Mietvertrag unterschrieben nachträgliche Forderungen?
Wir haben heute einen Mietvertrag unterschrieben.
Vermieter wollte weder Selbst Auskunft noch Schufa Unterlagen.
(Im Mietvertrag steht nichts bezüglich dieser Themen)
Jetzt schrieb er er möchte bei der schlüsselübergabe lohnabrechnungen sehen.
Holt er sich wohl noch eine Schufa Auskunft und kann er dann obwohl wir unterschrieben haben von seiner Seite den Mietvertrag kündigen ?
11 Antworten
Habt Ihr denn etwas zu verstecken? Wenn nicht, ist es doch kein Problem diese Unterlagen vorzulegen.
Schufa-Auskunft/Selbstauskunft oder Referenzschreiben vom Vorvermieter, Bürgen, Lohn- u Gehaltsabrechnungen sind übliche Nachweise die Vermieter heutzutage einholen.
Eigentlich hat der Vermieter Euch einen Vertrauensvorschuss gegeben, indem er Euch den Mietvertrag bereits unterschreiben lassen hat. Er geht davon aus, dass bei Euch alles in Ordnung ist.
Ich hätte es als Vermieter nicht so gemacht, sondern erst die Nachweise eingesehen, Euch dann erst den Mietvertrag angeboten.
Hä? Wieso soll ich die hier rein stellen? Willst Du mir was vermieten? 😂😂😂
Du wirst es nicht glauben. Meine Vermieterin hat eine Gehaltsabrechnung von mir bekommen. Ich habe tatsächlich nichts vor ihr zu verbergen.
Dir würde ich auch keine von meinen Wohnungen vermieten, schon weil Dein Kommentar so blöd ist und Du offensichtlich keine Ahnung hast, wie es ist ein Vermieter zu sein und sich von Mietnomaden sein Eigentum versauen zu lassen.
Ich bin Vermieter. Im Übrigen würdest du mir vermutlich liebend gern eine deiner Wohnung vermieten, weil ich Beamter im höheren Dienst bin.
Ich hab schon gemerkt, dass Du was Besseres bist und neige mein Haupt mit Ehrfurcht vor einem hohen Beamten. Hofknicks macht man ja nicht mehr. Herzlichen Glückwunsch. 👏👏👏
Achso......und tut mir leid, bei mir ist nichts mehr frei. 😂😂😂
Mietvertrag wurde beidseitig unterschrieben, der Vermieter kann danach keine Ansprüche mehr fordern.
Nachdem der Vertrag unterschrieben ist, kann er euch nur noch ordentlich kündigen. Mit allen Konsequenzen wie Kündigungsfrist etc. Die Bonitätsprüfung hätte er vorher durchführen müssen.
.....und Du glaubst sie kriegen tatsächlich die Schlüssel ohne Bonitätsnachweis ???
Wo ist denn das Problem die Unterlagen beizubringen, wenn man nichts zu verstecken hat ???
Wenn er den Schlüssel nicht übergibt, ist er im "Lieferverzug" und ggf. schadensersatzpflichtig.
Ob es ein Problem ist, die Unterlagen zu liefern, ist nicht Gegenstand der Frage. Fordern kann er sie zwar, aber an der Gültigkeit des Mietvertrages ändert das nichts.
Ja. Man kann mit dem Kopf durch die Wand wollen. Ob es Sinn macht ist die andere Frage.
Wenn der Vermieter die Schlüssel nicht übergibt, kann der Mieter ja klagen. Und wer dann recht bekommt........und die Zeit die dabei vergeht........und wenn dann vorgetäuscht wurde solvent zu sein und das Gericht das prüft..........tjaaaaaa.......dann........
Macht es dann nicht Sinn, die geforderten Unterlagen besser bei Übergabe beizubringen ??? Oder die Wahrheit zu sagen und mit dem Vermieter vorher zu reden ???
und wenn dann vorgetäuscht wurde solvent zu sein und das Gericht das prüft..........tjaaaaaa.......dann........
