Was bedeutet: vertreten durch?
Wenn im Mietvertrag die Vermieter und dann vertreten durch Hausverwalter XY steht, heisst das, dass die Vermieter nicht selbst den Mietvertrag unterschreiben müssen? Und dann trotzdem alles rechtens ist?
8 Antworten
Das ist völlig normal. Damit ist nur gemeint, dass die Hausverwaltung im Namen der Vermieter tätig ist. Das hat mit Gültigkeit des Vertrages nix zu tun, es sei denn, die Hausverwaltung hätte nicht für den Vermieter handeln dürfen.
Ich habe den Mietvertrag geprüft, dann unterschrieben und zurückgeschrieben. Es gab nur das eine Exemplar ohne Durchschrift. Zurückbekommen habe ich eine Kopie des Vertrages mit meiner Unterschrift, auf der Kopie wurde vom Vertreter der Vermieter original unterschrieben. Dann scheint ja alles rechtens und in Ordnung.
Ja, genau das heißt das.
Genau das soll es heißen!
da ist die perfekte antwort ^^
So ist es.