Kann jeder den Mietvertrag unterschreiben?
Kann eine Maklerin den Mietvertrag unterschreiben oder muss das der/die Vermieter/in machen?
5 Antworten
Wenn dieser Jemand eine Vollmacht besitzt, dann darf dieser jemand auch unterschreiben.
Wenn der Eigentümer weit weg wohnt oder sich fast nur im Ausland aufhällt, ist es sinnvoll das man Jemandem eine Vollmacht gibt.
wir haben uns nämlich eine Wohnung angesehen wo die Maklerin meinte das wir die Wohnung bekommen und bei ihr den MV unterschreiben können am Montag,
Es kann sein, dass die Maklerin von der Vermieterin unterschriebene Mietverträge hat, oder sie lässt Euch unterschreiben und gibt sie dann dem Vermieter,
MfG
Johnny
Wenn die Maklerin "i.A." unterschreibt, ist der Vertrag so nicht gültig.
Wenn sie "i.V." oder ohne Zusatz unterschreibt ist alles ok, aber ich würde zur Sicherheit noch beim Vermieter anrufen.
Kann auch sein, dass auf dem Vertrag schon die Unterschrift vom Vermieter drauf ist.
Normalerweise unterschreibt der Vermieter, denn der ist ja Vertragspartner.
In besonderen Fällen kann der Vermieter jedoch andere Personen dazu bevollmächtigen sein Interessen wahr zu nehmen.
Das diese ein Makler ist/sein soll wäre schon ungewöhnlich.
Bei einer Hausverwaltung dagegen nicht.
das Haus gehört nur einer Dame / Ehepaar
wenn sie vollmacht hat, kann sie das
sie kann das auch so, höchstwahrscheinlich wird der vermieter das genehmigen, dann braucht sie keine vollmacht, nur, wenn der vermieter das nicht möchte
wenn du jemanden ohne vollmacht vertrittst, aber der vertretene genehmigt das, gilt es auch
wenn die maklerin unterschreibt, ohne vollmacht und gegen den willen des vermieters, ist sie euch schadensersatzpflichtig
ja, die wohnung würdet ihr nicht bekommen, aber ihr könntet die maklerin haftbar machen, würdet geld von ihr bekommen
geld wird sie wohl auch haben, könnte man dann einklagen
wir haben uns nämlich eine Wohnung angesehen wo die Maklerin meinte das wir die Wohnung bekommen und bei ihr den MV unterschreiben können am Montag,
Das Ihr den Vertrag bei ihr, also in ihrem Büro, unterschreiben könnt heißt nicht das sie als Maklerin bzw. Vertreterin des Vermieters auch unterschreibt.
Entweder liegt der Vertrag schon vom Vermieter unterschrieben vor oder der von Euch unterschriebene Vertrag wird dem Vermieter zum unterschreiben zugeschickt.
Selbstverständlich kann das die Maklerin unterschreiben. Gültig wäre der Vertrag aber nur dann, wenn die Dame auch eine Vollmacht des Vermieters dafür hat.
wir haben uns nämlich eine Wohnung angesehen wo die Maklerin meinte das wir die Wohnung bekommen und bei ihr den MV unterschreiben können am Montag, deswegen habe ich gefragt. Kann sie dann zurück treten ?
Mein Freund hat eine Schufaauskunft bestellt ( die Kostenlose ) aber die von der Schufa meinten es könne 2-3 Wochen dauern und er hat eben nen negativen Eintrag drinnen stehen von 2010 oder 2014 wir wissen aber nicht woher das kommen könnte und eine Mahnung oder was auch immer hat er nicht bekommen.
P.s: Die VM wohnt in Mainz was ja ein weiter weg wäre um zu unterschreiben oder hin und her zu schicken!