Mieterhöhung nach Mieterwechsel zulässig?
Ich möchte mit meiner Freundin eine Wohnung mieten, und habe mit dem Vormieter der Wohnung ausgemacht, dass wir die Wohnung von ihnen übernehmen. Die Vonovia will jetzt aber eine Mieterhöhung von 480 Euro warm (hat der Vormieter gezahlt), auf 589 Euro warm machen. Da meine Vormieter aber schon eine Mieterhöhung innerhalb der letzten 15 Monate hatten, frage ich mich, ob diese Erhöhung rechtens ist. Außerdem liegt die Erhöhung der Miete somit über 20 Prozent und somit über der zulässigen Grenze. Ist es also nun relevant, was mein Vormieter gezahlt hat oder kann der Vermieter mit einem neuen Mieter seinen Mietpreis gestalten wie er will?
9 Antworten
Änderungen des Mietzinses sind bei Mieterwechsel nicht nur zulässig, sondern meist die Regel; zu welchen Konditionen, wurde hier schon beschrieben.
Aber ob wirklich die Miete gestiegen ist oder nur die Nebenkosten (z.B. wg. Anbieterwechsel oder generell Konditionen der Anbieter) oder beides angepasst wurde, lässt sich aus deiner Beschreibung nicht ersehen. Wenn von Mieterhöhung die Rede ist, ist immer die Nettokaltmiete gemeint.
Es steht dir ja frei, diesen Mietvertrag zu unterschreiben.
Ja, das ist zulässig. So, wie Du die Möglichkeit hast, für Dich zu entscheiden, ob Du mit diesem Vermieter einen Mietvertrag machen willst, kann der Vermieter entscheiden, ob er mit Dir einen Vertrag machen will, wenn Du nicht die Miete zahlst, die er gerne hätte.
Außerdem liegt die Erhöhung der Miete somit über 20 Prozent und somit über der zulässigen Grenze
Diese Kappungsgrenze gilt nur bei Mieterhöhungen in einem laufenden Mietverhältnis. Bei Neuvermietungen kann der Vermieter diese Grenze auch locker überschreiten.
Hier muss er nur darauf achten, dass die neue Miete nicht mehr als 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt (bei gleichzeitiger Wohnungsknappheit), da sonst ein Mietwucher nach § 5 WiStrG vorliegen würde.
Eine Einschränkung gibt es aber noch: Wenn in Eurer Stadt die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt wurde, dann darf die neue Miete nicht mehr als 10% höher sein, als die des Vormieters.
Das ist nicht richtig. Sie darf nicht höher als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, es sei denn der Vormieter hat bisher schon mehr als das bezahlt.
Neuer Mietvertrag - neue Miete
Das ist keine Mieterhöhung im Sinne des Gesetzes.
oder kann der Vermieter mit einem neuen Mieter seinen Mietpreis gestalten wie er will?
So kann man es sagen.
Bei einer Neuvermietung kann die Miete nach "üblichen" Vergleichsmieten neu festgesetzt werden.