Mieterhöhung abmildern - wie vorgehen?
Folgender Fall:
Die Vermietungsgesellschaft möchte die Miete erhöhen. Grund: "Der Mietspiegel ist gestiegen", sprich, sie möchten bis zur neuen ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen.
Ich habe selbst mal in den Mietspiegel geschaut:
- die neue (höhere) Miete liegt zwar grade noch so innerhalb des Erlaubten
- sie reizen den Mietspiegel aber voll aus
Nun habe ich gelesen, dass die Ausstattung der Wohnung aber Plus- bzw. Minuspunkte geben kann. Die Wohnung ist schrottig ausgestattet, Billo-Style, das Gebäude fällt fast auseinander. Ich finde es fast schon dreist, da den Mietspiegel voll ausreizen zu wollen.
Welche Handhabe gibt es? Ganz abschmettern kann man die Mieterhöhung wohl nicht, aber zumindest abmildern?
Wie argumentiere/belege ich, dass die Wohnung "schrottig" ausgetattet ist - mit Fotos? Beschreibe ich es in Worten?
Und: Kann das funktionieren?
Ich gehe davon aus, dass die Vermietungsgesellschaft vor Gericht die "volle Mieterhöhung" einklagen wird. Welche Chancen haben wir, wenn die Wohnung wirklich schrottig ist, dass die Miete zumindest weniger stark erhöht wird?
7 Antworten
Diese Frage ist schwer zu beantworten. Ich kann Dir aber sagen, was man tun kann.
Vermietgesellschaft einfach mal auf all die von Dir angegebenen Mängel hinweisen und dass die Ausstattung nicht dem entspricht, was der Mietspiegel bei dem aufgerufenen Mietpreis vorsieht. Das kann man telefonisch versuchen und vielleicht haben die für solche Fälle schon den Plan B bereit liegen, nämlich dass sie mit einer etwas niedrigeren Erhöhung einverstanden sind, wenn Du sofort schriftlich zustimmst.
Falls sie sich stur stellen, zahlst Du nicht die erhöhte Miete und wartest darauf, ob sie Dich verklagen oder nicht doch noch mit einem günstigeren Angebot im letzten Moment "rüber" kommen.
Falls es zu einer Klage kommt, reicht als einziges Argument, dass Du der Meinung bist, dass der Zustand (Alter, Ausstattung) der Wohnung nicht dem entspricht, was laut Mietspiegel für die verlangte Erhöhung notwendig wäre.
Das Gericht kümmert sich nicht lange darum, sondern wird, um den Einzelfall zu klären, einen Gutachter beauftragen, der dann alles genau unter die Lupe nimmt, um zu prüfen, ob die Erhöhung zurecht verlangt wird oder nicht. Ein Gutachten wird nicht allzu viel kosten, aber 4-stellig auf jeden Fall. Wer den Prozess verliert, muss das Gutachten bezahlen. Das ist das Risiko dabei. Rechtsschutzversichert? Dann kann man dem ruhig entgegen sehen.
Danke für die Auszeichnung.
Du hast die Alternative, Dir eine tolle Neubauwohnung zum "Sparpreis" zu suchen.
Wenn alles regulär im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ist, dann kann man da nichts machen.
Wenn Du mit der Wohnung nicht zufrieden bist ...
Die Wohnung ist schrottig ausgestattet, Billo-Style, das Gebäude fällt fast auseinander.
... bleibt es Dir unbenommen, Dich nach einer schöneren und preiswerteren Wohnung umzuschauen.
Ich persönlich wohne lieber sehr gut, weil ich diesen Luxus nicht missen will. Und da zahle ich auch gerne eine etwas teurere Miete.
Sie wissen offenbar selber nicht, was Sie so daher schreiben:
Hier liegt ein Missverständnis vor. Ich bin mit der jetzigen Wohnung ja zufrieden
wie darf man das denn vor dem Hintergrund ihrer Eingangsfragebemerkung verstehen?:
Die Wohnung ist schrottig ausgestattet, Billo-Style, das Gebäude fällt fast auseinander.
Die Anpassung der Mieten im gesetzlich zulässigen Umfang ist kein Dreistigkeit, sondern legal!
Es geht ums Prinzip. Vermieten ist "Geben und Nehmen".
Wer immer bloß nimmt (und auch noch ständig mehr möchte), aber nie gibt, ist für mich kein guter Vermieter. Freundlich gesagt.
Ich kenne eine Vielzahl privater Vermieter, die ganz anders drauf sind, als diese Vermietungsgesellschaft. Aber ja: Am Ende hilft wohl nur Auszug.
Und gesetzgeberische Änderungen, die zwar sehr langsam und nur schrittweise kommen. Aber wir haben ja bald wieder Wahl, zum Glück.
Die Anpassung der Mieten im gesetzlich zulässigen Umfang ist kein Dreistigkeit
In diesem Einzelfall: Doch, die volle Ausreizung des Mietspiegels ist hier eine Dreistigkeit.
Sie kennen die Wohnung, das Gebäude und dessen Ausstattung nicht.
sondern legal
Ob es legal ist, entscheidet am Ende im Zweifelsfall ein Richter. Genau darum dreht sich die Frage ja.
