Reinigung von mind. 25 Jahre alten Teppichboden beim Auszug (MIETRECHT)?
Hallo liebe Mietrecht Experten,
ich habe eine Frage bezüglich der Teilersetzung bzw. Einbehaltung der Kaution wegen eines schmutzigen Teppichbodens beim Auszug.
Situation: Habe 2 Jahre in meiner Wohnung gewohnt, einen Mietvertrag unterschrieben in dem es heisst ich soll die Wohnung beim Auszug Besenrein überlassen und, wenn ich über 5 Jahre darin wohne, unbedingt die Wende streichen.
Die Wende waren beim Einzug weiß gestrichen, der Teppich, nach einer Reinigung mit einem von mir geliehenen Nasssauger annehmbar( NIchts schrifttliches Vorhanden)
Nun muss ich wegen meinem Beruf ausziehen und es fangen leicht Probleme mit dem Vermieter an: 1.) Streichen der Wohnung / ( Das sehe ich ein, da ich in der Wohnung geraucht habe, würde sie natürlich streichen) 2.) 250Euro Einbehaltung wegem dreckigem Teppichboden ( Das sehe ich nicht ein, da er laut eigner Aussage des Vermieters schon mind. 25Jahre alt ist und es damals nur noch meiner Reinugung zumutbar war ihn zu benutzen / der Vermieter meinte auch, dass er Laminat reinlegen wird, ich ihm aber die durch mit verursachten Flecken ersetzen muss ( Es stimmt das ich dem Teppich den Rest gegeben habe. Wachsflecken etc.)
Nun will ich einfach nur wissen ob es für diesen Teppich einen anteiligen Ersatz verlangen darf, 250 Euro finde ich viel und würde mir auch ein wenig wehtun, habe ein bisschen das Gefühl das er mich ein bisschen verarschen will.
Ausser Anwalt (ZEIT&Kosten, die ich nicht hab) fällt mir aber nichts ein, hab überlegt ihm einen Brief zu schreiben in dem ich das Bezahlen des teppiches Anfechte, aber mit meinem gefährlichen rechtlichen Halbwissen bringt es sicherlich nichts.
Würde mich freuen wenn mir jemand in der Sache ein wenig helfen könnte !
Bin echt verwundert das der Vermieter da so vorgeht, hatten nie Probleme und ich hab schon 6 Monate vor Auszug gekündgt! Als mal ein schwarm Bienen am Dachstuhl ein NEst gebaut haben und sich dann in meine Wohnung vorgekämpft haben, hat er irgendso ein tolles Gift in das Loch versprüht , er wusste genau das es GEsundheitsschädlich ist und ich ihm da tierisch ans Bein hätte.. p...... können !! Von dem her bin ich wirklich verwundert das er mir jetzt nicht entgegen kommt.
11 Antworten
Wenn der Teppichboden tatsächlich schon 25 Jahre in Deiner Wohnung liegt, ist er längst abgeschrieben. Die übliche Liegedauer, je nach Qualität, wird mit 10 bis 15 Jahren angegeben lt. dieser Quelle http://www.bmgev.de/nc/mietrecht/tipps-a-z/artikel/teppichboden.html
Genau genommen schuldest Du dem Vermieter für dieses antike Stück keinen Ersatz.
Dann wirst Du wohl so viel Starrsinn entweder mit rechlichen Mitteln begegnen müssen, oder die überzogenen Vorstellungen Deines Vermieters teuer bezahlen dürfen.
...letzteres würde ich persönlich nicht einsehen. Schon gar nicht, wenn der alte Herr den Bodenbelag sowieso rausreißen will. Du bist schließlich nicht für seine künftigen Renovierungsvorhaben Herr Zahlemann.
So wie ich denk kenne will er eben 250Euro von mir und sagt dem nachmieter er zahlt den Laminat und der Nachmieter soll verlegen !! Die Schwaben ;(
Hallo Stefekle,
dein Vermieter möchte gerne noch etwas Geld behalten. Nach deiner Beschreibung war der Teppichboden schon vor deinem Einzug verbraucht. Und Besenrein schließt nur eine normale Teppichbodenreinigung mit ein.
Allerdings wirst Du die Hilfe vom Mieterverein/Mieterbund oder eines Rechtsanwaltes für Mietrecht benötigen, sonst sitzt sich dein Vermieter auf der Kaution fest.
Beachte bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes, wer die Kosten trägt, wenn ihr euch vergleicht!
Gruß
Mikaele
Ach, dass hab ich befürchtet !! In solchen Situationen ist es einfach besser in einer Großstadt zu wohnen !! Da heisst es dann nicht " Ha gucka moal , der Schmitz und Hirsch prozessieren sich !! ;-(
Ein 25 Jahre alter Teppich ist in jedem Falle als abgewohnt zu bezeichnen.
Wenn der Vermieter sagt, er wolle Laminat verlegen, muss er den Teppich auch entsorgen.
Schließlich hast Du den Teppich im abgewohnten Zustand übernommen, so kannst Du ihn auch wieder zurück geben.
Was das Renovieren (Streichen) betrifft, so sind Verträge mit festen Fristen diesbezüglich ungültig. (Du schreibst: wenn ich über 5 Jahre darin wohne, unbedingt die Wende streichen. ).
Deshalb musst Du gar nicht streichen.
Schau mal hier:
Das mit dem Streichen, sehe ich ja noch ein !!
Weiss nur nicht wie ich es ihm erklären könnte ohne das es zum Anwalt geht.
Lt. MV musst du nur streichen wenn du länger als 5 Jahre wohnst, also nach 2 Jahren gar nicht. Es sei denn, durch dein Rauchen sind die Wände jetzt gelb statt weiß...
25 Jahre alter Teppichboden muss von dir weder ersetzt werden noch bezahlt. Du hast diesen bei Einzug auf deine Kosten reinigen lassen!
Schreib dem Vermieter: obwohl du es lt. MV nicht musst, bist du bereit, die Wände zu streichen. Da der Teppichboden bereits 25 Jahre alt ist, ist dieser abgeschrieben und da musst dafür nichts bezahlen, da es sich um ganz normalen Verschleiß handelt. Zudem will er noch Laminat verlegen, also den Boden nicht erneuern.
Er möge dir also die Kaution in voller Höhe ausbezahlen, ansonsten gehst du zum Mieterbund oder nimmst dir einen Rechtsanwalt und da das Mietrecht auf deiner Seite ist, wird er wohl verlieren, was für ihn zusätzliche Kosten und Ärger bedeutet.
Dass du kein Geld für einen Anwalt hast muss er ja nicht wissen....
Glaub das werde ich echt so probieren
mach das - aber schriftlich!!!!
Gerade ein Brief aufgesetzt den ich per Einschreiben verschicke,:)
Prima!, am besten noch per Einschreiben-Rückschein, (könnte das Einschreiben höchstens nicht abholen, dann geht es an Dich zurück und Du kannst immer noch ein Einwurf-Einschreiben schicken. Wir machen im Büro immer beides.
Wenn in einer Wohnung ein Teppichboden liegt, hat der Mieter alle 10 Jahre anrecht auf einen neuen! Wenn so ein Teppichboden nun 25 Jahre alt geworden ist, kann man den nur noch entsorgen, der ist Müll. Ich würde mich dagegen mit allen Mitteln wehren, und über einen Mieterverein, Verbraucherzentrale , oder einen Anwalt , mein Recht durchsetzten und die volle Kaution zurückfordern .
Genau, dass hab ich auch mal gefunden und ihm gezeigt ! Er meinte der Teppichboden war auch beim Einzug tipp topp und Ende ! :-(