Darf der Vermieter eine neues Mietkonto bestimmen?

5 Antworten

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Ich verstehe deinen Gedankengang, aber der Wechsel einer Bankverbindung ist keine Vertragsänderung. Der Inhalt des Vertrags und sogar die Vertragspartner bleiben identisch. Womit wir beim nächsten Thema wären: Wenn die Wohnung verkauft wird, dann hast du einen neuen Vermieter und somit einen neuen Vertragspartner (der dann noch dazu auch ein eigenes Konto hat). Auch dazu braucht es deine Zustimmung nicht, weil auch das keine Vertragsänderung ist. Unter bestimmten Umständen steht dir ein Vorkaufsrecht zu, aber das ist schon wieder ein ganz anderes Thema.

Eine Vertragsänderung, die deiner Zustimmung bedarf, ist es nur, wenn es inhaltlich Veränderungen gibt. Also Änderung der Miete, Änderungen an der Mietsache (also z.B. andere Wohnung), Änderung der Fälligkeit der Miete, Veränderungen bei Rechten und Pflichten usw.

neuerprimat 
Beitragsersteller
 27.01.2016, 17:47

Danke, das sehe ich auch so. An das Argument mit dem Wohnungsverkauf habe ich nicht gedacht, stimmt aber auffallend :).

Dein Mietkonto verwaltet der Eigentümer oder die von ihm beauftragte Verwaltung. Deine Miete zahlst Du auf ein Konto des Eigentümers und der kann natürlich auch die Bank wechsel.

Dem Mieter wird rechtzeitig die neue Bankverbindung mitgeteilt. Die Miete ist eine Bringeschuld und da muss der Mieter dann aufpassen, dass er das dann rechtzeitig umstellt.

Mitunter wechselt man die Bank, wenn der Kredit für das Haus auch über die neue Bank läuft. 

Und welche Banken legen kein unethisches Verhalten an den Tag?

Wenn so etwas der Fall wäre, hättest Du Pech gehabt- allein der Vermieter entscheidet, wohin er sein Geld haben will. Die Wahl der Bank ist kein Vertragsbestandteil sondern nur eine Information für Dich, wohin Du überweisen musst.

Im Vertrag stehen auch die Adressdaten Deines Vermieters und trotzdem musst Du nicht zustimmen, wenn er umziehen will.

PWolff  27.01.2016, 14:29

Es könnte auf die Formulierung und die Stelle ankommen, an der diese Informationen im "Vertrag" stehen - ob sie als zusätzliche Informationen dem Vertrag beigelegt sind oder ob sie innerhalb des Vertragstextes stehen (ohne ausdrücklich als nur der Bequemlichkeit halber an dieser Stelle genannte Informationen bezeichnet zu sein).

dandy100  27.01.2016, 14:34
@PWolff

Naja, aber das ist doch wirklich Erbsenzählerei, dass ein Mietvetrag nicht das Mitbestimmungsrecht über die Wahl der Bank des Vermieters beinhaltet, ist doch klar - wer das einklagen wollte, würde wohl kopfschüttelnd wieder nach Hause geschickt, egal, an welcher Stelle das im Mietvertrag steht

neuerprimat 
Beitragsersteller
 27.01.2016, 16:48
@PWolff

Was heißt denn hier bitte "Vertrag"? Ich zahle ja auch nicht "Miete" sondern Miete ;).

Ich dachte mir nur, da es eben explizit im Vertrag steht : "... die Miete ist zum .... jedes Monats zu überweisen auf ...."

Das ist keine vertragsänderung. es ändert sich nichts außer der Bank. Ob die Bank Dir behagt oder nicht, ist irrelevant. Dein arbeitgeber kann ja auch nicht sagen "Primats Bank find ich doof, da überweise ich keinen Lohn hin". Oder "eh, primat hat einfach von SK zu VB gewechselt, das gibt aber nen Änderungsvertrag".

neuerprimat 
Beitragsersteller
 27.01.2016, 16:55

Und wenn das Gehaltskonto Teil des Arbeitsvertrages wäre? Z.B. wenn ein Mitarbeiter der Deutschen Bank nicht bei der Dresdner Sparkasse sein Konto haben soll, weil Konkurrenz?

Das Konto auf das Du die Miete zahlst ist das Konto des Vermieters.

Und bei welcher Bank er das eröffnet oder hat, ist allein seine Entscheidung.

Die Änderung der Bankverbindung ist keine Vertragsänderung.

neuerprimat 
Beitragsersteller
 27.01.2016, 16:53

Aber ich habe einen gültigen Vertrag an den ich mich bisher immer mustergültig gehalten habe. Ich bin ein sehr sehr guter Vertragspartner. Und nun soll ich mir die Mühe machen müssen die online-Vorlage für die Überweisung zu ändern? (kleiner Scherz)

Aber kann es denn wirklich SO egal sein? Ich dachte Verträge haben eine gewisse Gültigkeit?

anitari  27.01.2016, 17:01
@neuerprimat

Ich bin ein sehr sehr guter Vertragspartner.

Na wunderbar. Und als solcher wirst Du die Miete ab Monat x auf das Konto das Vermieters überweisen das er Dir schriftlich mitgeteilt hat.

Du kannst natürlich auch auf Stur schalten und weiter auf das im Vertrag benannte Konto zahlen.

Dann wird entweder das Geld zurückkommen, weil Konto nicht mehr existiert, oder der Vermieter wird Dir wegen Mietschulden, weil auf dem neuen Konto kein Eingang erfolgt, kündigen.

neuerprimat 
Beitragsersteller
 27.01.2016, 18:06
@anitari

Der Trick ist, jeden Monat genau einen1 ct zu wenig zu bezahlen. Das dauert dann mit der Kündigung etwas ...