ist der Mietvertrag gültig, wenn ich (17 Jahre) ihn unterschreibe?
Ich möchte während mein Studium eine ein-Zimmer-Wohnung mieten, jedoch bin ich noch 17 und werde 20 Tage nach Eintritt der Miete volljährig. Ich habe gerade den Mietvertrag vom Vermieter unterschrieben in der Hand und der Vermieter ist einverstanden ohne Burgschaft, mir die Wohnung zu vermieten. Meine Eltern sind ebenfalls einverstanden. Was muss ich machen, damit der Vertrag gültig wird, muss nur ich unterschreiben oder auch meine Eltern? Braucht man eine notarielle Beglaubigung? Danke !! =)
6 Antworten
Mit 17 Braucht man noch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
In Deinem Fall wird,sofern nur Du Deine Unterschrift leistest,mit Dem 18 Geburtstag der Vertrag nachträglich gültig.
Der Vertrag ist bis zur schriftlich erklärten Zustimmung Deiner Eltern schwebend unwirksam. Nach schriftlicher Zustimmung der Eltern ist der Vertrag gültig.
Laß Deine Eltern als Erziehungsberechtigte mit unterschreiben, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Ab dem Tag, an welchem du 18 wirst wird der Vertarg rechtskräftig.
Das nennt man nachträgliche Heilung.
Da du unter 18 bist, müssen auch die Erziehungsberechtigten unterschreiben.