Darf ich den neuen Mietvertrag erst unterschreiben, wenn ich beim alten Vermieter schriftlich gekündigt habe?
Müsste ich wissen.
6 Antworten
Du darfst wann immer Du willst einen neuen Mietvertrag abschließen.
Man sollte den alten Mietvertrag erst kündigen wenn der neue in trockenen Tüchern ist.
Nein. Eher anders herum: Man sollte ohne neuen Mietvertrag den alten nicht kündigen, um ggf. wohnungslos zu werden, wenn der doch nicht zustandekäme.
Das man zwei Wohnungen mietet, ist doch der Regelfall, wenn Beendigungsdatum des alten und neuer Mietbeginn nicht zusammenfallen.
G imager761
wann du welchen vertrag unterschreibst ist egal.
du solltest nur auf die kündigungsfrist achten. sonst hast du ab 01.07. eine neue wohnung und musst für die alte noch bis 30.09. weiterzahlen.
Das ist doch Dir überlassen, Du kannst Dir zig Wohnungen anmieten. Den Vermietern ist das egal, Hauptsache Du zahlst die Miete.
Da Du beliebig viel Mietverträge abschließen kannst, wenn Du die finanzieren kannst, ist die Frage beantwortet.