Was bedeutet Sammelheizung im Mietvertrag?
Hallo!
Im Mietvertag ist ein Paragraph „Sammelheizung und Änderung der Feuerungsart“ (siehe Anhang), den ich nicht ganz verstehe.
Meine Hauptfrage: zahle ich bei den Heizkosten meinen wirklichen Verbrauch oder wird das irgendwie anders aufgeteilt auf die Mieter?
Danke!
5 Antworten
Der Begriff Sammelheizung ist hier lediglich ein anderes Wort für Zentralheizung, bedeutet aber das gleiche.
Der Text in deinem Vertrag entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die Kosten werden wie allgemein üblich abgerechnet, also zu 70% nach Verbrauch und zu 30% nach Wohnfläche. Du musst dir in dem Punkt keine Sorgen machen.
Zentrale Gebäudeheizung (Sammelheizung)
http://www.urteile-mietrecht.net/raumtemperatur-mietwohnung.html
Den Punkt 2 des § 14 a halte ich für nicht haltbar - denn das würde im Prinzip auch bedeuten, wenn es draußen während des ganzen Sommers nur 15 ° C erreichen würde, müsste er ja nicht heizen - es ist ja nicht nur mittags deutlich über12 ° C.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html
Heizung während der JahreszeitenWenn die Wohnung an eine zentrale Sammelheizung angeschlossen ist, ist der Vermieter verpflichtet, mindestens während der üblichen Heizperiode vom 1.Oktober bis zum 30. April die Zentralheizung in Gang zu halten. (LG Düsseldorf, BlGBw 1955, 31)
Außerhalb der Heizperiode trifft den Vermieter eine Heizpflicht spätestens dann, wenn die Innentemperatur in der Wohnung bei geschlossenen Fenstern und Türen unter 17 Grad Celsius fällt und mit einer Besserung in den folgenden Stunden nicht zu rechnen ist.
Liegt die Raumtemperatur, was vor allem in der Übergangszeit häufiger vorkommt, zwischen 17 -20 Grad Celsius, kann der Mieter verpflichtet sein, eine eigene Heizquelle einzusetzen, wenn zu erwarten ist, daß die niedrigen Temperaturen nur kurzfristig, also bis maximal zwei Tage, auftreten. Ansonsten hat der Mieter einen Anspruch auf Beheizung der Wohnung.
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Abrechnungsmodalität - 30 % Umlage auf die Wohnfläche / 70 % nach Verbrauch.
Ein Teil der Heizkosten, 30 - 50 %, werden verbrauchsunabhängig nach der Wohnfläche umgelegt. Der Rest nach tatsächlichem Verbrauch.
Dasselbe gilt auch für die Warmwasseraufbereitungskosten, wenn die Aufbereitung über die zentrale Heizungsanlage erfolgt.
Ja und nein. Es gibt Wärmezähler (an deinen Heizkörpern) etc. und Warmwasserzähler. 70% der Kosten werden aufgrund deines individuellen Verbrauchs umgelegt. 30% der Kosten anteilig nach der Quadratmeterzahl deiner Wohnung.
Ja, ich denke schon. Wobei du natürlich die Effizienz der Heizung und die Isolierung der Wohnung und andere Variablen nicht beeinflussen kannst. Du kannst aber die Heizung weniger stark hochdrehen und kürzer sowie weniger Räume beheizen und beim Warmwasser sparen, um deine Kosten zu senken.
Etagenheizung = eine Wohnung = Eine Gastherme
Sammelheizung = alle Wohnungen = eine Heizung gemeinsam
Danke! Das heißt ökonomisch heizen zahlt sich am Ende auch finanziell für mich aus aufgrund der 70% über tatsächlichen Verbrauch :)