Mieterhöhung ohne Mietspiegel Begründung?
Hallo im Jahre 2017 November habe ich eine Wohnung gekauft , in Frankfurt eschborn.
als Kapitalanlage ich musste auf Eigenbedarf verzichten , das war kein Problem.
wie im Anhang zu sehen ist hat die vonovia wo ich die Wohnung gekauft habe bei dem Mieter eine Mieterhöhung durchgeführt von 5%.
jetzt sind knapp 2 Jahre vergangen , wie Ihr auch sieht wohnen die in Frankfurt für 6euro pro qm.
meine Frage ist es wie kann ich eine Mieterhöhung machen ?
es gibt keinen Mietspiegel aber die vonovia hat es auch getan.
und 2017 lag der qm bei 7.15€
jetzt ist er natürlich viel mehr .
ich will eig jetzt ein Schreiben raus senden an den Mieter um zum 1.10.2019
eine 10% tige Mieterhöhung machen .
hat da jmd ein Tipp ?
4 Antworten
Mein Vorschlag:
Rede mit Deinem Mieter und erkläre ihm, dass Du die Miete um 10 % erhöhen willst, weil die 5,91 €, die Du jetzt von ihm bekommst, längst nicht mehr dem Marktpreis entsprechen würden. Verlange von ihm 36 € mehr pro Monat. Akzeptiert Dein Mieter Deine in ruhigem, sachlichen Ton vorgetragene Bitte und zahlt ab dem gewünschten Zeitpunkt entsprechend mehr Miete, ist das Thema für Dich schon erledigt. Dann musst Du gar nicht mehr machen.
Ist Dein Mieter damit nicht einverstanden, musst Du in den sauren Apfel beissen und ein formell ganz korrektes Mieterhöhungsverlangen schreiben und ihm zustellen. Gibt es in Eschborn keinen qualifizierten Mietspiegel, musst Du Vergleichswohnungen suchen und diese korrekt benennen, also mindestens die genaue Adresse der Vergleichswohnung und ggf. die Lage innerhalb des Hauses angeben. Besser, Du suchst mehr als 3.
Da es gar nicht so einfach ist, das alles ganz korrekt zu machen, empfehle ich Dir dringend, dass Du Dir vom Verein Haus & Grund in Deiner Region helfen läßt. Der Mitgliedsbeitrag ist relativ gering und über die von Dir geplante Mieterhöhung locker abgedeckt. Viel teurer würde es, wenn Du einen untauglichen Versuch machst, der Mieter wieder ablehnt und Du dann klagen müßtest, wobei ggf. schon Dein Rechtsanwalt feststellen würde, dass Dein bisheriger Versuch nicht richtig war und alles von vorne beginnen muss.
Also erst so versuchen und dann mit Hilfe von H&G.
Ich danke , eine Frage hab mit dem Mieter gesprochen und ihm die Sache geschildert.
er hat gesagt okay machen sie ist okay .
meine Frage was für ein Schreiben soll ich raus schicken ?
also wie soll ich das formelleren ?
er hat ja am Telefon zugestimmt, ich habe auch Vergleichs Wohnungen gefunden aber nicht im selben aus .
der Eine ist 700 m weiter weg der André knapp 1.7 km .
aber die Zimmer Anzahl ist selbe und qm auch , ist das schlimm ?
Mit freundlichen Grüßen
Dann schreibe so:
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Zustimmung zur Mieterhöhung um xx € ab dem 1.xx.2019. Die Miete beträgt also ab diesem Zeitpunkt xx € zzgl. monatliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von xx €.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Falls er seine Zustimmung wieder zurück zieht, brauchst Du die Vergleichswohnungen. Prinzipiell sind beide in Ordnung, aber Du brauchst mindestens noch eine dritte.
Achtung: Nicht nur die Größe und Lage innerhalb des Hauses sollten übereinstimmen, auch das Viertel sollte vergleichbar sein, also nicht ein Glasscherbenviertel mit Millionenbuckel vergleichen.
