Vermieter verlangt Monatsmiete wegen verspätetem Auszug?


09.09.2021, 09:56

Ich habe im Internet folgendes dazu finden können:

§ 546a BGB Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe. (1) Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist.

Demnach wäre mein Vorschlag sogar das Recht, korrekt?

7 Antworten

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In der Regel werden Wohnungen monatsweise vermietet. Die Rückgabe ist nun mit einer Verspätung von 8 Tagen hat zuverlässig verhindert, dass Folgemieter schon am 1.9. einziehen konnten und vielleicht abgesprungen sind oder nun erst am 1.10. einziehen können. Das bedeutet einen Mietausfall von einem Monat.

Aber: Das Mietverhältnis ist beendet und als Schadensersatz steht dem Vermieter eine Nutzungsausfallsentschädigung für den Zeitraum zu, in dem er die Wohnung nicht nutzen konnte. Er müsste jetzt also schon belegen, wodurch er in der Zeit vom 9.9. bis zum 30.9. an der wirtschaftlichen Nutzung der Wohnung gehindert wurde. Zum Beispiel durch Vorlage des Mietvertrags mit dem Nachmieter und einer Erklärung des Nachmieters, warum er nun erst einen Monat später einziehen kann.

Du kannst auch mal drauf achten, wenn Du nochmal bei der alten Wohnung vorbei fahren kannst, ob schon wieder Leben eingekehrt ist. Entweder neue Bewohner oder z. B. auch Renovierungsarbeiten durch den Vermieter. Wenn Du so etwas bemerkst, kann der Vermieter für diese Zeit auch keine Miete mehr verlangen. Dann bleibt es bei den 8 Tagen, für die er anteilig die Nutzungsausfallsentschädigung verlangen kann.

LeventPips 
Beitragsersteller
 09.09.2021, 14:41

Vielen dank für deine ausführliche Antwort, was ich jetzt leider nicht erwähnt hatte, ist dass es sich bei der Wohnung um eine WG handelt, die auch noch 2 weitere leere Zimmer zur Verfügung hat (gleiche Zimmergröße Bzw. Preis. Durch die Mitbewohner weiß ich auch, dass kein neuer Mieter momentan an der Wohnung interessiert ist (da die Bewohner über einen Besichtigungstermin Bzw. Neueinzug informiert werden und auch informiert werden müssen).

bwhoch2  09.09.2021, 15:11
@LeventPips

Nutzungsentschädigung steht dem Vermieter dann nur für die Tage zu, in denen Du noch drin warst, obwohl das Mietverhältnis schon beendet war. Also vom 1. bis zum 8.9.2021.

bwhoch2  24.09.2021, 16:54
@bwhoch2

Danke für die Auszeichnung.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ein-verspaeteter-auszug-kann-fuer-den-mieter-teuer-werden_099854.html

Mieter müssen deshalb befürchten, dass sie ab dem Ende des Mietverhältnisses bis zum Auszug nicht nur die bisherige Miete für den Übergangszeitraum zahlen müssen (wie es bislang eigentlich üblich war), sondern für die womöglich erheblich höhere Miete (genauer: die Nutzungsentschädigung) in Anspruch genommen werden.

Wieviel genau das ist - da müsstest du dich intensiver mit befassen und das heraus finden.

Glaub mir - Vermieter werden auf ihrem Recht beharren und ggf. auch klagen bis sie ihren Willen bekommen. Überleg dir vorher gut ob du dich mit ihm anlegen willst.

Jein.

Wenn der Vermieter aufgrund Deiner Verspätung die Wohnung erst zum nächsten Monatswechsel vermieten kann, muss Du wohl für den Monat aufkommen.

So der Vermieter gar Probleme hat mit dem Nachmieter, der dann aufgrund Deiner Verspätung abspringt oder aber seinerseits Kosten geltend macht, weil z.B. auch er woanders weiter wohnen musste in der Zeit, kann das auch noch auf Dich zukommen.

So der Vermieter ab dem Tag Deines tatsächlichen Auszuges die Wohnung ohne weitere Probleme einfach etwas verspätet vermieten konnte, dann nicht.

albatros  09.09.2021, 11:13

Das ist rein hypothetisch. Giebt es terminlich keine Probleme mit einem potentiellen Nachmieter ist lediglich die Entschädigung entsprechend der anteiligen Miete für die Verspätung zu zahlen.

feinerle  09.09.2021, 11:28
@albatros

So ist es.

Und gibt es Probleme, so ist dies von Seiten des Vermieters nachzuweisen, kann dann aber in Rechnug gestellt werden.

Wenn der Vermieter dir jetzt nachweisen kann, das der geplante nachmieter kurzfristig abgesprungen ist weil die Wohnung nicht fristgerecht frei bzw. Komplett renoviert wurde, dann kann der von dir Schadensersatz bis zum Einzug eines neuen Mieters -mindestens eine Miete- fordern

ich würde da in den sauren Apfel beißen … evtl biete ihm eine halbe Miete an..,

Von Kaution abziehen geht ja auch nicht, so jedenfalls der BGH.

Miete geht auch nicht, der Vertrag wurde beendet.

Es wird also Nutzungsausfall sein, und der kann so lange gefordert werden, wie es durch Dein Fehlverhalten nötig ist. Auch noch für die nächsten Monate, dann als Schadenersatz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
LeventPips 
Beitragsersteller
 09.09.2021, 09:57

Wie gesagt, ich bin gestern ausgezogen und die Wohnung ist leer, demnach müsste er die Tage bis gestern abziehen oder? Der Vermieter weiß seit gestern auch darüber Bescheid.

schleudermaxe  09.09.2021, 09:58
@LeventPips

Nein, für den ganzen Monat, und wenn der Nachmieter abgesprungen ist, auch für die nächsten.

bwhoch2  09.09.2021, 09:59
@schleudermaxe

Was aber durch den Vermieter zu beweisen wäre.

schleudermaxe  09.09.2021, 10:00
@bwhoch2

... und nicht schwerfallen sollte.

LeventPips 
Beitragsersteller
 09.09.2021, 10:12
@schleudermaxe

Aber nicht der Fall ist. Das ist eine gewerbliche Wohnung, gleichzeitig eine WG und ich kenne die Bewohner die dort zur Miete wohnen und einen guten Drat zum Vermieter haben, außerdem wäre auch noch ein weiteres Zimmer frei gewesen.

schleudermaxe  09.09.2021, 10:50
@LeventPips

Beziehungen also, die schaden ja auch nur dem, der keine hat.

Gewerbe und WG geht schon gar nicht, ist mir aber auch egal, wenn solch wichtigen Vereinbarungen nicht einmal in der Frage stehen.