Dann sollten Sie diesen Weg auch mutig beschreiten und die rechtlich Zulässigkeit gerichtlich prüfen lassen.
Die Kosten des Verfahrens trägt übrigens die unterlegene Partei!
Ich wünsche Ihnen, dass es da nicht zu einer bösen Überraschung für Sie kommt!
Wie schön, dass Sie in all Ihren Ausführen die eigentliche Frage nicht beantwortet haben.
schrottig aussehen, warum renovierst du nicht mal?
das liegt an dir. Die Gesellschaft wird durchkommen. du must dem zustimmen. machst das nicht, such dir schon mal ne neue Wohnung
schrottig aussehen, warum renovierst du nicht mal?
Weil es nicht meine Wohnung ist? Weil ich mit der Wohnung zufrieden war, mit der bisherigen Miete?
Interessant, wie viele (Vermieter?) sich hier auf den Schlips getreten fühlen. Wenn man einmal die Absurdität dessen aufzeigt, was in Deutschland zwar gesetzlich erlaubt ist, aber dem gesunden Menschenverstand zuwider läuft.
machst das nicht, such dir schon mal ne neue Wohnung
Da bist du fehlinformiert. Die Weigerung zur Zustimmung der Mieterhöhung ist kein Kündigungsgrund. Der Vermieter kann die Erhöhung allenfalls gerichtlich einklagen - und genau darum dreht sich ja meine Frage!
ist richtig, das als Grund zur Kündigung wäre nicht machbar;
er sucht einen anderen Grund
hast mal in den MV nachgelesen, da steht bestimmt was von Renovierung; spätestens bei Auszug
Steht so nicht drin. Wäre sowieso ungültig/nichtig.
Schönheitsreparaturen/Wohnungspflege ist normal, machen wir eh. Werden die Wohnung aber sicher nicht "upgraden" und der Vermietungsgesellschaft damit noch ein Geschenk hinterlassen.
Sie sollten zurückhaltend sein und die Erhöhung akzeptieren.
Zeigen Sie Sanierungsbedarf auf und man nimmt Ihren Hinweis ernst, könnte dies zur teuren Sanierung und Modernisierung führen, die dann mit zusätzlichen 8 % p.a. auf die Mieter umgelegt werden kann.
Suchen Sie ich eine moderne Wohnung mit zeitgemäßer Neubaumiete.
Sie sollten zurückhaltend sein und die Erhöhung akzeptieren
Genau das ist der Grund, warum der Mietspiegel ständig steigt (trotz "Mietpreisbremse"). Weil zu wenige Mieter es hinterfragen, und zu viele einfach klang- und sanglos hinnehmen.
Hinterfragen kann beim Vermieter bis dahin ungeahnte Begierlichkeiten wecken.
Wem der Mietzins nicht passt, der kann fristgerecht kündigen und die verbleibende Zeit in die Suche nach einer preiswerten Wohnung investieren.
Die Mietsteigerungen bei Bestandimmobilien hinken lediglich den Neubaumieten hinterher, welche durch immer mehr fragwürdige Bauvorschriften kosten intensiv in die Höhe getrieben werden.
Hinterfragen kann beim Vermieter bis dahin ungeahnte Begierlichkeiten wecken
Ein ziemlich düsteres Bild von Vermietern, aber durchaus plausibel. Ist das nicht eigentlich traurig?
Sofern man überlegt, das verantwortungsbewußte Vermieter die Mieten aktuell halten um daraus Gelder für den Erhalt der Immobilien zu schöpfen, nicht.
um daraus Gelder für den Erhalt der Immobilien zu schöpfen
Und warum wird diese spezielle Immobilie dann nicht "erhalten", sondern verfällt?
Ich spreche nicht von Renovierungen. Sondern von Instandhaltung.
Sie sind widersprüchlich in Ihren Beurteilungen und meine Antwort lautet: akzeptieren Sei die legale Erhöhung; Sie haben vor Gericht keine Chance.
akzeptieren Sei die legale Erhöhung
Ob die Erhöhung in dieser Höhe legal ist - genau darum dreht sich ja die Frage. Guten Morgen!
Aber ich glaube, wir kommen hier nicht weiter. Weitere Antworten deinerseits sind daher nicht erforderlich.
Es kommt auf den konkreten Inhalt des Mietspiegels an. In der Regel ist es so, dass der Mietspiegel nur konkrete Ausstattungsmerkmale, wie geflieste Bäder, angibt, aber der tatsächliche Zustand nicht berücksichtigt wird.
Oder anders: Es kann durchaus sein, dass das Gebäude fast auseinanderfällt, aber dennoch alle Kriterien für eine Mieterhöhung erfüllt.
Welche Chancen haben wir, wenn die Wohnung wirklich schrottig ist, dass die Miete zumindest weniger stark erhöht wird?
Mein Tipp: Legt das Erhöhungsverlangen einem Fachanwalt vor.
Hier liegt ein Missverständnis vor. Ich bin mit der jetzigen Wohnung ja zufrieden - nur nicht mit der Mieterhöhung in diesem Maße.
Die Miete darf von mir aus erhöht werden (zum 1. mal in 3 Jahren), aber bis zum oberen Rand des Mietspiegels?? Bei der Ausstattung? Finde ich dreist.