Mietvertrag, Vermieter fragt nach MusikInstrumenten. Darf er das?

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

http://www.immo-magazin.de/mietrecht-indiskrete-vermieterfragebogen/

Allerdings brauchen sie nicht alle Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, so der Mieterverein zu Hamburg. Hundertprozentig stimmen müssen nur die Auskünfte, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat. Das sind Angaben, die das Mietverhältnis unmittelbar betreffen wie Einkommen, Arbeitgeber, Familienstand und die Zahl der Personen, die im Haushalt leben werden.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-welche-auskuenfte-mieter-geben-muessen/4567992-2.html

Textauszug:

Gerichte sprechen in diesem Zusammenhang dem Mietbewerber ein "Recht auf Lüge" zu, das man aus dem Arbeitsrecht übertragen hat.

Musik:      Ob und welches Musikinstrument ein Mieter spielt, fällt in den
geschützten Privatbereich. Hält der Mieter sich an die Ruhezeiten im
Haus, darf er ohne Weiteres musizieren, in der Regel bis zu zwei Stunden
am Tag.

http://www.urbia.de/magazin/recht-und-finanzen/wenn-der-vermieter-zu-viel-fragt

http://www.mieterbund.de/index.php?id=3093

http://www.focus.de/immobilien/mieten/auf-dem-weg-zur-traumwohnung-bei-diesen-fragen-duerfen-sie-ihren-vermieter-anluegen_id_5085283.html

EstrellaBrown 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 09:59

Wow Danke! Ja, ich hatte auch irgendwie gehört dass man das nicht wahrheitsgemäß beantworten muss.. War mir allerdings nicht mehr sicher wegen der Unterschrift. Danke :)

ist eigentlich egal ob er das darf oder nicht... so oder so, wenn du ein lautes instrument spielst, bist du unten durch.

- wenn du die frage nicht beantwortest wird er sich seinen teil denken, und dich nicht weiter in erwägung ziehen

- wenn du ankreuzt dass du ein lautes instrument spielst, wird er dich ebenfalls nicht weiter in erwägung ziehen

von daher wäre deine einzige möglichkeit, dass du wahrheitsgemäß antwortest, und ihm gemäß dem falle nochmal persönlich mit nachdruck erklärst, warum dein instrument die nachbarn nicht stört. wenn es z.b. ne e-gitarre wäre könnte man ja argumentieren dass man damit auch mit kopfhörern zufriedenstellend üben kann und du zum aufdrehen und abgehen einen proberaum und eine band hast. keyboard und klavier kann man ebenfalls leise spielen... bei nem schlagzeug hätte aber wohl alle argumentation keinen zweck :D

EstrellaBrown 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 10:03

Also auf dem Bogen steht "ich spiele ____ instrument" und ich kanns nur ankreuzen oder halt eben nicht. Ich glaube ich lasse es frei (was ja soviel wie nein oder keine Antwort bedeutet) nachdem ich die antworten der anderen gelesen habe. Danke :)

implying  16.03.2017, 17:46
@EstrellaBrown

wie gesagt, freilassen und einfach nichts hinschreiben wird das schlimmste sein was du machen kannst. im zweifel wertet er das wie ein lautes instrument...

es ist egal ob er darf oder nicht, ob es rechtens ist oder nicht. er wird dich danach bewerten was du da hinschreibst, und was du da nicht hinschreibst.

also entweder lügst du, oder du bist ehrlich. wenn du nichts hinschreibst, geht er automatisch vom schlimmsten aus.

Solche Fragen in einer Selbstauskunft sind nicht selten.

Der Vermieter möchte halt wissen, ob "Störungen" aus dem Mietverhältnis zu erwarten sind.

Würde ich das mit dem Instrument nicht ankreuzen, wäre es ja nicht mehr wahrheitsgemäß

 

Dann lass es einfach weg. Es gehört zu der freien Entfaltung deiner Persönlichkeit, ein Musikinstrument innerhalb der Wohnung zu spielen, d.h. der Vermieter kann Dir das sowieso nicht verbieten.

Unabhängig davon kann es ja trotzdem wahrheitsgemäß sein. Du kannst Dir das Instrument ja auch in ein paar Wochen als neues Hobby zulegen.

johnnymcmuff  18.03.2017, 21:02

Dann lass es einfach weg. 

Es ist möglich dass der Vermieter nachfragt warum da nichts angekreuzt wurde oder die Bewerbung landet gleich in die Tonne.

Falls Sie legitime Fragen vorsätzlich falsch beantworten, könnte man Ihnen dies als Erschleichen des Mietvertrages auslegen und das Mietverhältnis bei Bekanntwerden dieses Umstandes später fristlos kündigen.

Der Besitz eines Instrumentes und dessen Nutzugn zu den allgemein übliche Zeiten wäre zulässig.

Bei einem Streit darüber könnte der Vermieter schlechte Karten haben.

Das Instrument hast Du erst gekauft, als der Zettel schon wider beim Vermieter war.

Mann wird sich doch ein neues Hobby zulegen dürfen.

EstrellaBrown 
Beitragsersteller
 16.03.2017, 09:57

Ja, das klingt nach einer guten Lösung. Danke :)