Kündigungsverzicht Mietvertrag/ "Mindestmietdauer ein Jahr"?
Hallo zusammen,
ich bin kurz davor einen Mietvertrag zu unterschreiben, indem ich für 12 Monate auf mein Kündigungsschutz verzichte. Ich bin i.d.R. damit einverstanden, jedoch möchte ich mich für "außerordentliche Fälle" absichern, z.B. wenn ich meinen Job verliere sollte, in eine andere Stadt versetzt werde etc., und habe dem den potenziellen Vermieter vorgeschlagen, das in den Mietvertrag aufzunehmen angesprochen. Er hat mir gesagt, dass ich ihm eine Formulierung vorschlagen soll. Kann mir da jmd. bitte weiterhelfen? ich bin, wenn es um juristische Formulierung geht einfach der deutschen Sprache nicht mächtig.
Vielen, vielen Dank im Voraus.
6 Antworten
Bei Verlust des Arbeitsplatzes oder Versetzung in eine andere Stadt soll für den Mieter die gesetzliche Kündigungsfrist gelten, unabhängig davon, ob das erste Jahr schon abgelaufen ist.
Kannst du so schreiben.
Wenn in dem MV tatsächlich nur steht "der Mieter verzichtet ...", so darfst du das getrost unterschreiben. Die Klausel ist unwirksam, da nicht auch für den Vermieter geltend. Nun hast du allerdings schlafende Hunde geweckt.
1. Streicht beim Unterzeichnen die Klausel durch. Mit Absprache des Vermieters.
2. Unter Vorbehalt, wenn Versetzung oder Job Verlust nur dann vorzeitig kündigen kannst oder durch Stellung eines Nachmieters. Dann im Vertrag schriftlich festhalten.
Sind spontane Ideen.
Ich nehme die Kündigungsfrist von 12 Monaten unter Berücksichtigung folgender Punkte an.
-bei Verlust meines Arbeitsplatzes
- Beruflicher Wohnortswechsel
-usw
Warum einseitig?
Ist ja nur eine Ausnahme in 2-3 Punkten
Und da malst drin rum und schreibst die Ausnahmen rein.
Oder schreibst den Vertrag neu mit den "Änderungen"
Das klärst vorher noch mit dem Vermieter
Sry vertippt
super danke dir. Aber im Mietvertrag steht drin: Kündigungsverzicht: Der Mieter verzichtet für die Dauer von 12 Monaten auf sein gesetzliches Kündigungsrecht.
Ein einseitiger, nur für den Mieter, Kündigungsverzicht ist i. d. R. unwirksam.
Nicht Kündigungsfrist 12 Monate, sondern Kündigungsverzicht 12 Monate.
ich bin, wenn es um juristische Formulierung geht einfach der deutschen Sprache nicht mächtig.
Das ist außer studierten Juristen wohl kaum einer;-)
Eine Möglichkeit wäre zu vereinbaren das Du gegen Stellung eines Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag entlassen wirst.
Wie genau lautet denn die Klausel des Kündigungsverzichtes?
Kündigungsverzicht: Der Mieter verzichtet für die Dauer von 12 Monaten auf sein gesetzliches Kündigungsrecht.
Der Mieter verzichtet für die Dauer von 12 Monaten auf sein gesetzliches Kündigungsrecht.
Wirklich exakt so?
Wenn es kein Staffelmietvertrag ist, ist ein einseitiger, nur für den Mieter gelten sollender, Kündigungsverzicht unwirksam.
Heißt Du könntest jeder Zeit fristgerecht kündigen.
Was hälst du von "Bei außerordentlichen Ereignisse (bei Verlust des Arbeitsplatzes oder Versetzung in eine andere Stadt) soll
für den Mieter die gesetzliche Kündigungsfrist gelten, unabhängig
davon, ob das erste Jahr schon abgelaufen ist."