Ist unser Mietvertrag gültig?
Hallo :) meine Mitbewohnerin und ich haben ein Problem mit unserer Vermieterin: bei der Besichtigung der Wohnung hat uns die Tochter der Vermieterin einen Mietvertrag vorgelegt mit einer bestimmten Summe der Kalt- und Warmmiete. Damit waren wir einverstanden und haben diesen unterschrieben (wobei man sagen muss, dass bereits diesem Mietvertrag viel handschriftlich ergänzt wurde und viel durchgestrichen wurde). Bei der Wohnungsübergabe dann hat uns die Vermieterin einen neuen Mitvertrag vorgelegt mit der Begründung dass ihre Tochter den falschen Mietvertrag benutzt hätte. Die Miete wurde um rund 50€ erhöht. Unglücklicherweise habe ich diesen schon unterschrieben (aus Angst keine andere Wohnung zu finden, bin Studentin und Wohnungen sind hier knapp :/). Auch bei diesem Vertrag wurde viel durchgestrichen und neue handschriftliche Daten hinzugefügt. Meine Mitbewohnerin hat diesen "neuen" Vertrag noch nicht unterschrieben und bezahlt die alte Summe an Miete. Jetzt droht die Vermieterin am Samstag vorbeizukommen und den Mietvertrag abzuholen inklusive der fehlenden Miete abzuholen. Jetzt meine Frage: ist der Mietvertrag überhaupt gültig wenn handschriftlich der Mietvertrag durchgestrichen und neu hinzugefügt wurde? Und was kann die Vermieterin meiner Mitbewohnerin jetzt androhen? Danke schonmal!
6 Antworten
Die von Ihnen zuletzt gemeinschaftlich unterschriebene Ausfertigung von der Sie die unveränderte Kopie mit Originalunterschriften in Händen halten, ist Ihr Beweis für den Inhalt des Mietvertrages, der mit Ihnen gültig geschlossen wurde; das kann durchaus die erste Version sein, wenn die Zweite nicht von der Mitmieterin nicht unterzeichnet wurde.
Stellen Sie behauptete Abweichungen zwischen Ihrer Ausfertigung und dem ggfs. nachträglich veränderten Original fest, dann würde dies den Straftatbetand der Urkundenfälschung durch die Vermieterin beweisen.
Prüfen Sie das sehr genau! Händigen Sie Ihre Kopie keinesfalls der Vermieterin aus, sondern lediglich eine Ablichtung davon, falls dies verlangt werden sollte.
Zahlen Sie auf keinen Fall mehr Miete als in dem gültigen Papier vereinbart ist.
So sehe ich das auch.
ganz ehrlich, ein mietvertrag, wo handschriftlich geändert wurde, würde ich gar nicht unterschreiben.
heute ist es kein problem, einen mietvertrag am computer zu erstellen und die handschriftlichen ergänzungen dort gleich einzugeben und auszudrucken.
investiert geld und geht mit den mietverträgen zu einem anwalt, der sich das ansieht und euch berät.
ehrlcih gesagt, ist die frage, ob die vermieterin von dem ersten mietvertrag wusste bzw. die tochter das recht hatte, ohn euch zu überreichen.
bitte sichert euch rechtlich ab
wendet euch an einen anwalt. soweit ich weiss, zählt der erste unterschriebene mietvertrag, da ihr auf der basis die wohnung angemietet habt. handschriftliche änderungen sind ok, die wurden ja gelesen und unterschrieben. nach unterzeichnung kann der mietvertrag nur noch handschriftlich geändert werden, wenn die änderung von mieter und vermieter daneben abgezeichnet werden
Wenn auf beiden Vertragausfertigungen (Vermieter- / Mieter-Exemplar) der selbe Inhalt steht und mindestens der Vermieter das Mieterexemplar und der Mieter das vermieterexemplar unterschrieben hat, ist es ein rechtlicher Vertrag, wenn nicht ungesetzliche Inhalte darin sind.
Wenn die Änderungen vorgenommen wurden bevor ihr unterschrieben habt dann ist der Vertrag und die Änderungen gültig. Eure Durchschrift des Mietvertrages müßt ihr der Vermieterin nicht geben nur ihre. Mit der Mieterhöhung muß sie dann wohl die gesetzliche Frist warten.