Kündigungsverzicht Mietvertrag/ "Mindestmietdauer ein Jahr"?

6 Antworten

Bei Verlust des Arbeitsplatzes oder Versetzung in eine andere Stadt soll für den Mieter die gesetzliche Kündigungsfrist gelten, unabhängig davon, ob das erste Jahr schon abgelaufen ist.

ality 
Beitragsersteller
 13.06.2016, 21:10

Was hälst du von "Bei außerordentlichen Ereignisse (bei Verlust des Arbeitsplatzes oder Versetzung in eine andere Stadt) soll
für den Mieter die gesetzliche Kündigungsfrist gelten, unabhängig
davon, ob das erste Jahr schon abgelaufen ist."

Schuhu  14.06.2016, 08:50
@ality

Kannst du so schreiben.

Wenn in dem MV tatsächlich nur steht "der Mieter verzichtet ...", so darfst du das getrost unterschreiben. Die Klausel ist unwirksam, da nicht auch für den Vermieter geltend. Nun hast du allerdings schlafende Hunde geweckt.

1. Streicht beim Unterzeichnen die Klausel durch. Mit Absprache des Vermieters.

2. Unter Vorbehalt, wenn Versetzung oder Job Verlust nur dann vorzeitig kündigen kannst oder durch Stellung eines Nachmieters. Dann im Vertrag schriftlich festhalten.

Sind spontane Ideen.

Ich nehme die Kündigungsfrist von 12 Monaten unter Berücksichtigung folgender Punkte an.
-bei Verlust meines Arbeitsplatzes
- Beruflicher Wohnortswechsel
-usw

Nemo75  13.06.2016, 21:27

Warum einseitig?
Ist ja nur eine Ausnahme in 2-3 Punkten

Nemo75  13.06.2016, 21:11

Und da malst drin rum und schreibst die Ausnahmen rein.
Oder schreibst den Vertrag neu mit den "Änderungen"
Das klärst vorher noch mit dem Vermieter

Nemo75  13.06.2016, 20:16

Sry vertippt

ality 
Beitragsersteller
 13.06.2016, 21:08
@Nemo75

super danke dir. Aber im Mietvertrag steht drin: Kündigungsverzicht: Der Mieter verzichtet für die Dauer von 12 Monaten auf sein gesetzliches Kündigungsrecht.

anitari  13.06.2016, 21:25
@ality

Ein einseitiger, nur für den Mieter, Kündigungsverzicht ist i. d. R. unwirksam.

anitari  13.06.2016, 20:15

Nicht Kündigungsfrist 12 Monate, sondern Kündigungsverzicht 12 Monate.

ich bin, wenn es um juristische Formulierung geht einfach der deutschen Sprache nicht mächtig.

Das ist außer studierten Juristen wohl kaum einer;-)

Eine Möglichkeit wäre zu vereinbaren das Du gegen Stellung eines Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag entlassen wirst.

Wie genau lautet denn die Klausel des Kündigungsverzichtes?

ality 
Beitragsersteller
 13.06.2016, 21:07

Kündigungsverzicht: Der Mieter verzichtet für die Dauer von 12 Monaten auf sein gesetzliches Kündigungsrecht.

anitari  13.06.2016, 21:23
@ality

Der Mieter verzichtet für die Dauer von 12 Monaten auf sein gesetzliches Kündigungsrecht.

Wirklich exakt so?

Wenn es kein Staffelmietvertrag ist, ist ein einseitiger, nur für den Mieter gelten sollender, Kündigungsverzicht unwirksam.

Heißt Du könntest jeder Zeit fristgerecht kündigen.