Abzüge von Mietkaution?
1.
Soweit ich mich informiert habe, ist der Stand, dass ich die Wohnung bei Auszug nicht neustreichen muss, wenn ich sie selbst nicht-renoviert übernommen habe. Dies fällt unter Schönheitsreparaturen und schließt auch das Schließen von Bohrlöcher ein.
Ist das richtig so?
Beim Auszug wurden nicht alle Bohrlöcher in der Küche geschlossen und jetzt soll ich für die Schließung der Löcher mit Abzug von meiner Kaution haften.
2.
Beim Übergabe-Termin habe ich die Lampen drin gelassen, weil es sonst zu dunkel gewesen wäre. Dummerweise konnte dann mit dem einzigen Schraubenzieher, den ich nicht bereits in der neuen Wohnung hatte, nicht jede Lampe entfernt werden. Die Lampen mussten also drin bleiben und ich wollte mich dann mit der neuen Mieterin in Kontakt setzen, um einen Abholungstermin auszumachen.
Beim ersten Gespräch wurde mir gesagt, dass ich in ein paar Tagen noch einmal anrufen solle. Ich war natürlich bereit, die Lampen selbst abzumontieren. Als ich dann nach ein paar Tagen erneut anrief, wurden die Lampen wohl schon abmontiert und plötzlich wurde mir Geld für die Demontage verlangt. Dann hieß es, für die Demontage würde Geld von meiner Kaution seitens der Vermieterin abgezogen.
Ist das so rechtens? Erstens hat die Vermieterin mich nicht bei der Übergabe darauf hingewiesen, dass bei nicht-sofortiger Mitnahme der Lampen Abzüge von der Kaution auf mich zukommen würden. Zweitens war ich bereit, meine Lampen selbst a zitieren. Wenn die neuen Mieter das also selbst machen, ist das doch ihre eigene Entscheidung? Abgesprochen wurde nichts mit mir. Und darf die Vermieterin mir nun Kosten berechnen, wenn die neue Vermieterin die Lampen selbst abmontiert hat?
3. Ich gehe davon aus, dass die Vermieterin mir auch etwas von der Kaution für den ihrer Meinung nach nicht besenreinen Keller abziehen möchte. Darf sie das? Und wenn ja, welcher Betrag wäre überhaupt gerechtfertigt? Darf sie mir Kosten in Rechnung stellen, wenn die neue Mieterin sich nach Einzug einfach selbst um das Degen kümmert?
Vielen Dank für Antworten im Voraus!
4 Antworten
Habt ihr denn kein Übergabeprotokoll angefertigt ?
Da du die Wohnung unrenoviert übernommen hast brauchst du sie beim Auszug nur besenrein übergeben.
Die Bohrlöcher sind ein anderes Problem. Niemand kann sagen, ob diese schon vorhanden waren oder ob du welche hinzugefügt hast. Die Beweislast ist schwierig.
Bevor du mit der Kaution belastet wirst, schließe diese doch einfach selbst.
Für die Demontage der Lampen kann man dir nichts in Rechnung stellen, das ist Kinderkram. Außerdem hast du dich bereit erklärt diese selbst abzubauen.
Da du die Wohnung unrenoviert übernommen hast brauchst du sie beim Auszug nur besenrein übergeben.
Falsch. Dieser Mythos scheint unausrottbar: War die Wohnung bei Mietbeginn nicht frisch renoviert, weil der Vormieter sie pfleglich behandelte, sie nur kurz nutzte oder vor 1,5 Jahren bereits renoviert hat und war daher ohne Abnutzungsspuren bei seinem Auszug gar keine Renovierung fällig, darf der VM gleichwohl eine Schönheitsreparaturpflicht auf den Nachmieter übertragen, die der zu leisten hätte, wennn sie durch Abnutzung dann einmal insgesamt fällig wäre. Das ist der Regelfall und vom BGH anerkannt. Der hat lediglich auf unangemesene Benachteiligung erkannt, wenn der VM renovierungsbedüftige Wohnungen ohne Miet- oder Matrialkompensation durch Schönheitsreparaturklausel verlangt, in einen besseren Zustand versetzt zu bekommen :-)
Die Bohrlöcher sind ein anderes Problem. Niemand kann sagen, ob diese schon vorhanden waren oder ob du welche hinzugefügt hast. Die Beweislast ist schwierig.
Falsch. Sie ist eindeutig: Ohne Übergabeprotokoll fallen Abnutzungen und Beschädigungen dem aktuellen M an und er trüge die Beweislast, dass sie bereits vorhanden waren. Aber Dübellöcher in angemessener Zahl gehören zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache und sind überhaupt nicht zu verschliessen - will man Küchenoberschränke und Dunstabzugshauben ankleben? Sie wären daher nur dann zu verspachteln, wenn an der betreffenden Wand ein Renovierungsanstrich fällig und geschuldet wäre.
