Muss meine Freundin Miete zahlen auch wenn sie im Mietvertrag steht?

8 Antworten

Da im rechtlichen Sinn deine Freundin nicht Mieterin ist sondern Mitbewohnerin, ist sie dem Vermieter in nichts verpflichtet. Ob ihr Bruder von ihr einen Anteil für seine Mietkosten abverlangt, ist mit ihm abzumachen. Den Vermieter geht das nichts an.

Sicher, wenn 2 Personen im Mietvertrag stehen, kann der Vermieter sich aussuchen, von wem er im Streitfall sein Geld haben möchte.

Oder hat sie nicht unterschrieben?

johnnymcmuff  10.08.2016, 20:54

Da sie nicht unterschrieben hat, kann sie nicht belangt werden.

albatros  11.08.2016, 01:38

Die Freundin ist nicht Mietvertragspartner. Demzufolge ist sie dem Vermieter gegenüber zu nichts verpflichtet

marisacardoso 
Beitragsersteller
 10.08.2016, 19:16

Sie hat nicht unterschrieben

DarthMario72  10.08.2016, 21:24
@marisacardoso

Dann ist sie nicht zur Mietzahlung verpflichtet - jedenfalls nicht gegenüber dem Vermieter. Für alles andere ist ihr Bruder der Ansprechpartner.

Nein, warum muß ein Mieter persönlich auch müssen?

Sie schuldet Miete und wenn diese von der Patentante an mich überwiesen wird, nehme ich die natürlich auch an. Ich bin doch kein Unmensch.

Woher weißt Du, daß die Unterschrift auch in der Ausfertigung des Vermieters fehlt?

Ein Kind im Haushalt wird ja auch Mieter, oder übersehe ich etwas?

Gegenüber dem Vermieter hat sie keinerlei Verpflichtungen, sie ist lediglich im Mietvertrag erwähnt.

Muss sie jetzt Miete zahlen?

Das muss sie mit ihrem Bruder ausmachen.


Nur wenn sie das mit ihrem Bruder vereinbart hat.