Muss nach einer rechtsverbindlichen Selbstauskunft der Mietvertrag zwingend unterschrieben werden?

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Das Unterschreiben einer Selbstauskunft verpflichtet Dich nicht dazu, die Wohnung zu nehmen. Du versicherst mit Deiner Unterschrift lediglich, dass Deine Angaben wahrheitsgetreu sind. Mit dieser Selbstauskunft wird dann eine Auskunft über Dich bei Schufa oder Creditreform o.ä. eingeholt. Den Mietvertrag gehst Du erst verbindlich ein, wenn Du ihn unterschrieben hast.

Es wäre ein Vertragsangebot, mehr nicht. Du musst es nicht annehmen. Das machst du, indem du den MV nicht unterzeichnet zurückreichst.

Nein.

Den Mietvertrag unterschreiben oder nicht ist rein freiwillig. Für beide Seiten.

Nein, das sind zwei verschiedene paar Schuhe.

Sofern Sie die unterschriebene Selbstauskunft nicht zurückgeben, wird man Ihnen wohl kaum einen Mietvertrag zur Unterzeichnung vorlegen.

Mit dem Hinweis "rechtsverbindlich" möchte der "Erfinder" des Formulars wohl darauf hinweisen, dass Sie nur wahre Angaben machen sollten!?! Ob es danach noch zu einem Mietvertragsabschluß kommt, entscheidet der Vermieter, soweit Sie einverstanden sind.