Mietrecht/kaution- halbe miete zahlen obwohl nicht in dem zeitraum wohnhaft?
Guten Tag. Ich habe eine Frage bezüglich des Mietrechts. Ich ziehe aktuell aus meiner Wohnung, welche ich zum 05.12.2017 nach Absprache des Vermieters aus. Da ich meine hinterlegte Kaution für die neue Wohnung brauche und gefordert habe, eröffnete mir mein aktueller Vermieter, dass er erst diese aushändigt wenn die schlüsselübergabe ist, welche dann am 05ten wäre. Da ich aber offiziell meine neue Wohnung zum 01.12.2017 beziehe benötige ich diese um überhaupt die Wohnung betreten zu können. Nun zu meiner frage. Darf mein aktueller Vermieter eine halbe Monatsmiete einfordern obwohl ich nicht einmal einen halben Monat diese Wohnung weiterhin besetze oder ist es mein recht anteilig nur diese 5 Tage Miete zu zahlen?
9 Antworten
Das mit der Kaution ist so üblich, dass die erst bei der Schlüsselübergabe erfolgt.
Nur weil Du am 05.12. ausziehst, heißt das ja nicht, dass er das Objekt sofort wieder vermieten kann. Wahrscheinlich muss man erstmal renovieren, deshalb die halbe Monatsmiete. Es ist ja nicht so, dass Du am 05. ausziehst, und am 06. steht der Möbelwagen vom Nachmieter vor der Tür.
lg Lilo
Das mit der Kaution ist so üblich, dass die erst bei der Schlüsselübergabe erfolgt.
Bzw. bis zu 6 Monate danach.
Deinem aktuellen Vermieter ist es völlig Wurscht, wenn du am 01.12.17 eine Teilkaution beim neuen Vermieter hinterlegen musst, weil du eine neue Wohnung übernehmen willst. Gegenüber deinem aktuellen Vermieter hast du während des laufenden MV auf Rückgabe deiner Kaution keinen Rechtsanspruch.
Abhängig vom Grund und der vertraglichen Ausgestaltung des ungewöhlichen Deals, am 05.12.2017 auszuziehen, könnte der aktuelle Vermieter von dir nur die Miete bis zum 05.12. 2017 fordern. Die Forderung nach einer halben Monatsmiete hat im Mietrecht keine Grundlage., hingegen könnte sie als eine Art Abstandszahlung vom Vermieter im Falle einer Vertragsaufhebung gefordert worden sein.
Deshalb Gegenfrage: Wurde der Mietvertrag einvernehmlich zum 5.12.17 aufgelöst, oder geht dem Mietende eine ordentliche Kündigung voraus, die eigentlich am 31.12.2017 bzw. später das MV beendet? Die Aufhebung einer Kündigungsfrist nach Absprache ist nicht möglich.
Habt Ihr einen Aufhebungsvertrag gemacht? Was steht da drin bezüglich halbe Miete für Dezember.
Du kannst froh sein, wenn der Vermieter Dir die Kaution am 5. geben will denn:
Der Vermieter hat ein volles
Zurückbehaltungsrecht bis zu 6 Monaten für etwaige Ansprüche aus dem
Mietverhältnis.
Danach darf er nur noch das
3-5 fache einer Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung
einbehalten.
Die Kaution für die neue Wohnung darfst Du laut BGB in drei raten zahlen.
1. Rate fällig mit der ersten Miete.
Du stellst im Grunde zwei Fragen:
Dein Mietverhältnis endet am 5.12.2017 aufgrund eines Aufhebungsvertrags. In dem Aufhebungsvertrag müßte auch stehen, dass der Vermieter noch das Anrecht auf eine halbe Monatsmiete hat. Im Grunde genommen ist das auch die Entschädigung dafür, dass er Dir gegenüber so großzügig war, denn Du scheinst auch noch ziemlich pleite zu sein.