Für die Demontage der Lampen kann man dir nichts in Rechnung stellen, das ist Kinderkram.
Falsch, vertragsgemäße Rückgabe unter Rückbaupflicht eigener Einbauten ist Mietrecht, kein Kinderkram. Und wer seine mitvertragliche Pflicht nicht fristwahrend, hier mit Rückgabe erfüllt, zahlt Schadensersatz der notwendigen Ersatzvornahme. Das gilt im umgekehrten Fall (Mietmangel) genauso.
Du spielst einige Dinge herunter - für die du tatsächlich verantwortlich bist/warst, aber nicht erledigt hast.
Auf der anderen Seite kann sich die Vermieterin nicht maßlos an der hinterlegten Mietkaution bedienen.
Im Bezug auf die Mietkaution gibt es klar gesetzliche Vorschriften!
So ist z.B. geregelt:
- wie die Mietkaution verwaltet werden muss
- dass die Mietkaution verzinst erstattet werden muss
- Wie lange welcher Anteil wie lange zur Nebenkostenabrechnung einbehalten werden kann
Zu deinen Fragen:
Wurde die Wohnung unrenoviert bezogen - kann sie selbstverständlich auch unrenoviert zurück gegeben werden.
Das sollte eigentlich auch in deinem Mietvertrag stehen!
Du schreibst:
Beim Auszug wurden nicht alle Bohrlöcher in der Küche geschlossen und jetzt soll ich für die Schließung der Löcher mit Abzug von meiner Kaution haften.
Über wie viele Bohrlöcher reden wir denn hier?
Und weshalb wurden einige, aber eben nicht alle geschlossen?
Beim Übergabe-Termin habe ich die Lampen drin gelassen, weil es sonst zu dunkel gewesen wäre.
Deine Fürsorge in Ehren. Ich glaube jedoch das das fehlende Werkzeug der tatsächliche Grund für die verbleibenden Lampen war.
ich wollte mich dann mit der neuen Mieterin in Kontakt setzen, um einen Abholungstermin auszumachen.
Nach der Wohnungsübergabe ist Feierabend - Da muss die Vermieterin nichts mehr wollen!
Auch der neue Mieter muss deine Lampen nicht akzeptieren, bist du sie abholst.
Du warst für die Demontage verantwortlich.
Teilweise nur die Dübellöcher verschlossen. Lampen nicht alle demontiert. Für mich ist klar, dass du nicht gut organisiert und wahrscheinlich auch mit wenig Interesse bei der Sache warst.
Die Vermieterin kann dir Arbeiten die du nicht ausgeführt in Rechnung stellen. Allerdings muss dies im Rahmen bleiben.
Für drei Lampen abklemmen darf sie dir nicht einfach 20,- EUR berechnen.
Wo sind die Lampen eigentlich jetzt.
Einfach wegwerfen wäre nämlich auch nicht zulässig. Sind die Dinger weg, könntest du ggf. Schadenersatz geltend machen.
Mein Tipp:
Bring mal Zahlen in Erfahrung. Was will die Vermieterin für welche Leistung berechnen.
Und sieh mal in deinen Mietvertrag, was dort zur Wohnungs-Rückgabe steht!
Dann sehen wir weiter.
Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Es war sicherlich nachlässig, aber ich bin davon ausgegangen, dass die Löcher in der Küche "im Rahmen sind", vor allem die Küche dem Vormieter gehörte, ich sie abkaufte und dann wieder verkauft habe, als ich ausgezogen bin. Online habe ich bereits mehrfach gelesen, dass es nicht verlangt werden kann, alle Löcher zu schließen, vor allem, wenn die Wohnung bereits nicht-renoviert und mit Bohrlöchern übernommen wurde.
Bezüglich der Lampen ist es wirklich so, dass wir sie erst einmal drin lassen wollten (nicht alle, sondern ein paar), damit genug Licht da ist, ansonsten hätte man aufgrund der Dunkelheit draußen gar nichts gesehen. Mit dem Schraubenzieher konnten dann spontan allerdings nicht alle Halterungen entfernt werden, und am selben Abend sollte die Wohnung schon an die Nachmieterin übergeben werden, daher durfte ich nicht kurz zur neuen Wohnung, den richtigen Schraubenzieher holen und sie dann entfernen.
