Was tun wenn Vermieter behauptet ein Scheinmietvertrag sei gültig?
Mieter und Vermieter einigen sich mündlich auf ein Mietverhältnis. Vermieter legen einige Zeit später einen Mietvertrag zur Unterschrift vor, die Mieter fordern Veränderungen, die Sache bleibt liegen. Eineinhalb Jahre später kommt Vermieter zu Mietern, bettelt sie an, einen Mietvertrag zu unterschreiben, "wegen des Steuerberaters" und versichert, dass dieser Vertrag nicht gültig ist. Können die Mieter den Vertrag anfechten?
8 Antworten
Der mündliche Mietvertrag war gültig, wenn man als Mieter nachträglich einen Mietvertrag unterschreibt dann ist dieser gültig.
Ob man so einen Mietvertrag anfechten kann, sollte ein Anwalt beurteilen, ich kann es mir nicht vorstellen das man ihn anfechten kann.
Selbst wenn ein Anwalt meint, dass man ihn anfechten soll, weiß man nicht wie dass ein Richter dann beurteilt und da kann einiges an Kosten auf Dich zukommen.
Meiner letzten Erkenntnis nach haben auch Scheinverträge Gültigkeit. Kann man mal da schauen:https://de.wikipedia.org/wiki/Scheingesch%C3%A4ftft Meiner Meinung nach müsste natürlich auch die mündliche Nebenabrede als Scheinvertrag gültig sein aber halt mit dem Beweisproblem. Es gibt natürlich auch Trikser, die so etwas absichtlich machen. Zukünftig kann man es so machen, wenn man entsprechende Probleme hat, dass man einen Vertrag aufsetzt, der vorher unterschrieben wird, dass DER geschlossene Vertrag einvernehmlich aufgehoben wird.
Definiere doch bitte SCHEINVERTRAG. Ein mdl. MV ist das jedenfalls nicht.
ihr habt einen Mietvertrag - wenn auch nur mündlich. damit hat es ausschliesslich Bestand nach BGB
nichts unterschreiben
und wenn der angebliche Vertrag unterschrieben wurde?
... hat er auch Gültigkeit
Das müsste bewiesen werden. Wenn das so wäre, gälte der (neue) MV in Schriftform
kann man ihn anfechten? Wenn man z. B. per kurz darauf gesendeter E-Mail Hinweise darauf hat, dass es ein Scheinvertrag war?
Alles was von vorneherein wohlwissend nicht korrekt bzw. illegal ist sollte man nicht unterstützen geschweige denn abschließen/unterzeichnen ;-)
Es existiert ein mündlicher und kein Scheinvertrag. Der ist zumindest gleichwertig wie ein schriftlicher, für den Mieter in der Regel sogar vorteilhafter.
Vorab:
ist in dem schriftlichen Mietvertrag irgendwas geregelt, was für dich vom Nachteil ist? Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung , Kaution etc.?
Auch der mündliche Mietvertrag ist grundsätzlich gemäß § 550 BGB wirksam. Die Frage ist, was wurde mündlich abgesprochen?
Man kann den Vermieter anbieten, dass man die mündliche Vereinbarung verschriftlicht. Sprich: Eine gegenseitige Bestätigungen, dass der Mietvertrag mündlich am xx.xx.xxx zum Preis von xx € zustande kam. So sind beide auf der sicheren Seite.
Danke für die Antwort. Wir haben den schriftlichen Vertrag ja eben zunächst nicht unterschrieben, weil er nicht der mündlichen Vereinbarung entspricht und wir Nachbesserungen verlangt haben. Das war auch bekannt, weshalb die Vermieter den Trick mit der Steuererklärung abgezogen haben. Wir möchten auf keinen Fall diesen schriftlichen Vertrag hinnehmen, wären aber bereit gewesen, einen anderen Vertrag auszuhandeln.
Richtig gehandelt! Du hast einen mündlichen zumindest gleichwertigen sogar für dich damit vorteilhaften Mietvertrag. Lass dich nicht auf die Märchenerzählung ein. Du hast einen rechtswirksamen MV und brauchst keinen anderen bzw. neuen. Der brächte sowieso nur Nachteile.
Die Mieter haben einen mündlichen rechtskonformen Mietvertrag. Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Es bedarf nunmehr nach so langer Zeit keinesfalls der Notwendigkeit nun die Schriftform nachzuholen. Darauf sollten sich die Mieter nicht einlassen.
Danke! In wikipedia habe ich keine Info darüber gefunden, dass Scheinverträge gültig sind. Eher im Gegenteil, weshalb ich davon ausgehe, dass der unterschriebene Vertrag formal nicht gültig ist (die Frage ist halt, ob und wie man das beweisen kann)