Mietkaution! Was darf abgezogen werden?

6 Antworten

Ihr habt sämtliche Möbel einfach in der Wohnung gelassen? Die Wohnung gilt dann als nicht übergeben. Der Vermieter hat Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz, weil ihr die Wohnung ja nicht aufgegeben habt und er nicht frei über sie verfügen kann. Also nehmt schleunigst alle Möbel und Einbauten, die ihr gemacht habt, aus der Wohnung - sonst zahlt ihr nicht nur eine Kaltmiete !!!

Schadensersatz wegen verspäteter Rückgabe -- Über den Anspruch auf Nutzungsentschädigung hinaus kann der Vermieter nach § 546a II BGB Schadensersatz geltend machen. In Betracht kommen Ansprüche aus den §§ 280, 281 und 286 BGB sowie Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung. Solche Ansprüche können sich zunächst im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung ergeben, also beispielsweise wenn der Mieter die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt hat oder wenn der Vermieter noch Beräumungs- und Rückbauarbeiten durchführen lassen muss. So kann er den Aufwand ersetzt verlangen, der durch die erforderlichen Arbeiten z.B. für die Schönheitsreparaturen entsteht. Sie können sich aber auch aus der verspäteten Rückgabe der Wohnung ergeben. Ist die Wohnung beispielsweise bereits wieder vermietet, ggfls. zu einer höheren Miete, oder springt der neue Mieter sogar ab, hat der Vermieter einen Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Mieteinnahmen. Ein solcher Mietausfallschaden setzt aber voraus, dass ein bestimmter Mietinteressent zu bestimmten Konditionen einen Mietvertrag abgeschlossen hat oder zu einem Abschluss bereit gewesen wäre.

Ließ selbst nach : http://www.wohnungsanwalt.de/Wohnungsanwalt/Mietverhaeltnis/Verlauf/Beendigung/Rueckgabe.html

Jein.

Der Vermieter kann für das lagern oder entsorgen Schadensersatz verlangen. Natürlich würden die "Lagerkosten" über die Kaltmiete ausgerechnet werden, aber direkt eine Kaltmiete verlangen darf der Vermieter nicht. Der kann nur Schadensersatz in Höhe der Kaltmiete(n) verlangen.

ALso entweder bist Du nicht rechtzeitig ausgezogen und mußt einen Monat länger Miete zahlen weil Du die Wohnung ja noch genutzt hast oder das Mietverhältnis gillt als gekündigt und der Vermieter verlangt Schadensersatz für den nicht ordnungsgemäßen Übergabezustand der Wohnung. Das darf dann nicht per Kaution verrechnet werden, da bist Du dann derjenige, der im Zahlungsverzug ist und hättest schon lange bezahlt haben müssen.

Kommt auf das gleiche raus, das Geld schuldest Du dem so oder so!

Du schreibst nach Auszug.

Hat der Mieter Dir die Wohnung zurückgegeben?

Denn nur dann dürftest Du die Wohnung betreten.

Die Kaution ist für alle Ansprüche des Vermieters nach Ende des Mietverhältnisses. Auch für Kosten einer evtl. Wohnungsentrümpelung und/oder Schadenersatz weil der Nachmieter nicht zu Vertragsbeginn einziehen kann.

Das die Kaution vom Jobcenter gezahlt wurde spielt keine Rolle.

Allerdings muß dem Mieter zu vor Zeit und Gelegenheit gegeben werden Mängel selbst zu beheben bzw. beheben zu lassen.

Celleck 
Beitragsersteller
 21.10.2014, 17:10

Ja mehr oder weniger zurückgegeben.

Ich habe ihm zum 31.05.2014 gekündigt. 3 Termiene zur Räumung konnte er schon nicht wahr nehmen und bis zum 01.12.2014 lasse ich ihm noch Zeit sonnst schmeiße ich das alles auf den Müll.

Was ich nach gesetz sogar jetzt schon dürfte.

OK. Ich bin der Vermieter. Ich habe meinem Mieter gekündigt. er ist mit ein paar Kleidungsstücken auf und davon. Seine Möbel stehen noch da seine kleidung und Unterlagen. Die Kaution wurde vom JobCenter bezahlt.

Macht das ganze kniflig...

Nur wenn Du vor Ablauf der Kündigungsfrist ausgezogen bis und die Miete nichtbezahlt has. Dfür dient ja die Kaution und für die evtl. Nachzahlung von Nebenkosten.