Ist es strafbar, wenn ein Vermieter handschriftliche Mieterhöhung einträgt?
Ein Haus wurde wissentlich mit Mieter verkauft.
Der neue Vermieter hat nun den Mietvertrag der 85 J. Mieterin mit ihrer Unterschrift fotokopiert und die Miete darin einfach handschriftlich erhöht. Ist das statthaft?
11 Antworten
Der kopierte Wisch ist nichts wert. Der neue Eigentümer kann darauf schreiben und rumschmieren wie er will., Die Mieter hat ihren Vertrag zu den bisherigen Bedingungen.
Einseitig kann man einen Vertrag nicht so ändern.
Für eine Mieterhöhung muss schon ein richtiges Mieterhöhungsverlangen kommen was auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Die Mieterin zahlt also weiter die bisherige Miete nur wahrscheinlich mit dem Unterschied dass sich die Bankverbindung geändert hat.
Und bitte keinen neuen Mietvertrag aufschwatzen lassen! Der alte Mietvertrag ist weiterhin gültig weil:
§ 566 BGB Kauf bricht nicht Miete
Ich würde da erst mal gar nichts weiter schreiben sondern die alte Dame soll nur die bisherige Miete auf das entsprechende Konto zahlen.
Kommt dann der neue Eigentümer von wegen er hätte die Miete erhöht, dann sagt oder schreibt man ihm, dass kein korrektes Mieterhöhungsverlangen vorliegt.
Kommt dann eine Mieterhöhungsverlangen so sollte man dies es von einem Fachmann prüfen lassen, den viele Vermieter machen da Fehler.
es ist schon mal ungewöhnlich weil es ja heisst dass beim Kauf einer Mietsache die Verträge so wie sie sind also alle Rechte und Pflichten des Mietvertrages vom Käufer übernommen werden müssen.
Wenn auf dieser Ergänzung aber eine ortsübliche Kaltmieterhöhung eingetragen ist also dass was Vorbesitzer auch machen kann sehe ich keinen Grund dagegen zu klagen.
Dazu bedarf es aber anderen Dokument sprich den Orginalvertrag kopieren um dort was zu ändern ist Urkundenfälschung
Nein, so einfach erhöht man die Miete nicht.
Die muss schriftlich erhöht werden und der Mieter kann widersprechen. Und dieser Schriftsatz muss drei Monate vor der Mieterhöhung kommen.
@Menuett haste absolut recht deshalb hab ich meinen Text noch mal ergänzt
https://www.anwalt24.de/lexikon/mietvertrag_-_abschluss_des_mietvertrags
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist die Schriftform des § 550 BGB
grundsätzlich nur dann gewahrt, wenn sich die für den Abschluss des
Vertrags notwendige Einigung über alle wesentlichen Vertragsbedingungen
- insbesondere über den Mietgegenstand, den Mietzins sowie die Dauer und
die Parteien des Mietverhältnisses - aus einer von beiden
Vertragsparteien unterzeichneten Urkunde ergibt. Von der Schriftform
ausgenommen sind nur solche vertraglichen Abreden, die für den Inhalt
des Vertrags, auf den die Parteien sich geeinigt haben, von nur
nebensächlicher Bedeutung sind.
"Schriftsatz" ist das Schreiben eines Klägers oder Beklagten bzw. deren Prozessvertreter nach Klageerhebung im gerichtlichen Vorverfahren.
Zudem wird die Miete nicht schriftlich erhöht sonder der Vermieter stellt dem Mieter ein Mieterhöhungsverlangen zu, dem der Mieter widersprechen kann.
Strafbar ist das nicht, aber halt auch nicht gültig.
Mieterschutzbund wäre hier sinnvoll.
Das ist Urkundenfälschung!
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dumm nur, dass ein Mietvertrag keine Urkunde ist und eine Photographie keine Fälschung.
Ein Mietvertrag ist keine Urkunde?
Was sollte ein Vertrag denn sonst sein?
Du hast schon eine sehr merkwürdige Rechtsauffassung ...
Schriftliche Verträge sind immer eine Urkunde.
Ein Vertrag ist keine Urkunde, ein Vertrag ist einfach ein Vertrag.
Eine Urkunde bekommst Du, wenn Du z.B. ein Haus kaufst. Da ist dann Stempel und Siegel des Notars drauf.
DAS ist dann eine Urkunde.
Ein einfacher Mietvertrag ist keine Urkunde.
Es ist doch sogar ein Einschreibebrief schon eine Urkunde. ?
@Menuett,
ein Dokument, mit dem etwas bescheinigt wird, ist eine Urkunde!
Jeder schriftliche Vertrag ist also eine Urkunde!
Ein Mietvertrag ist eine Urkunde und das kann man leicht googeln. Es gibt mindestens drei Links die das belegen.
Nicht strafbar, einseitig einen Vertrag nachträglich zu verändern?
