Grundsicherung Mieterhöhung?
Hallo zusammen,
wie lange darf sich ein Sachbearbeiter im Grundsicherungsamt zeit lassen, um über eine Mieterhöhung zu entscheiden?
Anfang Januar 2022 habe ich von meinem Vermieter eine Mieterhöhung und eine Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen bekommen.
Die Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen hat der Vermieter am 14.Januar.2022 bekommen.
Auch die Mieterhöhung hat der Sachbearbeiter im Grundsicherungsamt am 14.Januar.2022 bekommen.
Die neue Miete wird dann an dem 1.Aprill 2022 fällig.
Bisher habe ich jedoch noch nichts von dem Sachbearbeiter gehört und auch keinen neuen Berechnungsbescheid erhalten.
Wie lange kann sich der Sachbearbeiter im Grundsicherungsamt nun zeit lassen?
5 Antworten
Manchmal geht was verloren oder kommt nicht an.
Ich habe mir angewöhnt, nach circa 2 Wochen alles kommentarlos noch einmal einzureichen. Nach wenigen Tagen kommt dann immer der Bescheid.
Ansonsten haben diese 6 Monate Zeit.
Für alle Anträge gelten immer 6 Monate, für Widersprüche 3 Monate (§ 88 SGG) und für beantragte Vorschüsse einen Monat (§ 42 SGB I abs. 1).
Den Sachbearbeiter erinnern und noch einmal auf die höhere Zahlung ab April 2022 hinweisen, ggfls. schriftlich.
Da hat der Sachbearbeiter gar keinen Entscheidungsspielraum. Zur Grundsicherung gehört die tatsächlich zu zahlende Warmmiete.
Du kannst da mal anrufen und nachfragen,. ob das für April bewilligt ist, da die erhöhte Miete bald fällig wird.
Ich bin mir sicher, dass die nicht wollen das du persönlich vorbeikommst um nachzufragen.
Stimmt schriftlich ist besser, aber wenn der Antrag schon versiebt wurde, dann am besten mit Rückschein, oder doch persönlich mit Zeugenmitnahme.
Besser schriftlich. Entscheidungsspielraum gibt es da gar nicht