Das prüft das Gericht nicht. Der Mietvertrag gilt.
und wenn dann vorgetäuscht wurde solvent zu sein
Wieso vorgetäuscht? Der Vermieter hat vor Vertragsunterzeichnung keinen Nachweis verlangt! Wo liegt da die Täuschung? Ich bitte dich!
Wie wärs mit einer einstweiligen richterlichen Anordnung?
Fordern kann er sie zwar, aber an der Gültigkeit des Mietvertrages ändert das nichts
DAS ist richtig!! Und wenn der Mieter sie vorlegt, ändert das auch nichts an der Gültigkeit!
Gut, der Vermieter hats vor Vertragsunterzeichnung verschusselt und wohl vergessen nach Lohnabrechnungen zu fragen. Trotzdem stellt sich mir die Frage, warum Mieter so ein Problem damit haben, Unterlagen nachzureichen. Wenn man bisher wahrheitsgemäße Auskunft gegeben hat, dann spricht doch nichts dagegen. Sorgen müsste man sich nur machen, wenn man gelogen hat. Klar, der Vermieter kann nichts machen, wenn ers verpennt hat, ists natürlich auch kein Kündigungsgrund. Trotzdem beginnt das Mietverhältnis doch wesentlich entspannter, wenn man dem Wunsch nachkommt. Besonders wenn es sich um ein vom Vermieter selbst bewohntes Zweifamilienhaus handelt.........
Trotzdem stellt sich mir die Frage, warum Mieter so ein Problem damit haben, Unterlagen nachzureichen.
Weil darin sensible Daten stehen und es den Vermieter nix angeht. Wenn er vorher vergisst danach zu fragen, hat er Pech gehabt.
Ach so - vor Unterschrift sind die Daten denn so sensibel nicht, dass man sie dem Vermieter vorlegen kann, nach Unterschrift sind es sensible Daten? Vor Unterschrift gehts den Vermieter was an, danach nicht mehr? Das ist Anstellerei!
Vorher macht man es quasi "freiwillig", wenn man die Wohnung haben will.
Taschenkontrolle vor Eintritt in eine Disco ist erlaubt, verweigert man es, kommt man nicht rein.
TK bei Rausgehen aus einer Disco ist nicht erlaubt, hier muss die Polizei hingezogen werden.
😂😂😂😂 Was für ein Vergleich. Da muss man echt mal drauf kommen. Schon lange nicht mehr in einem Club gewesen??? Da kommst Du noch nicht mal rein ohne Gesichtskontrolle .........und nun übertrag das mal auf einen Mietvertrag.........😂😂😂😂
Es geht mir nicht darum, ob es erlaubt ist. Klar hat der Vermieter Pech gehabt. Aber man hat die Wohnung doch schon, ist doch alles gut. Warum nicht den Kram vorzeigen und das Mietverhältnis entspannt beginnen?
Danke Lotta, meine Rede. 👍🏼😊
Er darf ohne Deine Zustimmung keine Schufaauskunft einholen
Vermieter will vor Abschluss des Mietvertrags Schufa-AuskunftBei der Schufa-Auskunft sollten Mieter beachten, dass die Schufa-Auskunft erst kurz vor Abschluss des Mietvertrages angefordert werden darf.
Vermieter dürfen die Schufa-Auskunft nur dann selber anfordern, wenn der Mieter diesem Vorgehen zugestimmt hat.Häufig wird der Vermieter ohnehin den Mieter die Auskunft vorlegen lassen.
Er kann eine Lohnabrechnung fordern,das erfolgt aber in der Regel vor Vertragsunterzeichnung
Zulässig sind Fragen zur Identität, zum Nettoeinkommen, zur Anzahl der zum Haushalt gehörenden Mitglieder, zum Arbeitsverhältnis oder zu Haustieren, auch vermögensrelevante Fragen (Mietschulden, Einkommenspfändung, Insolvenz, eidestattliche Versicherung) können für die Bonitätsprüfung im Einzelfall zulässig sein.
Kündigen kann er Dir deswegen nun nicht mehr so einfach.
Stell du mal bitte deine Gehaltsabrechnung hier rein. Du hast doch nix zu verbergen, oder?