Wird Hausgeld von Kaltmiete abgezogen?
Hallo zusammen,
Hintergrund: ich bin auf der Suche nach Immobilie als kapitalanlage. Ich habe nun eine Wohnung zum Verkauf gefunden, bei der Anzeige steht Hausgeld 250Euro und aktuelle Kaltmieteeinnahmen 5000Euro.
angenommen ich kaufe die Wohnung, muss ich als neuer Vermiter Hausgeld von Kaltmiete zahlen?
VG
7 Antworten
Das Hausgeld hat nichts mit der Vermietung zu tun.
Dieses zahlen alle Eigentümer monatlich in einen Topf als Rücklage für Reparaturen, Sanierungen etc.
So stimmt das nicht. Das Hausgeld setzt sich aus einer ganzen Reihe von Aufwendungen zusammen, ein Teil davon ist selbstverständlich umlagefähig, wird also vom Mieter im Rahmen der Betriebskosten bezahlt. Nur ein Teil des Hausgelds kommt in die Rücklagen.
Das hängt davon ab, was genau in der entsprechenden Eigentümergemeinschaft alles unter das Hausgeld fällt. Es gibt einen Anteil am Hausgeld (meistens der größere), den man hinterher als Betriebskosten auf die Mieter umlegen kann (der wird also vom Mieter direkt getragen, wie z.B. die Kosten für das Wasser und den Hausmeister oder die Müllgebühren), und einen Anteil am Hausgeld, der nicht umlagefähig ist (z. B. die Kosten für die Verwaltung der Wohnung und die Instandsetzungsumlage). In manchen Eigentümergemeinschaften wird auch die Heizung über das Hausgeld bezahlt, die wäre umlagefähig. Du solltest dir also vor dem Kauf möglichst einen Wirtschaftsplan der WEG anschauen.
Das Hausgeld hat nichts mit Miete zu tun.
Der Mieter zahlt 5.000 € Miete jährlich ohne Betriebskosten.
Wenn vertraglich vereinbart ist das er die Betriebskosten trägt zahlt er die zusätzliche zur Kaltmiete.
Hausgeld aus den Betriebskosten im Sinne von § 1 und 2 der Betriebskostenverordnung.
Die unter § 1 sind nicht auf den Mieter umlegbar.
Also zunächst einmal darf man monatliche und jährliche Zahlungen nicht vermischen:
Die Mieteinnahme kalt beträgt pro Jahr 5000 EUR. Dazu kommen die umlagefähigen Nebenkosten. Das wäre dann sozusagen die Warmmiete. Ich schätze jetzt einmal 150 monatlich, also 1800 im Jahr.
Das Hausgeld beinhaltet die umlagefähigen Nebenkosten, im Rechenbeispiel also 1800 EUR p.a., plus die nicht umlagefähigen Kosten wie
- Verwaltung (240)
- Rücklagenzuführung (350)
- Instandhaltung (500)
- Kontoführung (12)
Das ergibt dann 3000 EUR Hausgeld pro Jahr, bzw. 250 pro Monat. Du siehst also, dass du monatliches Hausgeld nicht mit jährlicher Miete ins Verhältnis setzen kannst. Ziehst du selber ein, gibt es gar keine Einnahmen und das Hausgeld sind sozusagen deine Nebenkosten geworden.
Da dir erhebliches Basiswissen fehlt, solltest du dein Ansinnen überdenken.
... nö, Du kannst das Geld auch von Großmutter oder Patentante nehmen.
Der WEG ist es egal, aus welcher Geldbörse es kommt.