Darf ein Vermieter gegenüber dem Mieter bestimmen, was und wie viel dieser im Keller hat?
Gibt es, oder ist irgendwo geschrieben wie die mietrechtlichen Vereinbarungen oder Rahmenbedingen aussehen, was die Menge und die Art von Aufbewahrunggegenständen, in einem Keller eines Mehrfamilienhauses, anbelangt?
Darf ein Vermieter vorschreiben wie viel und was man im Keller hat? Gibt es irgendwas zu den Brandschutzbestimmungen, die hierbei relevant sein können; wenn nichts konkretes hierzu im Mietvertrag steht, außer dass in der Hausordnung steht: "Im Interesse des Feuerschutzes dürfen leichtentzündliche Gegenstände im gesamten Haus nicht gelagert werden"?
Wie definiert Ihr hier "leichtentzündliche Gegenstände", welche Gegenstände sind damit konkret gemeint, oder fallen darunter? Kann der Vermieter Auflagen erteilen, wenn der Mieter doch laut Mietvertrag den Keller als Nutz- und Mietfläche beanspruchen kann?
6 Antworten
Wie definiert Ihr hier "leichtentzündliche Gegenstände", welche Gegenstände sind damit konkret gemeint oder fallen darunter? Kann der Mieter Auflagen erteilen, wenn der Mieter doch lt. Mietvertrag den Keller als Nutz- und Mietfläche beanspruchen kann?
Papier, Holz, Wolle usw.
E sollte im eigenen Inetresse sein, das man nicht zu viel von leichtenzündlichen Materielien im Keller bunkert.
Nach dem Mietrecht ist die Kellernutzung nur im Rahmen üblicher Gepflogenheiten erlaubt. Man darf dort beispielsweise keine Waffen oder explosive Stoffe lagern, keine Tierzucht betreiben und ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters keine baulichen Veränderungen vornehmen; ansonsten ist weiteres im Mietvertrag geregelt.
"leicht entzündlich" ist durch EG-Richtlinie definiert:
Absolut kann er das und hat er ja auch mit der Regelung gemacht. Du darfst keine Papierberge lagern, keine Gasflaschen oder Benzinkanister. Der Mieter darf den Kellerraum entsprechend der Mietvereinbarung nutzen. Und da gehört diese Vereinbarung und zwar auch zu recht dazu.
Wie wollte der Vermieter hier kontrollieren können und dürfen? Außer Kraftstoffen, Lösungsmitteln und Explosivstoffen dürfen Mieter alles einlagern. Es ist wie in der eigentlichen Wohnung allein Sache des Mieters was und wie er es dort aufbewahrt. Er darf auch den Keller blickdicht machen so dass kein Anderer spionieren kann.
Kartons, Bücher und Papier, Holz zählen nicht zu den unzulässigen leichtentzündlichen Gegenständen/Sachen.
Grundsätzlich nur lagerfähige Stoffe von denen keine Gefahr ausgehen kann. Also keine brennbaren Flüssigkeiten, Gase, Explosivstoffe somit alle chemische Gefahrstoffe, Tiere, Rauschgifte, leicht entzündliche Stoffe u.a.m.