Nein, das ist nicht strafbar. Das ist rechtlich einfach nicht haltbar, aber keine Straftat.
Er hat den Mietvertrag so mit gekauft, wie er war.
Wenn er jetzt einseitig den Vertrag ändert. ist das eindeutig Urkundenfälschung und Betrug.
Ein Mietvertrag ist immer noch keine Urkundenfälschung.
Und Betrug ist das auch nicht.
Die Mieterin kann einen derartigen Vertrag einfach ablehnen.
Das ist unverschämt, aber keine Straftat.
Nein, denn die 85-Jährige hat nur den Vertrag mit der alten Miete unterzeichnet. Eine Mieterhöhung muß der Vermieter den Mietern per Brief senden.
Eigentlich ist das eine Urkundenfälschung. Er darf einen existierenden Vertrag nicht ohne die VORHERIGE Zustimmung seines Vertragspartners (= Mieter) abändern. In diesem Falle ist es möglicherweise keine Straftat, denn die Kopie ist "nur" als Mieterhöhung gedacht. Ich vermute jedoch, dass der Vermieter keine Ahnung hat, wie er die Mieter über die Mieterhöhung informieren muß, und/oder dass er ganz einfach zu faul war, einen Brief zu schreiben.
Auf jeden Fall ist die Mieterhöhung rechtlich unwirksam.
Genauso habe ich es vermutet. Da ich mich ab und zu um andere Menschen kümmere, möchte ich dieser älteren Dame helfen, damit sie nicht in solch unverschämter Weise übers Ohr gehauen wird.
Tolle Einstellung! DH! :-)
Ich sehe gerade, dass es ein neuer Vermieter ist. Er steigt somit in alle Rechte und Pflichten des vorherigen Hauseigentümers/Vermieters ein.
Nein. Eine Mietvertrag ist keine Urkunde.
Einen bereits existierenden Vertrag einseitig zu ändern ist dann eben "Betrug"
@ Menuett
Bist du sicher, dass ein Mietvertrag keine Urkunde ist?
Außerdem ist die Mieterhöhung in der geschilderten Form nicht nur eine reine Fotographie des alten Mietvertrages, sondern auch eine (handschriftliche) Änderung des alten Mietvertrages.
Jeder Vertrag ist eine Urkunde.
Ganz sicher.
Wo ist auf einem Mietvertrag der staatliche Stempel? In welcher Behörde wird das Original aufbewahrt?
Eine Urkunde im strafrechtlichen Sinne bedarf nicht, von einer staatlichen Stelle zu sein.
Es genügt, dass in ihr in rechtserheblicher Weise ein Erklärungswert einem erkennbaren Aussteller zugeordnet ist.
Nach einer Urkundenfälschung dürfte auf dem in Rede stehenden Dokument, grob gesagt, der vermeintliche Aussteller nicht mehr mit dem tatsächlichen Aussteller übereinstimmen. Das Dokument müsste also zB den Eindruck erwecken, die Dame habe das Dokument so unterzeichnet. Eine halbwegs unprofessionelle Fotokopie dagegen erweckt diesen Eindruck bei genauerem Hinsehen nicht. Eine Fotokopie sagt ohne Weiteres nichts ernsthaft darüber aus, wer die Fotokopie erstellt hat. Deshalb kann es sich dabei allenfalls um eine Strafbarkeit rund um den Betrug handeln.
Tja, leider hast du nur den Einleitungstext des Wikipedia-Artikels gelesen, sonst würdest du hier nicht so einen Unsinn verzapfen.
@ Menuett
Wo ist auf einem Mietvertrag der staatliche Stempel? In welcher Behörde wird das Original aufbewahrt?
Ich bin etwas verwirrt! :-)
Wo im BGB oder in einem anderen Gesetz ist definiert, was eine Urkunde ist?
Sind beispielsweise ein Steuerbescheid oder andere behördliche 'Benachrichtigungen', die maschinell und ohne Stempel und Unterschrift der ausstellenden Behörde nur deshalb Dokumente, weil sie bei einer Behörde aufbewahrt werden?
Sind notariell beurkundete Schriftstücke (Vollmachten, Testamente, Schenkungen, Verträge jeglicher Art), die bei keiner Behörde aufbewahrt werden und auch nicht von einer staatlichen Institution stammen, keine Dokumente? Der Notar ist kein Staatsorgan, wenngleich er (vom Staat?) ermächtigt ist, Schriftstücke zu beurkunden?
Ein Mietvertrag, der die Unterschriften der beiden Parteien Vermieter und Mieter trägt, ist eine Urkunde. Da muss über dem Mietvertrag nicht "URKUNDE" stehen. OMG!
selber Quark
Eine Urkunde hat nichts mit staatlicher Behörde zu schaffen.
Es gibt z.B. die Versicherungsurkunde ( auch Police genannt )
Super. Damit kann ich der älteren Dame gut weiterhelfen und entsprechende Schriftstücke für sie verfassen. Vielen Dank!