Vermieter teilt 7 Monate nach Auszug Handwerker Rechnung zur Begleichung aus?
Hallo,
Vielleicht hatte Jemand schon ein ähnliches Problem.
Am 1.7.21 bin ich ausgezogen. Eine übergabe würde gemacht( ohne Protokoll) und alle offensichtlichen Mängel wurden über die Jahre inmer mitgeteilt. Kaution wurde ebenfalls auagezahlt 2 Wochen später.
Da noch die Nebenkostenabrechnung gefehlt hat haben wir uns geeinigt, das Sie von der Kaution Geld zurückhalten dürfen.
Am 15.2.22 bekam ich die Abrechnung zugesendet mit bösem erwachen.
Der Abrechnung lagen Rechnungen bei bezüglich eines Wasserschadens eines Eckventils das durch mein Partner getauscht wurde da er vom Handwerk ist (angehender Meister) und der Vermieter drauf bestand. Die Rechnung war lt. Datum vom 10.&18.8. Und 20.09.21. ( Da wäre ich auch noch Teilweise einverstanden)
Allerdings eine 2.Rechnung mit der Reparatur einer Wintergarten Türe, die sich nicht mehr verschließen ließ. Da war mir nie was bekannt. Bei mir ging die Türe problemlos. Diese Rechnung wurde ebenfalls beigelegt vom 10.8.21.
Nun habe ich schon mit der Versicherung gesprochen, die sagen der Vermieter hätte es angeben müssen, da er lt. BGB 6 Monate zeit hat Schäden zu melden und hätte mich informieren müssen.
Wer kann dazu was sagen, wer hatte schon mal einen ähnlichen fall.
Danke.
5 Antworten
Die Versicherung hat richtig geantwortet. 6 Monate nach Mietende endet auch die Frist des Vermieters zu Forderungen aus dem Mietverhältnis bezüglich Schäden an der der Mietsache gegenüber dem ehemaligen Mieter.
Zudem ist es unverständlich, warum der Vermieter nicht sofot nach Eingang der Rechnungen seine Forderung geltend gemacht hat.
Fazit: Du musst diese Reparaturrechnungen nicht bezahlen. Nachzahlunge aufgrund der Betriebskostenabrechnung, sofern sie berechtigt sind, musst du leisten oder der Vermieter nimmt die Restkaution in Anspruch.
Solltest du jedoch ein Guthaben in der Abrechnung haben, so steht dir dieses und die Teilkaution zu. Du kannst auf dem Gerichtsweg dieses einklagen, wenn de Vermieter es nach deiner Fristsetzung nicht herausgibt.
Wenn du bereits Mitglied im MSB bist, dann nur zu.... Aber eigentlich kannst du deine Forderungen auch allein stellen. Sogar vor Gericht kannst du dich allein vertreten. Am AG besteht keine Anwaltspflicht. Du bist total im Recht.
Reparatur- bzw. Instandsetzngen und diesbezügliche Rechnungen haben in der Abrechnung über vereinbarte Vorauszahlungen für Betriebskosten nichts zu suchen.
Hinzu kommt, wenn diese korrekterweise separat bezahlt verlangt würden, dass nach 6 Monaten ab Rückgabe der Wohnung die Forderungen verjährt und deshalb mit dieser Begründung zurückzuweisen sind.
Was interessiert Dich das noch? Die Versicherung hat abgelent und die Ablehnung begründet, damit bist Du aus der Sache raus.
Verweise den Vermieter an Deine Versicherung, die vertritt Dich rechtlich gegen den Vermieter. Sollte sich herausstellen, dass Du schadensersatzpflichtig bist, tritt deine Haftpflichtversicherung für Dich ein, wenn nicht, kannst du dich darauf berufen und ebenfalls den Schadensersatzanspruch ablehnen.
Und natürlich steht Dir auch die vollständige Rückzahlung der Kaution zu.
Mit der Schlüsselübergabe erlischen im Allgemeinen die Verpflichtungen, die aus dem Mietvertrag hervorgehen. Wenn es allerdings versteckte Mängel gab, die bei der Wohnungsbesichtigung nicht sichtbar sein konnten, hat der Vermieter 6 Monate Zeit, Ansprüche geltend zu machen. Meiner Meinung nach, ist diese Frist überschritten, denn er hat euch die Abrechnung ja erst nach 7 Monaten geschickt.
Eine solche Rechnung für Reparaturen ist von der Nebenkostenabrechnung völlig losgelöst und hätte mit gesonderter Post sofort zugesandt werden müssen. Die Tatsache, dass der Vermieter alles zusammen mit den Nebenkosten abrechnen wollte, ist meiner Meinung nach unerheblich.
Mieterbund kennt oft nicht mal sein Lexikon, kann sich gespart werden.
Forderungen aus Schäden verjähren 6 Monate nach Schlüsselrückgabe.
Einbehalten von Miesi geht nur, wenn mit Nachforderungen für die BK-Abr. zu rechnen ist. Diese Summe muss genannt werden in der Abrechnung.
Woe oben geschrieben wurde ein Teil einbehalten. Und die Betriebskosten sind aich gerechtfertigt.
Mein Weg wird nun ein schreiben an den Vermieter sein und der Weg zum Mieterschutzbund. Damit auch alles seine Richtigkeit hat.
Danke. :-)