Kann der Vermieter die Modernisierungskosten für die Wohnraumvergrößerung einzelner Wohnung auf die gesamten Mieter im Rahmen eine Mieterhöhung umlegen?
Der neue Hauseigentümer des Mietshauses, in dem ich wohne (15 Wohnungen)seit fast 20 Jahren wohne plant neben der energetischen Sanierung (Aussenwanddämmung und ggf. Dach) auch eine Wohnraumerweiterung bei einem Teil der Wohnungen (ca. 3-4 Wohnungen) durch einen Anbau von ca. 35 qm. Zusätzlich sollen einige Wohnungen (3-4) noch einen verglasten Balkon erhalten.
An meiner Wohnung werden laut ersten Aussagen des Vermieters keine Änderungen vorgenommen. Was mich nun interessiert? Kann der Vermieter die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen (Wohnraumerweiterung / Glasbalkon) auch auf meine Miete umlegen. Mit einer Mieterhöhung wg. energetischer Sanierung rechne ich sowieso.
Danke!
3 Antworten
Kann der Vermieter die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen (Wohnraumerweiterung
Ist in vielen Fällen möglich, manchmal aber nicht zulässig.
Schau mal hier, da gibt es Infos:
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm0610/061025.htm
MfG
Ich würde sagen Nein da diese Extras deine Wohnung nicht betreffen. Vielleicht mal bei er einem Mieterbund nachfragen die helfen bei solchen Sachen und setzen sich für die Mieter ein.
Danke! Ich habe demnächst meinen Termin beim Mieterverein....ich habe ja auch noch keine schriftliche Ankündigung mit Details, nur die mündliche Aussage des Vermieters.
Balkonverglasung ist eine Modernisierung deren Kosten umgelegt werden dürfen. Eine Erweiterung der WF ist keine Modernisierung. Deren Kosten dürfen deshalb nicht umgelegt werden. Die höhere WF ist natürlich anzurechnen bei der Berechnung der Nettomiete (und der Betriebskosten).