Ich habe dann versucht, einen Termin auszumachen, um die Lampen abzuholen oder selbst abzumontieren. Ich wurde abgewimmelt, dann beim nächsten Anruf wurden die Lampen bereits von der Nachmieterin demontiert und sie verlangte eine Entschädigung. Dabei handelte es sich um 2 Lampen und 2 Halterungen von Lampen, die ich bereits abnehmen konnte (mit dem Schraubenzieher, der vor Ort war).
Wenn die Nachmieterin privat die Lampen demontiert, ohne Absprache mit mir, die es selbst getan hätte, darf sie dann über die Vermieterin Entschadigung als Abzug von meiner Kaution verlangen?
Und welche Beträge wären gerechtfertigt für:
- Kellerraum einmal ausfegen/saugen, wenn er nicht ganz besenrein war
- ein paar Bohrlöcher schließen
- 2 Lampen und 2 Lampenhalterungen abschrauben
Vielen Dank nochmal.
zu 1:
Nein. Der VM muss keine frisch renovierten Wohnungen vermieten, um Schönheitsreparaturen wirksam übertragen zu können. Er darf nur keine Renovierungen und damit besseren Zustand bei Rückgabe beanspruchen, als er vermietet hat, sofern für die bei Mietbeginn renovierungsbedürftige Wohnung keine Kompensation erfolgte.
Notwendige Dübellöcher in geringer Anzahl gehören zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache und müssen nicht verspachtelt werden es ei denn, dies gehört als Vorarbeit zu "sachgerechter Ausführung in mittlerer Art und Güte" von Schönheitsreparaturen dazu.
zu 2:
Nein. Deine Lampen durften nicht drinbleiben, denn die Rückgabe der Mietsache ist in vertragsgemäßem Zustand geschuldet, die eine Rückbaupflicht eigener Eibauten mit einschliesst. Die VM muss dich weder auf deine Verpflichtung hinweisen, sich auf eine Absprache mit den Nachmietern einlassen noch darauf hinweisen, dass die notwendigen Arbeiten in Ersatzvornahme kostenpflichtig sind.
Dein planloser Auszug ohne Schraubendreher ist dein Problem: Erfahrene M verwenden Bau- oder Renovierfassungen als temporäre Beleuchtungsquelle, die mit WAGO-Leuchtenklemmen werkzeuglos per Daumendruck wieder sekundenschnell mitgenommen werden können:
zu 3:
Ja. Die Rückgabe hat geräumt und besenrein zu erfolgen und das schliesst das zugewiesene Kellerabteil als Teil der Mietsache mit ein. Die Reinigungskosten in Ersatzvornahme können auch nach Kostenvoranschlag einer Fachfirma oder gegen Eigenbeleg in Rechnung gestellt werden selbst dann, wenn der Betrag dem Nachmieter als Ersatz seiner Aufwendungen übergeben würde.
G imager761
Du musst nur besenrein hinterlassen, das gilt auch für den Keller. Von der Kaution darf daher deswegen auch nichts abgezogen werden.
Zu den Punkt mit den Lampen kann ich nichts sagen bzw, will ich nichts falsches schreiben.
Wie viel wäre denn angemessen?
Üblicher Stundenlohn für Aufräumarbeiten. Musste etwas entsorgt werden, dann ggf. Fahrtkosten und Entsorgungskosten.
Ansprechpartner ist in der Regel die Vermieterin, die darf verlangen dass Du die Kosten erstattest. Hat der Nachmieter das gemacht, muss er sich ebenfalls an die Vermieterin wenden. Du und der Nachmieter hattet kein Vertragsverhältnis.
Was wäre denn ein üblicher Stundenlohn? So 20€? Naja, höchstens musste noch einmal durchgefegt werden, kann auch nicht so lange dauern.
Also, die Nachmieterin würde das ja selbst sauber machen. Darf sie dann über die Vermieterin Geld dafür von meiner Kaution nehmen lassen?
20 € könnte man schon ansetzen.
Die Nachmieter hat sich an die Vermieterin zu halten und die dann ggf. an Dich.
Wie schon geschrieben, Du bist nicht Vertragspartner der Nachmieterin.
Wenn ich eine Wohnung mit Keller miete er ist nicht leer und oder dreckig, dann mache ich Fotos und halte das in einem Protokoll fest und frage die Vermieterin wie sie vorzugehen gedenkt.
Danke. Und wenn der Keller nicht besenrein ist, darf sie mir dann dafür was von der Kaution abziehen?
Wie viel wäre denn angemessen? Und darf die Vermieterin etwas dafür berechnen, wenn die Nachmieterin diejenige ist, die es reinigt und nicht sie selbst sich darum kümmert?