Mietvertrag per Post verschicken ?
Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben und per Post verschickt. Der Vermieter hat noch nicht unterschrieben. Darf er die Wohnung an einer anderen Person vermieten ?
5 Antworten
Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben und per Post verschickt. Der Vermieter hat noch nicht unterschrieben. Darf er die Wohnung an einer anderen Person vermieten ?
Ja: Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen der vertragschliessenden Parteien innerhalb einer bestimmten Frist zustande, §§ 145 ff BGB.
Hier wurde ausdrücklich Schriftform vereinbart, was einen grundsätzlich zulässigen mündlichen Vertrag ausschliesst.
Mit deiner Unterschrift unter den Mietvertragsentwurf gabst du dem Vermieter ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab.
Nimmt der Vermieter dieses Angebot nicht "bis zu dem Zeitpunkt (...), in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf", hier wegen Postlaufzeiten etwa innerhalb von fünf Tagen, durch Gegenzeichnung des Vertrages an, ist kein Mietvertrag zustande gekommen :-O
Im Ergebnis wärst du gut beraten, deine alte Wohnung erst mit Vorliegen des gegengezeichneten neuen Mietvertrages zu kündigen.
G imager761
Darf er noch. Denn Du hast noch keinen wirksam zustande gekommenen Mietvertrag in der Hand.
Das wäre erst der Fall wenn dir einen Exemplar mit deiner und der Unterschrift des Vermieters vorliegt.
Genauso wäre es übrigens umgekehrt.
In der Regel wird ein Mietvertrag wird wirksam, wenn die Unterschriften vom Vermieter und Mieter darunter stehen.
Ist man sich über die Vertragsinhalte einig und man beabsichtigt einen Mietvertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu vereinbaren, so ist auch ein Mietvertrag zustande gekommen; jedoch ist das manchmal schwierig zu beweisen.
Infos auch hier:
LG
johnnymcmuff
Wenn während der Verhandlungen Schriftform eines Mietvertrages benannt und damit als Gegenstand des Wohnraummietvertrages vereinbart wurde, kann man eben nicht auf mündlichen Vertragsschluss verweisen, nur weil man sich bei den Eckdaten Mitebeginn, Miethöhe, Kaution einig wurde.
Diese Einigung stellt vielmehr Grundlage eines Angebots dar, das man dem Vermieter nach seinem schrfitlichen Mietvertragsentwurf unterbreiten will.
Zumal Betriebskosten, Schönheitsreparaturpflicht, Winterdienst, Gartenpflege, Bagatellschadensklausel usw. eher nicht im Detail besprochen oder gar in der dann niedergelegten Form akzeptiert werden konnten.
Wenn ihr euch geeinigt habt, gilt der Mietvertrag. Der unterschriebene schriftliche Vertrag bestätigt diesen Vertrag nur.
Eine mündliche Einigung ist in der Praxis nur sehr schwer zu beweisen.....und ein schriftlicher Mietvertrag ist nur durch beide Unterschriften gültig.
Bisher ist schriftlich noch kein Mietvertrag zustande gekommen, sondern nur ein Angebot. Da ein (schriftlicher) Mietvertrag eine zweiseitige Willenserklärung ist, muss sie auch von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sein.
Ein bereits mündlicher Mietvertrag mag ausgesprochen worden sein, ist aber immer schwer zu beweisen.
Insofern kann der Vermieter von dem Angebot noch zurück treten und an eine andere Person vermieten.
In vielen Urteilen wurde eine Frist von 5 Tagen zwischen Erhalt des Mietvertrages per Post und Unterzeichnung angesehen. Geschieht dies nicht und ist nicht durch geleistete Kautionszahlung und/oder Schlüsselübergabe von einem Mietverhältnis auszugehen, so ist kein Mietvertrag zustande gekommen.