Plötzlich Mietkaution nach sechs Jahren verlangt, rechtens?

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Eine Mietkaution ist vor dem Einzug an den Vermieter oder die Hausverwaltung zu zahlen. Das die Nichtzahlung bisher nicht aufgefallen ist, mag an einer gewissen Schlampigkeit der Hausverwaltung liegen. Trotzdem bist du verpflichtet die Kaution zu zahlen. Du wirst nicht drum herum kommen.

Hatten auch mal so einen Fall. Der Mieter hat zunächst allerhand Tricks angewandt, um um eine Kaution herum zu kommen. Nach vier Jahren haben wir die Miete erhöht. Der Mieter hat widersprochen und so kam es zum Prozess. Dabei haben wir dann gleichzeitig auch die Kaution eingefordert. Der Richter hat nicht nur zur Akzeptanz der Mieterhöhung verurteilt, sondern auch zur sofortigen Zahlung der Kaution. Die kam dann auch sehr schnell.

Muss ich nach so vielen Jahren noch zahlen? Ist das überhaupt rechtens jetzt noch darauf zu bestehen? Oder komm ich da einfach drum herum, zu zahlen?

Es ist vertraglich vereinbart und somit kann der Vermieter die Kaution auch einffordern.

Die Kaution ist doch im Mietvertrag geregelt, du hast unterschrieben. Also warst du mit der Kaution einverstanden und es wäre deine Pflicht gewesen sie zu zahlen.

Jedoch bei Wechsel der Hausverwaltung - evtl neuer Mietvertrag?

Die vertraglich vereinbarte Kaution kann sogar noch kurz vor Ende des Mietvertrages, und wenn dies nach 20 oder mehr Jahren ist, vom Vermieter gefordert werden.

Du wirst nicht drum rum kommen die Kaution zu zahlen.

Was Du, angesichts dessen das künftig auch die nicht gezahlte Kaution als Mietrückstand gelten soll, schnellsten tun solltest.