Mietvertrag gültig nach nachträglicher Änderung?
Hallo!
Vermieter V hat seinem neuen Mieter M letzte Woche einen ausgefüllten und unterschriebenen Mietvertrag zugeschickt.
M hat den Mietvertrag auch unterschrieben und an V zurückgeschickt. Jedoch hat M dem Mietvertrag handschriftlich etwas hinzugefügt, womit V nicht einverstanden ist.
Ist der Mietvertag gültig oder kann V sich einen neuen Mieter suchen?
Liebe Grüße
6 Antworten
Mietvertrag kann nur einvernehmlich geändert werden. So hat er keine Gültigkeit.
Naja wenn das Hinzugefügte nach der Unterschrift des Vermieters gemacht wurde ist der Vertrag nicht rechtsgültig, denn der Vermieter wusste ja nicht von dieser "Änderung" also ist seine Unterschrift nicht mehr gültig und könnte dir den Vertrag ablehnen und sich einen neuen Mieter suchen.
Wenn dies aber vor der unterschrift des Vermieters geschehen ist und dieser die Möglichkeit hatte das vorm Unterschreiben zu sehen ist der Vertrag gültig. Der Kollege hat den genauen Paragraphen eben hinzugefügt. §154.
Naja, man sieht auf der Kopie des Mietvertrages, dass die Unterschrift des Vermieters schon drauf war, bevor die Änderung handschriftlich hinzugefügt wurde. Diese Kopie hat allerdings der Mieter. Der Vermieter hat das Original zurückbekommen. Darauf sieht man es nicht so gut, weil ja die Unterschrift im Original und nicht als Kopie vorliegt.
Es wurde erst nach der Unterschrift des Vermieters hinzugefügt. Der Vermieter hat es erst gesehen, als der Mieter ihm den Vertrag zurückgeschickt hat.
Dann ist der Vertrag nicht gültig und der Vermieter kann sich einen neuen Mieter suchen und das ohne Probleme.
der ist nicht gültig
da v nur die ursprungsversion wollte, er müsste die änderungen jetzt noch mal abzeichnen
hat er nicht->ungültig
rechtlich sind das 2 angebote
der vermieter bietet ihm den mietvertrag zu kondition a an
und der mieter lehnt ab und will kondition b und bietet es so dem vermieter an
der lehnt ab
Mit welcher Rechtsgrundlage? Gilt hier
§ 154Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung
(1) Solange nicht die Parteien sich über alle Punkte eines Vertrags geeinigt haben, über die nach der Erklärung auch nur einer Partei eine Vereinbarung getroffen werden soll, ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen. DieVerständigung über einzelne Punkte ist auch dann nicht bindend, wenn eine Aufzeichnung stattgefunden hat.
?
Oder vllt noch ein anderer §?
nein, das ist ein neues angebot seitens des mieters
das ist genau so, als wenn du um den preis feilscht
er sagt 300 und du sagst 250, er muss es dann ja nicht für 250 verkaufen, nur weil er für 300 verkauft hätte
da sind nur angebote, keine annahmen
keine 2 übereinstimmenden willenserklärungen
Okay. Gibts dafür nen §. Der Vermeiter will nur abgesichert sein, falls ihm der Mieter jetzt irgendwie blöd kommt, wenn er das neue Angebot ablehnt.
der § wo steht, dass ein vertrag durch angebot und annahme zustande kommt, ist hier nicht
kann sein, ich würde aberdne basis§ nehmen
keine 2 übereinstimmenden willenserklärungen
Dazu finde ich keinen §. Hast du einen?
Das sind keine 2 übereinstimmenden Willenserklärungen, es ist also noch kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
Es dürfte ähnlich sein wie mit vielen Verträge.
Alle Parteien sollten mit Alle Punkten einverstanden sein.
Sollten? Müssen!
Vertrag darf nahträglich nur mit ausdrücklicher Zustimmung geändert werden. Die gemachte Änderung ist nichtig. - Problematisch könnte allenfalls sein, dass die nachträglich Änderung bewiesen weden muss. Man könnte es auch so sehen, dass diese nachträgliche Änderung ein neues Vertragsangebot ist und Sie dieses nicht anehmen. In diesem Fall sparen Sie sich die Kündigung.