Mieterhöhungsverlangen (§558 BGB) Stille Zustimmung
Der Vermieter verlangt eine Mieterhöhung nach §558 welche aber nicht rechtens ist (Formfehler).
Im Anschreiben schreibt er: "Sollte bis ../../.. keine Reaktion erfolgen werten wir dies als Zustimmung und werden ab ../../.. die neue Miete von ... Euro einstellen"
1.) Darf er meine Nichtreaktion als Zustimmung werten? 2.) Darf er einfach mehr Geld von meinem Konto abziehen, und muss ich dann Klagen?
Danke
5 Antworten
Schweigen gilt im deutschen Recht nicht als Zustimmung! Im MEV muss die Aufforderung auf Zustimmung enthalten sein, ansonsten ist es unwirksam. Du musst nicht zustimmen, wenn du nicht willst. Der Vermieter müsste auf Zustimmung klagen. Wenn er ohne Zustimmung die höhere Miete einzieht, diese von deiner Bank zurückholen lassen und die bishjerige Miete per Einzelanweisung überweise. Evtl. Zustimmung zum Lastschrifteinzug widerrufen. Klagen musst du nicht, warum solltest du? Kostet unnötig Geld.
keine Reaktion erfolgen werten wir dies als Zustimmung und werden ab ../
Schweigen heißt grundsätzlich nicht Zustimmung! Stimmt der Mieter trotz Aufforderung nicht zu, könnte der V. auf Zustimmung klagen.
Darf er meine Nichtreaktion als Zustimmung werten?
Nein...
Darf er einfach mehr Geld von meinem Konto abziehen
Nein...
und muss ich dann Klagen?
Nein, Du musst es einfach von der Bank zurückbuchen lassen und die alte Miete händisch überweisen. Sinnvoll wäre es, dem Vermieter die Einzugsermächtigung generell zu entziehen...
Nicht Du sondern der Vermieter muß klagen. Und zwar auf Zustimmung zur Mieterhöhung.
Darf er einfach mehr Geld von meinem Konto abziehen
Wenn Du ihm dummerweise eine Einzugermächtigung erteilt hast wird er das, Zustimmung oder her, einfach tun.
Also Einzugsermächtigung widerrufen und ungerechtfertigte Abbuchungen zurückbuchen bzw. zurück buchen lassen und dann manuell überweisen oder eine Dauerauftrag eröffnen.
- nein
- nein. er muss klagen