Bei frühem Auszug nur Kaltmiete zahlen?
Ich habe meine Wohnung zum 01.08.2009 gekündigt und möchte zum 01.06. ausziehen. Ich habe schon eine neue Wohnung und möchte einer zu hohen Doppelmiete aus dem Weg gehen. Ist es möglich bzw. gesetzlich vertretbar, dass man dem Vermieter der alten Wohnung die restlichen 2 Monate nur die Kaltmiete bezahlt, weil man sich ja nicht in der Wohnung aufhält und nichts verbraucht? Vielen Danke schon mal im Vorraus für eure Antworten!
10 Antworten
Grundsätzlich sind die Nebenkostenvorauszahlungen weiter fällig. Sie beinhalten ja auch feste Kosten, die weiterlaufen, auch wenn du nicht mehr dort wohnst, Z.B. Grundsteuerm Versicherungen, Hausmeister, feste Anteile bei Heiz- und Wasserkosten.
Du kannst natürlich mit deinem Vermieter sprechen, ob er auf einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung verzichtet.
Aber nachdem der letzte Winter sehr kalt war und eher mit Nachforderungen zu rechnen ist, kann ich mir vorstellen, dass der Vermieter darauf bicht eingeht.
Ein Versuch ist es allemal wert
dh
Nein, das ist nicht rechtlich vertretbar. Du muss auch die Nebenkostenvorauszahlungen bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter zahlen. Auch die verbrauchsabhängigen! Da jedoch weniger verbraucht wird, wird Deine Nebenkostenabrechnung auch entsprechend niedriger ausfallen, was den Verbrauch betrifft. Was man machen kann um zumindest Abfallgebühren zu sparen, wäre sich sofort beim Einwohnermeldeamt umzumelden, wenn man die neue Wohnung bezogen hat. Dann fallen in vielen Kommunen keine Abfallgebühren bei der alten Adresse mehr an, bzw. werden vom Vermieter in der nächsten Abrechnung gutgeschrieben.
Rechtlich musst du Miete+NK zahlen auch wenn du net in der Wohung bist! Aber frag doch deinen Vermieter vieleicht macht er es ja !Aber Achtung immer schriftlich festhalten! Aber keine sorge die NK die du zuviel bezahlt hast bekommst du wieder zurück!
bekomme ich die dann komplett zurück?
Du kriegst doch eh die Nebenkostenabrechnung und was nicht verbraucht ist, wird zurück gezahlt, oder?
Das ist nur möglich, wenn der Vertrag mit den Wasser-und Energielieferanten auch zum 1.6. ausläuft. Ansonsten hätte ja der Vermieter Verluste.
Doch, die Abschläge sind trotzdem fällig. Ein Vermieter macht nämlich normalerweise nicht für jeden Mieter einen neuen Vertrag. Dein Nachmieter übernimmt den Vertrag. Heißt: 2 Monatsabschläge müsste dein Vermieter zahlen. Vielleicht ist er ja kulant.
millionaire hat recht! Der Vermieter zahlt das ganze Jahr über von den Kommunen festgelegte Abschläge! Die verringern sich nicht nach einem Auszug eines Mieters! Vielleicht kannst Du Dir vorstellen wie viele Mieter in Deutschland während eines Abrechnungszeitraumes/Jahr umziehen! Und wenn die Kommunen dann nach jedem Auszug die Abschläge ändern müssten... Daher bleiben sie immer für ein Jahr gleich oder länger wenn die Verbräuche ungefähr gleich bleiben.
aber der muss doch auch nichts zahlen, wenn ich nichts verbrauche?