Wie Mietkaution bezahlen?

6 Antworten

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.



Du kannst mit dem Vermieter verhandeln:

Die Hälfte bei Schlüsselübergabe,

die andere Hälfte in 4 wochen.

Sprich mal mit deinen neuen Vermieter, normal kannst du die auch in 3 Monatsraten bezahlen. Wann? Das steht im Mietvertrag, aber in der Regel auch erst im Monat des Bezugs.

Rotrunner2  29.03.2017, 23:03

Danke für die Bewertung.

Lt. Gesetz (BGB) darf der Mieter (auch wenn im MV etwas anderes steht) die Kaution in drei gleichen Raten zahlen. Die erste ist am Tag des Mietbeginns fällig, die beiden Folgeraten jeweils mit der Miete bis zum 3. Werktag der beiden Folgemonate anzuweisen.

Die Kaution darf per Gesetz in 3 gleichen Teilen (Raten)
 gezahlt werden.

Teil (Rate) 1 bei Mietbeginn.

Die anderen 2 Teile (Raten) zusammen mit der Miete in den Folgemonaten.