Reinigung von mind. 25 Jahre alten Teppichboden beim Auszug (MIETRECHT)?

11 Antworten

Wenn der Teppichboden tatsächlich schon 25 Jahre in Deiner Wohnung liegt, ist er längst abgeschrieben. Die übliche Liegedauer, je nach Qualität, wird mit 10 bis 15 Jahren angegeben lt. dieser Quelle http://www.bmgev.de/nc/mietrecht/tipps-a-z/artikel/teppichboden.html

Genau genommen schuldest Du dem Vermieter für dieses antike Stück keinen Ersatz.

Stefekle 
Beitragsersteller
 18.04.2012, 12:03

Genau, dass hab ich auch mal gefunden und ihm gezeigt ! Er meinte der Teppichboden war auch beim Einzug tipp topp und Ende ! :-(

helrich  18.04.2012, 12:26
@Stefekle

Dann wirst Du wohl so viel Starrsinn entweder mit rechlichen Mitteln begegnen müssen, oder die überzogenen Vorstellungen Deines Vermieters teuer bezahlen dürfen.

...letzteres würde ich persönlich nicht einsehen. Schon gar nicht, wenn der alte Herr den Bodenbelag sowieso rausreißen will. Du bist schließlich nicht für seine künftigen Renovierungsvorhaben Herr Zahlemann.

Stefekle 
Beitragsersteller
 18.04.2012, 13:01
@helrich

So wie ich denk kenne will er eben 250Euro von mir und sagt dem nachmieter er zahlt den Laminat und der Nachmieter soll verlegen !! Die Schwaben ;(

Hallo Stefekle,

dein Vermieter möchte gerne noch etwas Geld behalten. Nach deiner Beschreibung war der Teppichboden schon vor deinem Einzug verbraucht. Und Besenrein schließt nur eine normale Teppichbodenreinigung mit ein.

Allerdings wirst Du die Hilfe vom Mieterverein/Mieterbund oder eines Rechtsanwaltes für Mietrecht benötigen, sonst sitzt sich dein Vermieter auf der Kaution fest.

Beachte bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes, wer die Kosten trägt, wenn ihr euch vergleicht!

Gruß

Mikaele

Stefekle 
Beitragsersteller
 18.04.2012, 12:02

Ach, dass hab ich befürchtet !! In solchen Situationen ist es einfach besser in einer Großstadt zu wohnen !! Da heisst es dann nicht " Ha gucka moal , der Schmitz und Hirsch prozessieren sich !! ;-(

Ein 25 Jahre alter Teppich ist in jedem Falle als abgewohnt zu bezeichnen.

Wenn der Vermieter sagt, er wolle Laminat verlegen, muss er den Teppich auch entsorgen.

Schließlich hast Du den Teppich im abgewohnten Zustand übernommen, so kannst Du ihn auch wieder zurück geben.

Was das Renovieren (Streichen) betrifft, so sind Verträge mit festen Fristen diesbezüglich ungültig. (Du schreibst: wenn ich über 5 Jahre darin wohne, unbedingt die Wende streichen. ).

Deshalb musst Du gar nicht streichen.

Schau mal hier:

http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/urteile-mietrecht/schoenheitsreparaturen/artikel/artikel/schoenheitsreparaturen-starre-klauseln-ungueltig.html

Stefekle 
Beitragsersteller
 18.04.2012, 11:54

Das mit dem Streichen, sehe ich ja noch ein !!

Weiss nur nicht wie ich es ihm erklären könnte ohne das es zum Anwalt geht.

Lt. MV musst du nur streichen wenn du länger als 5 Jahre wohnst, also nach 2 Jahren gar nicht. Es sei denn, durch dein Rauchen sind die Wände jetzt gelb statt weiß...

25 Jahre alter Teppichboden muss von dir weder ersetzt werden noch bezahlt. Du hast diesen bei Einzug auf deine Kosten reinigen lassen!

Schreib dem Vermieter: obwohl du es lt. MV nicht musst, bist du bereit, die Wände zu streichen. Da der Teppichboden bereits 25 Jahre alt ist, ist dieser abgeschrieben und da musst dafür nichts bezahlen, da es sich um ganz normalen Verschleiß handelt. Zudem will er noch Laminat verlegen, also den Boden nicht erneuern.

Er möge dir also die Kaution in voller Höhe ausbezahlen, ansonsten gehst du zum Mieterbund oder nimmst dir einen Rechtsanwalt und da das Mietrecht auf deiner Seite ist, wird er wohl verlieren, was für ihn zusätzliche Kosten und Ärger bedeutet.

Dass du kein Geld für einen Anwalt hast muss er ja nicht wissen....

Stefekle 
Beitragsersteller
 18.04.2012, 12:32

Glaub das werde ich echt so probieren

guterwolf  18.04.2012, 13:25
@Stefekle

mach das - aber schriftlich!!!!

Stefekle 
Beitragsersteller
 18.04.2012, 15:09
@guterwolf

Gerade ein Brief aufgesetzt den ich per Einschreiben verschicke,:)

Haesilein1951  19.04.2012, 22:32
@Stefekle

Prima!, am besten noch per Einschreiben-Rückschein, (könnte das Einschreiben höchstens nicht abholen, dann geht es an Dich zurück und Du kannst immer noch ein Einwurf-Einschreiben schicken. Wir machen im Büro immer beides.

Wenn in einer Wohnung ein Teppichboden liegt, hat der Mieter alle 10 Jahre anrecht auf einen neuen! Wenn so ein Teppichboden nun 25 Jahre alt geworden ist, kann man den nur noch entsorgen, der ist Müll. Ich würde mich dagegen mit allen Mitteln wehren, und über einen Mieterverein, Verbraucherzentrale , oder einen Anwalt , mein Recht durchsetzten und die volle Kaution zurückfordern .