Mieterhögung trotz Nachbarn mit weniger Miete?
Kann mein Mieter eine Mieterhöhung auf Basis von "vergleichbaren" Wohnungen durchsetzen, wenn ein Nachbar mit genau derselben Wohnung (gleicher Schnitt und qm) unter mir weniger Miete zahlt, als was bei der Mieterhöhung gefordert wird? Dieser hat kein Mieterhöhungsverlangen erhalten.
8 Antworten
Kann mein Mieter eine Mieterhöhung auf Basis von "vergleichbaren" Wohnungen durchsetzen, wenn ein Nachbar mit genau derselben Wohnung (gleicher Schnitt und qm) unter mir weniger Miete zahlt, als was bei der Mieterhöhung gefordert wird? Dieser hat kein Mieterhöhungsverlangen erhalten.
Auch bei baugleichen kann der Vermieter eine unterschiedliche Miete nehmen bzw. die Miete erhöhen.
MfG
Johnnymcmuff
Im Haus können 10 Mieter (oder mehr) wohnen und für jeden kann der Vermieter eineandere Nettomiete vereinbaren. Anders ist es bei den Betriebskosten. Diese müssen einheitlich berechnet werden (gleiche Umlageschlüssel).
Ein Vermieter muß nicht bei allen Mietern eine Mieterhöhung fordern. Und es müssen auch nicht zwingend Vergleichsmieten/-wohnungen aus dem selben Haus sein die er dazu heranzieht.
Die Vergleichswohnungen, die vom Vermieter aufgeführt werden, sind alle im selben Gebäudekomplex und damit alle bei ein und demselben Vermieter.
Ihr Mietvertrag hat mit anderen Mietverträgen nichts zu tun! Es herrscht Vertragsfreiheit!
Der Vermieter kann z.b. den örtlichen Mietspiegel zugrundelegen und bis zu 20 % innerhalb von 3 Jahren bis zu den im Mietspiegel erkennbaren Obergrenzen aufschlagen. Mit einem anderen Mietverhältnis hat diese Vorghensweise nichts zu schaffen. Anderleuts Verträge sind nicht maßgebend.
Ja, das stimmt, aber was der Vermieter wahrscheinlich meint ist der Mietspiegel. Dort gibt es verschiedene Einstufungen zur Ausstattung, Pflege, etc.
Vermutlich wohnt der Mieter unter Dir schon länger in seiner Wohnung, da gibt es schon Unterschiede. Deswegen erhalten auch Mitarbeiter für die gleiche Arbeit unterschiedliche Löhne. Ungerecht aber Fakt!
Wenn ein Vergleich zu anderen Mieten aus meinem Haus zugezogen wird, kann ich doch auch eine darin nicht aufgeführte Miete heranziehen, welche unterhalb der angedachten neuen Miete liegt. Kann ich damit nicht widerlegen, dass eine erhöhte Miete gerechtfertigt ist? Ich muss doch nicht einwilligen, wenn es zu meinem eigenen Nachteil ist. So verstehe ich das zumindest.