Handelt es sich um Urkundenfälschung im Mietvertrag, wenn zusätzlich Klauseln hinzugefügt werden, nachdem ich unterschrieben habe?
Vor 3 Jahren habe ich einen Mietvertrag unterschrieben. Keine Klausel. Keine Unterschrift des Vermieters.
Diesen 'Mietvertrag' also das Original - nur mit meiner Unterschrift! - besitze ich noch.
Der Vermieter hat darauf (vor 3 Jahren) eine Klausel hinzugefügt in welcher ein Kündigungsverzicht von 3 Jahren besteht. Diesen Mietvertrag in Kopie (mit meiner ursprünglichen Unterschrift von damals) habe ich in Kopieform.
Ist dieser Mietvertag rechtskräftig? Hat der Vermieter Urkundenfälschung begangen?
5 Antworten
Ist dieser Mietvertag rechtskräftig?
Der Mietvertrag ist gültig; nur diese Klausel ist unwirksam.
Hat der Vermieter Urkundenfälschung begangen?
Das ist schon eine bodenlose Frechheit, was der Vermieter da veranstaltet hat und das würde ich nicht einfach so hinnehmen.
Unter was das fällt, weiß ich jetzt nicht genau aber ich würde es zumindest als Betrugsversuch ansehen und den Vermieter zur Rechenschaft ziehen.
MfG
johnnymcmuff
Durch eine unwirksame Klausel wird nicht der ganze Vertrag unwirksam. Nur eben diese Klausel.
Die Klausel ist auf dem Original-Exemplar das Du besitzt nicht enthalten. Ergo gibt es sie nicht.
Du kannst also jeder Zeit den Vertrag mit der für Mieter gesetzlichen Frist, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart, kündigen.
er hat etwas unberichtigterweise hinzugefügt. Der Vertrag ist damit nichtig.
Der Vertrag als ganzes ist nicht unwirksam. Nur die hinzugefügte Klausel.
Außerdem Wohnt Fragesteller seit 3 Jahren in der Wohnung und zahlt Miete, damit wäre, angenommen der schriftliche Vertrag ist tatsächlich unwirksam, ein mündlicher Vertrag zustande gekommen.
hm? Damit solltest du mal zu einem Anwalt gehen. In der Regel fertigt man zwei Exemplare aus, es werden zwei Exemplare unterschrieben in Anwesenheit beider Parteien und jeder nimmt ein Exemplar mit.
Nein. Das könnte als Urkundenfälschung ausgelegt werden.