Ja sind alle im selben viertel ffm- Eschborn .
nicht das er mir wenn es auf das schriftliche kommt , sagt das ist keine Begründung oder sonst was.
muss ich in dem Schreiben auch erwähnen das er mir eine schriftliche Zustimmung erteilt ?
wenn ja wie lange hat er Zeit angenommen ich sende es Die Tage ??
Wenn er sagt, "das ist keine Begründung", dann ist das wie ein Rückzieher. Dann gehe zu Haus&Grund und lass Dir helfen, ein rechtlich sicheres Mieterhöhungsverlangen zu stellen. Dann lass es aber nicht bei 10 %, sondern gehe an die Obergrenze des Möglichen. Schließlich bürdet er Dir viel Arbeit auf.
Du musst nicht erwähnen, dass er schriftlich zustimmt. Seine Zustimmung ist dann erteilt, wenn Du zum ersten Mal die höhere Miete auf Dein Konto bekommst.
Angenommen, Du willst die höhere Miete schon ab 1. Juli, dann hat er rund 15 Tage Zeit. Wenn Du ab 1. August erhöhen willst, demzufolge rund 45 Tage und wenn es ab 1. September sein soll, ca. 77 Tage.
Übrigens, wenn er doch noch ablehnt und Du musst ein ordentliches Mieterhöhungsverlangen schreiben, hat er ab Zustellung 2 Monate + Rest des Monats, in dem er das Schreiben bekommt, also durchaus bis zu 3 Monate.
Wenn er also das Schreiben im Juli bekommen würde, hätte er bis Ende September Zeit zu überlegen, ob er Deinem Verlangen zustimmt oder es ablehnt. Ablehnung wäre dann auch, wenn er bei der bisherigen Überweisung bleibt. Dann müßtest Du ihn auf die Zustimmung zur Erhöhung verklagen und deswegen ist es so wichtig, dass das Mieterhöhungsverlangen ganz korrekt abgefasst wird und wie das geht, wissen die bei Haus&Grund.
Alles klar , hatte mit Haus und Grund telefoniert die haben gesagt wenn sie das Schreiben heut raus schicken , dann gilt das erst ab 1.10 müssen drei Monate sein zwischen Ankündigung und umsetzen
Kann ich direkt nur dich anschreiben
es gibt keinen Mietspiegel aber die vonovia hat es auch getan.
Das kann ich dir erklären, wie sie das tut. Nämlich indem man 3 Vergleichswohnungen nennt, in denen die entsprechend höhere Miete tatsächlich bereits bezahlt wird. Das ist im Gesetz nämlich zulässig als Alternative zum Mietspiegel. Und da die Vonovia sehr viele Wohnungen hat, ist es kein Problem, welche zu benennen.
Du müßtest jetzt also mindestens 3 vergleichbare Wohnungen finden. Und dabei würde ich unter anderem durchaus auch an die Vonovia heran treten und fragen, ob man dich diesbezüglich unterstützen würde. Das wäre die einfachste Lösung, wenn du das erreichen kannst.
Meinst du die vonovia würde da helfen ?
was soll ich dennne sagen ob die dort wo ich die Wohnung habe auch Wohnungen haben ?
Meinst du die vonovia würde da helfen ?
Kann ich nicht beurteilen, kommt drauf an, ob du einen "netten" Mitarbeiter zu sprechen bekommst. Aber da du die Wohnung ja von Vonivia gekauft hast, besteht zwischen dir und Vonovia ja eine Verbindung. Das ist eine Grundlage, mit der du vielleicht überzeugen kannst, dass man dir hilft.
Mein Tipp wäre, deine Geschäfte entweder selbst zu erledigen oder jemanden dafür zu bezahlen, dass er es tut.
Was labberst du ?
Mein Tipp: Mach dich über den gesetzlichen Rahmen zu Mieterhöhungen schlau oder wende dich an den Haus- und Grundstücksbesitzerverein, die helfen dir mit anwaltlichem Rat.
Hier kannst du keine rechtssichere Antwort erwarten.
Das hört sich gut an ,gibts eine Homepage von diese verein Haus . Oder meinst du die Gemeinde
Mit freundlichen Grüßen