Muss meine Freundin Miete zahlen auch wenn sie im Mietvertrag steht?
Meine Freundin ist mit ihrem Bruder in eine Wohnung eingezogen. Ihr Bruder hat den Mietvertrag unterschrieben und ist der Mieter. Meine Freundin steht im Mietvertag als Mitbewohnerin drauf. Muss sie jetzt Miete zahlen?
8 Antworten
Da im rechtlichen Sinn deine Freundin nicht Mieterin ist sondern Mitbewohnerin, ist sie dem Vermieter in nichts verpflichtet. Ob ihr Bruder von ihr einen Anteil für seine Mietkosten abverlangt, ist mit ihm abzumachen. Den Vermieter geht das nichts an.
Sicher, wenn 2 Personen im Mietvertrag stehen, kann der Vermieter sich aussuchen, von wem er im Streitfall sein Geld haben möchte.
Oder hat sie nicht unterschrieben?
Da sie nicht unterschrieben hat, kann sie nicht belangt werden.
Die Freundin ist nicht Mietvertragspartner. Demzufolge ist sie dem Vermieter gegenüber zu nichts verpflichtet
Dann ist sie nicht zur Mietzahlung verpflichtet - jedenfalls nicht gegenüber dem Vermieter. Für alles andere ist ihr Bruder der Ansprechpartner.
Nein, warum muß ein Mieter persönlich auch müssen?
Sie schuldet Miete und wenn diese von der Patentante an mich überwiesen wird, nehme ich die natürlich auch an. Ich bin doch kein Unmensch.
Woher weißt Du, daß die Unterschrift auch in der Ausfertigung des Vermieters fehlt?
Ein Kind im Haushalt wird ja auch Mieter, oder übersehe ich etwas?
Gegenüber dem Vermieter hat sie keinerlei Verpflichtungen, sie ist lediglich im Mietvertrag erwähnt.
Muss sie jetzt Miete zahlen?
Das muss sie mit ihrem Bruder ausmachen.
Nur wenn sie das mit ihrem Bruder vereinbart hat.
Sie hat nicht unterschrieben