Muss nach einer rechtsverbindlichen Selbstauskunft der Mietvertrag zwingend unterschrieben werden?
Ich war zur Besichtigung einer Immobilie und habe nun ein Dokument mit der Überschrift Selbstauskunft (rechtsverbindlich) erhalten, welches ich nun ausfüllen und zurückmailen soll. Wenn dies erfolgt ist wird mir die Wohnung reserviert.
Der Mietvertrag wird mir erst dannach zugeschickt, ich habe ihn also noch nicht gesehen. Wenn ich nun also mit einigen Punkten nicht einverstanden sein sollte muss ich ihn dann aufgrund der Auskunft trotzdem unterschreiben?
5 Antworten
Das Unterschreiben einer Selbstauskunft verpflichtet Dich nicht dazu, die Wohnung zu nehmen. Du versicherst mit Deiner Unterschrift lediglich, dass Deine Angaben wahrheitsgetreu sind. Mit dieser Selbstauskunft wird dann eine Auskunft über Dich bei Schufa oder Creditreform o.ä. eingeholt. Den Mietvertrag gehst Du erst verbindlich ein, wenn Du ihn unterschrieben hast.
Es wäre ein Vertragsangebot, mehr nicht. Du musst es nicht annehmen. Das machst du, indem du den MV nicht unterzeichnet zurückreichst.
Nein.
Den Mietvertrag unterschreiben oder nicht ist rein freiwillig. Für beide Seiten.
Nein, das sind zwei verschiedene paar Schuhe.
Sofern Sie die unterschriebene Selbstauskunft nicht zurückgeben, wird man Ihnen wohl kaum einen Mietvertrag zur Unterzeichnung vorlegen.
Mit dem Hinweis "rechtsverbindlich" möchte der "Erfinder" des Formulars wohl darauf hinweisen, dass Sie nur wahre Angaben machen sollten!?! Ob es danach noch zu einem Mietvertragsabschluß kommt, entscheidet der Vermieter, soweit Sie einverstanden sind.