Plötzlich Mietkaution nach sechs Jahren verlangt, rechtens?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Mietkaution ist vor dem Einzug an den Vermieter oder die Hausverwaltung zu zahlen. Das die Nichtzahlung bisher nicht aufgefallen ist, mag an einer gewissen Schlampigkeit der Hausverwaltung liegen. Trotzdem bist du verpflichtet die Kaution zu zahlen. Du wirst nicht drum herum kommen.

johnnymcmuff  23.04.2013, 20:09

Eine Mietkaution ist vor dem Einzug an den Vermieter oder die Hausverwaltung zu zahlen.

Man, das ist sowas von falsch!

§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten (1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen. (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam

YK1972  24.04.2013, 15:02
@johnnymcmuff

Vorausgesetzt, es ist eine Ratenzahlung im Vorfeld vereinbart worden. Nachdem hier aber schon längere Zeit verstrichen ist, wird das wohl kaum mehr zählen.

Ist eine Ratenzahlung der Kaution nicht vorher vereinbart, ist die Summe spätestens bei Einzug zu entrichten. Sorry, hatte deshalb grad noch mit einem Anwalt zu tun und weiß, was ich sage.

johnnymcmuff  24.04.2013, 16:55
@YK1972

Vorausgesetzt, es ist eine Ratenzahlung im Vorfeld vereinbart worden. Ist eine Ratenzahlung der Kaution nicht vorher vereinbart, ist die Summe spätestens bei Einzug zu entrichten.

Das ist leider auch wieder falsch. Es muss nicht vorher vereinbart werden,

es ist gesetzlich geregelt durch das BGB §551 Punkt 2

Auch wäre eine Klausel, die Kaution komplett vorher zu bezahlen unwirksam.

Ich kann etliche Seiten dazu aufrufen.

Hier übrigens eine von einer Anwaltsseite:

Muss ich die Kaution in voller Höhe vor Einzug leisten?

Der Mieter ist berechtigt, die Mietkaution in bis zu 3 Raten zu zahlen. Ist in einem Mietvertragsformular eine einmalige Zahlung vorgesehen, kann der Mieter die Kaution dennoch in 3 Raten zahlen.

Obwohl danach Anhaltspunkte bestanden, eine solche Klausel (Verpflichtung zur Zahlung der Kaution in voller Höhe vor Einzug) vollständig als unwirksam zu erachten, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich darauf abgestellt, dass die Klausel nicht insgesamt unwirksam ist, das heißt der Mieter ist dennoch zur Zahlung der Kaution - entsprechend der gesetzlichen Regelung in 3 Raten - verpflichtet.

http://www.kanzlei-glinde.de/fachgebiete/mietrecht/kaution.html


Das es hier zu spät ist für eine Ratenzahlung das ist klar.

Sorry, hatte deshalb grad noch mit einem Anwalt zu tun und weiß, was ich sage.

Nicht alle Anwälte sind gut und wissen alles. Es gilt das, was der Gesetzgeber dazu sagt und das ist eindeutig. Die Kaution darf in drei Raten bezahlt werden, egal was der Vermieter meint.

Nur hier ist die Kaution komplett fällig, weil ja schon mehr als Drei Monate vorbei sind.

Hatten auch mal so einen Fall. Der Mieter hat zunächst allerhand Tricks angewandt, um um eine Kaution herum zu kommen. Nach vier Jahren haben wir die Miete erhöht. Der Mieter hat widersprochen und so kam es zum Prozess. Dabei haben wir dann gleichzeitig auch die Kaution eingefordert. Der Richter hat nicht nur zur Akzeptanz der Mieterhöhung verurteilt, sondern auch zur sofortigen Zahlung der Kaution. Die kam dann auch sehr schnell.

Muss ich nach so vielen Jahren noch zahlen? Ist das überhaupt rechtens jetzt noch darauf zu bestehen? Oder komm ich da einfach drum herum, zu zahlen?

Es ist vertraglich vereinbart und somit kann der Vermieter die Kaution auch einffordern.

Die Kaution ist doch im Mietvertrag geregelt, du hast unterschrieben. Also warst du mit der Kaution einverstanden und es wäre deine Pflicht gewesen sie zu zahlen.

Jedoch bei Wechsel der Hausverwaltung - evtl neuer Mietvertrag?

ChemieHalle1966 
Beitragsersteller
 23.04.2013, 13:43

Mietvertrag ist der alte geblieben.

Die vertraglich vereinbarte Kaution kann sogar noch kurz vor Ende des Mietvertrages, und wenn dies nach 20 oder mehr Jahren ist, vom Vermieter gefordert werden.

Du wirst nicht drum rum kommen die Kaution zu zahlen.

Was Du, angesichts dessen das künftig auch die nicht gezahlte Kaution als Mietrückstand gelten soll, schnellsten tun solltest.