Individualvereinbarung Mietvertrag gültig oder nicht? (Unterschrift)
Hallo, ist diese Vereinbarung wie im Bild zu sehen gültig, wenn unter dem handschriftlichen Teil nicht meine Unterschrift steht, sondern nur die des Vermieters?
Das Problem ist, ich weiß heute nicht mehr ob das damals schon drunter stand, man könnte da ja alles nachträglich hinzufügen. Der Vermieter verlangt von uns alle Tapten zu entfernen, was mMn unzumutbar ist.
7 Antworten
Stände die Forderung zum Entfernen der Tapeten im Mietvertrag, wäre sie lt. Entscheidung des BGH unwirksam. Wenn aber nun im Übergabeprotokoll das Entfernen der Tapeten trotzdem vereinbart wird/wurde, ist das ein gesonderter Vertrag der zu erfüllen ist. Wenn dieses Protokoll aber mieterseitig nicht unterschrieben wurde, gibt es keine rechtswirksame Vereinbarung und demzufolge braucht der Mieter der Forderung nicht nachkommen.
Ist das Dein Vertragsteil? Dann hast Du es wohl beim Einzug erhalten und der Vermieter keine Möglichkeit gehabt etwas nachzutragen. Ob auf Deiner Ausfertigung Deine Unterschrift steht oder nicht, ist irrelevant, denn sie ist in Deinem Besitz.
Nein, das lag nicht bei mir sondern meinem Vermieter.
Ich bezweifele das es eine wirksame Individualvereinbarung auch mit vollständiger Unterschrift wäre . Somit erübrigt sich die Frage das ein Tapete entfernen wirksam sein könnte. In einem Formularmietvertrag eh unwirksam.
Was zu einer Individualvereinbarung gehört:
Der Vermieter muss dem Mieter vor Augen führen, dass er mit seiner Regelung von der eigentlichen gesetzlichen Regelung abweicht. Ein handschriftlich gemachter Zusatz heißt noch gar nichts. Der Vermieter muss seine von Ihm gewünschte Vereinbarung zur Disposition stellen. Doch nicht nur das: Der Vermieter muss auch später beweisen können, dass zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter ein "Aushandeln", kein bloßes Verhandeln über die strittige Vereinbarung stattgefunden hat. Für die Gerichte heißt das: Der Vermieter muss dem Mieter die Chance gelassen haben, den Inhalt der Wunsch-Vertragsbedingung mitzugestalten.
Ich hab wegen der ganzen Sache auch nen Anwalt. Ich hoffe dass der auch darauf eingeht, ich hab ihm genau das gesagt: Kein Verhandeln, keine Unterschrift drunter und soweit ich recherchiert hab ist es auch ungültig, wenn es regelmäßig mit anderen Mietern genauso abgemacht wird (was in diesem Fall zutrifft). Ich hoffe dass der auch darauf dann eingeht, er hat sich ein bisschen so angehört als wären die Punkte außer der fehlenden Unterschrift nicht wirklich von Belang.
Das sieht nach einer nachträglichen und einseitigen Ergänzung aus und ist für dich nicht verbindlich.Solange deine Unterschrift darunter fehlt kannst du abstreiten jemals von diesem Zusatz Kenntnis gehabt zu haben.
Eine schriftliche Vereinbarung ist ohne Unterschrift BEIDER Parteien NIEMALS gültig...
Auch dann nicht, ohne Deine Unterschrift fehlt Deine Zustimmung, völlig egal was da drauf steht...
Und was ist wenn ich den Durchdruck davon besitze? Hab ich leider nie beachtet den Zettel. War meine erste Wohnung damals.