Wenn die Aufhebung nur mündlich vereinbart wurde und der Vermieter jetzt noch eine halbe Miete verlangt, glaube ich trotzdem, dass das Teil der Absprache war.
Genauso gut hätte er auch darauf bestehen können, dass Du die vollen 3 Monate Kündigungsfrist im MV bleibst und dann auch voll bezahlst, obwohl Du schon am 5.12. ausziehst.
Zur Kaution:
Wenn Du diese schon am 5.12. erhältst, dann jetzt schon mal herzlichen Glückwunsch. Wenn Du auf das Geld angewiesen bist, um am 1.12. überhaupt einziehen zu können, dann nütz die restlichen 7 Tage bis dahin, um woanders das Geld für die Kaution aufzutreiben. Der erste Weg würde mich zur Bank meines Vertrauens führen, wo ich einen ensprechend hohen Dispokredit zur Verfügung habe oder beantragen könnte.
Niemals plant man bei einem Umzug, dass man die Kaution des einen Vermieters sofort beim Auszug schon für den nächsten Vermieter bekommt. Stell Dir vor, der Vermieter findet am 5.12. etwas wofür er die Kaution ganz oder teilweise einbehält.
Oder er macht es, wie sehr viele Mieter, dass er die Kaution erst nach einem halben Jahr größtenteils zurück zahlt und sich nur noch den Betrag einbehält, den er für evtl. Nebenkostennachzahlungen noch braucht. Das ist die normale Vorgehensweise, die auch allgemein so anerkannt ist und gegen die man als Mieter auch gar nichts machen kann.
In Deinem Fall könnte also passieren:
1. halbe MM behält der Vermieter für halben Dezember ein.
2. evtl. der Betrag für Betriebskostennachzahlung 2017
3. für evtl.Schadensersatz, was Du jetzt noch nicht wissen kannst
Und schwupp, siehst Du von der Kaution auch am 5.12. vielleicht nicht mal die Hälfte.
Du kannst also Deinen neuen Vermieter noch nicht einmal guten Gewissens vertrösten.
Dein Erstaunen kann ich schon aufklären. Du schreibst:
Da ich meine hinterlegte Kaution für die neue Wohnung brauche und gefordert habe
Da es völlig ungewöhnlich ist, eine neue Wohnung anzumieten und dabei schon zu wissen, dass man die Kaution der alten gleich für die neue braucht, schließe ich daraus, dass bei Dir ein gewisser Mangel herrscht. Sei nicht böse, aber normalerweise plant man mit ein, dass die alte Kaution u. U. nicht so schnell zurück kommt.
Einen neuen Mietvertrag kann man eigentlich nur dann machen, wenn klar ist, dass man die Kaution in einem Betrag oder in drei Raten auch wirklich bezahlen kann, ohne dass dazu die Kaution der alten nötig ist.
Und Du hast so geschrieben, als ob für Dich die Welt untergeht, wenn Du die Kaution nicht schon am 1.12. bekommst. Zumindest habe ich es so verstanden.
Du vermischst hier alles.
- Wenn Dein Vermieter eine von der gesetzlichen Frist abweichende Kündigung zum 5.12. akzeptiert hat (nachweislich!), dann hat er selbstverständlich auch Anspruch auf den Mietzins (Warmmiete) bis zu diesem Tag. Hat er die Kündigung zum z.B. 15.12. akzeptiert, Du ziehst aber früher aus, ist das Dein Pech.
- Bis zur Übergabe der Mietsache darf er die Kaution einbehalten
- einen angemessenen Anteil der Kaution darf er für eventuelle Forderungen aus Nebenkosten-Nachzahlungen noch 6 Monate einbehalten
- die Kaution für die neue Wohnung darf in bis zu 3 gleich hohen Raten innerhalb der ersten 3 Monate bezahlt werden
ich finde es erstaunlich, dass du anhand der frage denkst, dass ich finanzielle nöten hätte xD dem ist nicht so und es war eine legitime frage, die mir aufkam,. aber dennoch danke