Festvertrag zurücknehmen?
Hallo, habe im Juni meinen Festvertrag ( gültig ab 01.07) zugeschickt bekommen, unterschrieben und zurückgeschickt.
Paar Tage später, weiss nicht mehr genau wann, kam ein Anruf von der Zentrale, denen sei ein Fehler unterlaufen und sie schicken mir einen befristeten Vertrag zu der dann gültig sein soll.
Darf der AG einfach den unterschriebenen Festvertrag Einfach so rückgängig machen?
Danke schonmal im Vorraus
4 Antworten
Ruf beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales an, die haben Rechtsanwälte, die beraten kostenlos www.bmas.de
Hast du dich in der Firma beworben, oder hast du bereits dort mit einem befristeten Arbeitsvertrag gearbeitet?
Arbeitsverträge sind doch keine Wundertüten!
Du wusstest doch bestimmt, dass du einen Vertrag zugeschickt bekommst - oder?
Demzufolge musst du auch mit jemandem gesprochen haben, dem Personal-Chef zum Beispiel.
Du fragst:
Darf der AG einfach den unterschriebenen Festvertrag Einfach so rückgängig machen?
Stell dir doch lieber mal die Frage, welchen Grund ein Arbeitgeber haben sollte, bewusst Verträge zu verschicken, die er kurz darauf als Irrtum betrachtet.
Vielleicht ergibt sich ein anderes Bild, wenn man das drum herum kennt.
Fakt ist:
Damit ein Vertrag rechtsverbindlich geschlossen werden kann sind mindestens 2 übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich.
§ 119 BGB Anfechtbarkeit wegen Irrtums(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
Nochmal nachgeschaut, am 06.06 wurde der Festvertrag asgestellt, unterschrieben und zurückgesendet.
Am 01.07 wurde der befristeter Vertrag ausgestellt...
Ok. dann finde ich, dass du sogar auch ein Recht hättest, auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Schließlich konnte sich der Arbeitgeber lange genug von deiner Leistung überzeugen.
Aber es kommt eben nicht darauf an, was man für richtig hält, sondern was durch rechtliche Bestimmungen abgesichert ist und was nicht.
Ab wann soll denn der neue Arbeitsvertrag Gültigkeit haben?
Mein Tipp:
Lass dich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einfach mal beraten.
Das kostet dich etwa 50,- EUR. Sicher gut investiertes Geld.
Insbesondere auf die von dir erwähnte Schwangerschaft ist es natürlich wichtig, dass ein gültiger Arbeitsvertrag vorhanden ist, denke ich mir.
Ich weiß nicht, ob man hier einfach mit dem Vermerk "Unter Vorbehalt" zustimmen kann - ich denke eher nicht.
Lehnst du ab und der Arbeitgeber berufst sich erfolgreich auf einen Irrtum, hast du ggf. gar keinen Vertrag mehr, wenn der alte Vertrag inzwischen abgelaufen ist.
Wenn der Vertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde, geht das eigentlich nicht.
Aber wenn du dich weigerst, den Vertrag zu ändern, könnte es passieren, dass man dir in der Probezeit oder in den ersten 6 Monaten, in denen der Kündigungsschutz noch nicht gilt, kündigt und dir auch den befristeten Vertrag nicht mehr anbietet. Das Ganze wäre also abzuwägen.
Also kündigen können die mich schonmal nicht, da ich schwanger bin 😁
Naja dann sowieso nicht, das ist rechtswidrig, aber trotzdem mal anrufen und fragen, kannst ab Montag wieder jemanden erreichen
Perfekt, danke :)
wenn der den schon unterschrieben hatte nicht ohne weiteres.
Arbeite schon seit einem Jahr in dem Unternhemen..
letztes Jahr habe ich einen befristeten Vertrag bis 16.06.2019 bekommen.
Dann diesen Festvertrag, der von beiden Seiten unterschrieben wurde.
daraufhin einen „neuen“ wieder befristeten Vertrag, da der andere Ausversehen falsch ausgestellt wurde.
Habe den „neuen“ noch nicht unterschrieben oder zurückgeschickt.