Haustürklingel fehlt, Mangel?
Hallöchen allerseits!
Muss eine Türklingel im Mietvertrag stehen, damit man einen Anspruch darauf hat? Ich Wohne in einem Mehrfamilienhaus und keiner hat eine Türklingel an der Haustür. Der Vermieter hatte uns zu Einzug gesagt, dies wird in wenigen Tagen fertig gestellt. Als wir ihn jetzt darauf angesprochen haben hörten wir nur:"Das steht nicht im Mietvertrag, also Pech, gibts nicht... Vielleicht in ein paar Jahren..."
Liebe Grüße an alle Helfenden
6 Antworten
Muss eine Türklingel im Mietvertrag stehen, damit man einen Anspruch darauf hat? Ich Wohne in einem Mehrfamilienhaus und keiner hat eine Türklingel an der Haustür. Der Vermieter hatte uns zu Einzug gesagt, dies wird in wenigen Tagen fertig gestellt. Als wir ihn jetzt darauf angesprochen haben hörten wir nur:"Das steht nicht im Mietvertrag, also Pech, gibts nicht
Was für eine Dumpfbacke.
Eine Klingel muss nicht explizit im Vertrag stehen, genauso wenig wie ein Briefkasten, aber es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung.
Wie sonst ist denn z.B. so ein Urteil zur Mietminderung zu erklären.
Klingel fehlt
Gericht: Amtsgericht Potsdam, Urteil vom 09.03.1995, Az. 26 C 406/94» festgesetzte Mietminderung: 5%
Folgendes machen:
Mangel
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Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einwurfeinschreiben)
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Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.
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Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].
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Kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie bei fruchtlosem Ablauf der Frist eine Ersatzvornahme(Selbstbeauftragung) vornehmen werden und die Kosten ab übernnächsten Monat mit der fälligen Mietzahlung aufrechnen werden.
Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen.
www.anwalt-im-netz.de/mietrecht/mangel-der-mietsache.html
Anstatt der Ersatzvornahme kann die Miete angemessen gemindert werden.
Die Höhe einer Minderung sollte ein Anwalt oder Mieterbund festlegen.
keine Mietminderung ohne Schaden für den Mieter möglich.
Das ist richtig, aber Anspruch auf Klingel bleibt.
Du hättest dir bei Einzug die Zusage des Vermieters über die Anbringung einer Türklingel schriftlich geben lassen sollen. So aber hast du wenig Chancen, weil die Zusage nicht nachweisbar ist. Somit gilt, Wohnung ohne Türklingel besichtigt, Mietvertrag unterschrieben, fehlende Türklingel akzeptiert. Du hast nur folgende Möglichkeiten: Entweder lässt du dich auf Stress mit dem Vermieter ein, der eine weitere Verschlechterung des Mietverhältnisses nach sich zieht oder du klebst dir für 10 Euro eine Funkklingen vor die Tür. Letzteres ist die einfachste und stressfreieste Lösung. Eine Wohnung ohne Türklingel ist zwar unüblich aber keineswegs unzulässig. Letzte Möglichkeit: Du kündigst fristgemäß und suchst dir eine andere Wohnung. Das liegt aber wohl nicht in deinem Interesse und ist auch nicht notwendig wenns doch so einfach selbst zu lösen ist.
Eine Klingel an der Eingangstür gehört genau so zur Mietsache, wie ein Wasserhahn in der Küche. Der steht auch nicht extra im Mietvertrag.
Die Türklingel muss nicht im Mietvertrag stehen. Der Vermieter scheut die Kosten und wimmelt euch mit dieser lapidaren Antwort ab. Eure Unwissenheit, die fehlende Klingel nicht im Übergabeprotokoll mit Fristsetzung angemahnt zu haben, führt dazu, dass ihr keine Mietminderung geltend machen könnt. Aber mit dieser Konstellation könnt ihr für euch eine Klingel fordern, Einwurfschreiben mit Fristsetzung und Ankündigung einer Ersatzvornahme bei Fristüberschreitung. >> Funkklingel kaufen, installieren und Kaufpreis sowie Arbeitslohn 12€/h von der Mietzahlung einmalig abziehen. Sollte der Vermieter eine Anlage zum späteren Zeitpunkt bauen lassen, könnt Ihr die Klingel nicht einbehalten, denn nun gehört sie dem Vermieter. Der Vermieter könnte euch die Montage der Funkklingel am Hauseingang verbieten, deshalb sollte die Genehmigung dazu eingeholt werden. Notfalls einklagen.
Die fehlenden Klingeln der anderen Mieter sollten euch nicht aufhalten.
Das ist eine übliche Vorrichtung und muss vorhanden sein. Fordert den Vermieter schriftlich mit Frist auf, dass zu installieren. Sonst geht zu einem Mieterverein.
Der Mieter hat bekannt, dass die Klingel bereits beim Einzug fehlte und hat den Mangel ohne Forderung der Beseitigung des Mangels hingenommen. >>> keine Mietminderung ohne Schaden für den Mieter möglich.