosten fachgerecht wechseln zu lassen. Ob die Erlaubnis erteilt wird oder nicht, eentscheidet allein der Vermieter
Besten Dank. Zu 2: Heißt das, dass der Vermieter dann entscheiden darf wo bestellt wird und der Mieter dann den vollständigen Betrag entrichten muss?
Exakt, so ist es.
Abgesehen von der Bezahlung. Auftraggeber ist normalerwiese der Vermieter und der muss den Fensterbauer bezahlen, der Mieter zahlt den Betrag an den Vermieter und darf natürlich Einblick in die Rechnung / Kostenvoranschlag nehmen.
Der Vermieter hat aber auch das Recht dem Mieter freie Hand zu lassen, oder er sagt "In Ordnung, lass eine neue Scheibe auf Deine Kosten einbauen und die Sache ist erledigt"
Ruf Deine Versicherung an und frage was Du machen sollst, am besten ohne irgendwelche Kosten zu erwähnen.
Danke steefi, das habe ich nach der Ablehnung gemacht bzw. hat die Versicherung mich angerufen. Sie empfehlen mir über die Gebäude-/Glasversicherung des Vermieters zu gehen.
Wenn Du den Schaden verursacht hast und eine Haftpflichtversicherung hast, muß die auch zahlen. Wenn die sich so anstellen würde ich das alles über den Vermieter laufen lassen und Deine Haftpflicht bezahlen lassen. Wenn der ganze Vorgang abgeschlossen ist, würde ich die Haftpflichtversicherung kündigen und mich woanders versichern.
Leider ist das Glas im gemieteten Wohnraum in der HP nicht mitversichert. Ist tatsächlich mein Verschulden bzw. meine Unwissenheit. Danke dir trotzdem!
Die private Haftpflichtversicherung erkennt aber Glasbruch als Mietsachschaden nicht an, weil Glas ja anderweitig versicherbar ist.
Ganau so ist es richtig. Wenn der Vermieter die GBV anteilig als Betriebskosten auf die Mieter umlegt, bist du dadurch (mit)versichert und die Vers. trägt die Kosten.
Wenn Du den Schaden verursacht hast und eine Haftpflichtversicherung hast, muß die auch zahlen
Nicht wenn, wie hier, ein Ausschluss vorliegt. Glasschäden an der Mietsache sind nunmal nicht versichert in der Privathaftpflicht.
Wenn der Vermieter die GBV anteilig als Betriebskosten auf die Mieter umlegt
Was ist GBV? Gebäudeversicherung? Über die besteht kein Versicherungsschutz, weil der Schaden nicht durch eine versicherte Gefahr entstanden ist.
Einzig eine Glasversicherung kann hier Versicherungsschutz bieten. Der FS hat keine und wenn der Vermieter auch keine hat, dann bleibt der FS nunmal auf den Kosten sitzen.
Richtig. Das muss abgeklärt werden. Habe der/dem FS Einsichtnahme in die Police empfohlen.
Fragen kann man den Vermieter in jedem Fall.
Den Auftrag sollte der Vermieter dann selbst aufgeben.
Ich werde ihn vermutlich fragen.
Insofern der Vermieter eine Glabruchversicherung abgeschlossen hat und diese auch auf seine Mieter anteilig umlegt, bist du hier mitversichert und der Schaden wird von der betr. Versicheung reguliert.
Frage: Wo ist die Scheibe eingebaut und wie groß ist sie?
Danke für deine Rückmeldung. Ich kann auf der NK-Abrechnung nur sehen, dass ich die Gebäudeversicherung anteilig mitbezahle, weiß jedoch nicht wie es mit Glasbruch aussieht. Vermutlich ist diese vorhanden, er möchte jedoch, dass ich es aufgrund von Eigenverschulden über meine Hausratsversicherung abwickle. Die Scheibe ist ca. 2,00x0,95m und eine von zwei Gläsern im Hub-/Schiebeelement.
Die Glasbruchversicherung ist nicht automatisch in der Gebäudeversicherung enthalten sondern muss zusätzlich vereinbart werden. Das gilt natürlich auch für deine Hausratversicherung. Wobei diese hier nicht tätig würde. In Frage käme deine Haftpflichtversicherung, aber auch nur mit zus. Baustein Glasbruchversicherung.
Verlange Auskunft vom Vermieter unter Vorlage der Police.
Danke Hans. Kann der Vermieter also nicht vorgeben bei seinem "Glasanbieter" zu bestellen?