Darf der Vermieter einen Generalschlüssel zurückbehalten?

12 Antworten

Der Vermieter nicht.

Der Vermieter hat alle Schlüssel zur Wohnung an den Mieter auszuhändigen und darf keinen "Notfallschlüssel" zurück behalten.

Bei Verwaltungen sieht die Sache etwas anders aus. Zumindest dann, wenn es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt. Die Schließanlage ist im gemeinschaftlichem Eigentum, weshalb der Verwalter (als Vertreter der Gemeinschaft) auch einen Generalschlüssel haben darf.

Zwar sehe ich keinen Sinn in dieser Praxis, da bei einem Notfall auch die Wohnungstür aufgebrochen werden kann und in allen andern Fällen auch ein Termin vereinbart werden kann, aber die Rechtssprechung erlaubt dies.

Der Mieter kann aber in diesem Fall das Schloss zu seiner Wohnungseingangstür auf Kosten des Vermieters austauschen.

johnnymcmuff  10.05.2018, 16:06

Der Vermieter hat alle Schlüssel zur Wohnung an den Mieter auszuhändigen und darf keinen "Notfallschlüssel" zurück behalten.

Was sagst Du zu folgendem?

Eine 70 m² Wohnung wird an drei Personen vermietet. Laut aktuellen Urteilen hat ein Mieter das Recht auf 2 Satz Schlüssel, jeder weitere Mieter dann einen  weiteren Satz; also dann 4 Sätze.

Wenn der Nachmieter dann nur eine Person ist, müsste der Vermiete jetzt die vier Schlüssel aushändigen,weil er laut Deiner Aussage keinen Notfallfallschlüssel haben darf.

Immofachwirt  14.05.2018, 15:41
@johnnymcmuff

Naja, dann muss der Vermieter den Mieter davon in Kenntnis setzen, wieviel Schlüssel vorhanden sind und eine Vereinbarung über die Überschüssigen Schlüssel mit ihm treffen.

Zur Not müssen diese vernichtet werden, wenn der Nachmieter nicht so viele Schlüssel benötigt und auch nicht will, dass der Vermieter ein oder mehrere Exemplare davon hat.

holgerholger  22.06.2018, 16:17
@johnnymcmuff

Ja, muss er. Alle Schlüssel zur Wohnung stehen dem Mieter zu. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Mieters.

Das betreten der Wohnung ohne Einverständnis des mieters ist HAusfriedensbruch und strafbar.

Wenn das so ist, dann ist das im Mietvertrag verankert. In der Regel werden in Mietshäusern sogenannte Zentralschlossanlagen verbaut. Der dort verwendete Hauptschlüssel schließt nur die Haustüre und die technischen Räume, zu denen die Mieter keinen Zugang haben, aber nicht die Wohnungen der Mieter.

Also kein Grund sich Sorgen zu machen.

Immofachwirt  10.05.2018, 11:22

Du musst unterscheiden zwischen Generalschlüssel und Zentralschlüssel. Das was du beschreibst ist der Zentralschlüssel. Mit einem Generalschlüssel gelangt man in alle Räume, auch die Wohnung.

Ja, es darf ein Generalschlüssel im Besitz des Vermieters sein. Was nicht sein darf, dass der Vermieter (oder der Verwalter) ohne Kenntnis des Mieters in die Wohnung geht. Das geht nur im Falle eines akuten Notfalls (Beispiel: Wasserrohrbruch in der Whg, und der Mieter ist nicht erreichbar) und nur so größerer Schaden verhindert werden kann.

Im Verlustfall eines Generalschlüssels haftet derjenige, aus dessen Obhut der Schlüssel verschwunden ist.

johnnymcmuff  10.05.2018, 16:10

Es gibt Gerichtsurteile die besagen dass der Vermieter kein Recht  darauf hat Schlüssel der Wohnung zu besitzen ohne Zustimmung des Mieters.

profanity  10.05.2018, 16:24
@johnnymcmuff

Das stimmt, du hast völlig recht. Solange der Mieter nicht seine ausdrückliche Zustimmung (im Zweifelsfall schriftlich) dazu gegeben hat, darf der Vermieter oder sein Verwalter keinen Schlüssel besitzen, der ihm Zugang zu der vermieteten Wohnung ermöglicht.

Das kann ich fast nicht glauben. Du solltest wirklich mal prüfen bzw. explizit bei der Hausverwaltung nachfragen, ob es sich hier "nur" um einen Schlüssel für den Zugang zum Gebäude handelt oder ob man mit diesem Schlüssel tatsächlich auch die Wohnungstüren öffnen könnte. Das Gesetz ist da eindeutig, ohne Wissen und Zustimmung des Mieters darf sich kein Schlüssel in der Hand des Vermieters oder einer HV befinden.

ich500 
Beitragsersteller
 12.05.2018, 07:41

Also mit den schlüssel kann man in die Wohnungen rein

AchIchBins  13.05.2018, 20:29
@ich500

Dann Mietvertrag kontrollieren, ob da irgendetwas zu einem Schlüssel steht und falls nicht, bei der HV nachfragen und mal fragen wie die das bzgl. der Rechtmäßigkeit sehen.

Alle Generalschlüssel werden vom Vermieter oder Verwalter so verteilt, dass es kostengünstig für Mieter wird, wenn Instandhaltungen oder sicherheitsrelevante Dienstleistungen für das Haus unternommen werden müssen.. Die Herausgabe erfolgt nur an externe Dienstleister, wenn dies notwendig erscheint dadurch Kosten zu senken. Sollte ein Mieter einen Dienstleister beauftragen, wie zb. einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, wird sich die Hausverwaltung nicht einschalten.

Falls eine Hausratversicherung besteht oder Ähnliches, würde ich mal abklären, ob im Schadenfall ohne Einbruchspuren die Versicherung für den Schaden eintritt, wenn ein Wohnungsschlüssel noch im Hausbesitzer-Verwahrung ist. Mir wäre zumindest nicht wohl dabei, wenn eine unbefugte Person theoretisch in meine Wohnung zutritt hätte.

Wäre ja ungefähr so, als ob Du Deinen Router unverschlüsselt lässt oder Deine Passwörter niemals änderst....