Mieterhöhung warum nicht bei allen Mietern

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Mein Vermieter hat eine Mieterhöhung angedündigt.

Eine Ankündigung ist kein Mieterhöhungsverlangen, zumindest ist das so nicht wirksam.

Ein Mieterhöhun gsverlangen muss entsprechend begründet sein, einfach, dass die Miete um XXX Euro erhöht wird ist nicht wirksam.

Müssen nicht alle Mieter diese Erhöhung bezahlen.

Alle Mietere einer Mietpartei, z.B. Wenn Sie und noch jemand im Mietvertrag stehen, dann muss dann an beide gereichtet sein.

Jedoch muss es nicht für alle Mietparteien in einem Haus gelten, z.B. bei Jemandem der vor einem Monat eingezogen ist, darf die Miete erst 15 Monate nach seinem Einzug erhöht werden, sofern es sich um einen normalen Mietvertrag handelt.

Bei vielen Mietern (gleiche Wohnung/qm) sind diese Erhöhungen jedoch mal mehr und mal weniger. Wonach wird das berechnet?

Nach Kaltmiete.

Einige Mieter haben kein Schreiben hierüber erhalten.

Der Vermieter muss das nicht bei allen machen, das ist einfach seine Entscheidung.

Genau so wie er bei Wohnungen mit gleichen m² von einem Mieter mehr und einem Anderen weniger Miete verlangen kann.

MfG

Johnnymcmuff

Müssen nicht alle Mieter diese Erhöhung bezahlen

Nein

Wonach wird das berechnet?

Nach der Kaltmiete und wann der Mieter die letzte Mieterhöhung bekommen hat.

Sofern es um eine Mieterhöhung nach § 558 geht.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet alle Mieter gleich zu behandeln bzw. bei allen eine Mieterhöhung durchzuführen.

Falls die monatliche Nebenkostenvorauszahlungen, nach einer jährlichen Nebenkostenabrechnung erhöht werden, handelt es sich faktisch um keine Mieterhöhung, sondern um die Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen.

helga6943 
Beitragsersteller
 22.06.2014, 16:32

Danke für deine Erklärung. Mit den NK hat diese Mieterhöhung jedoch nichts zu tun.

Mieterhöhungen kann er nur verlangen, wenn es die gesetzlichen Viorschriften zulassen und z.B. die Wartezeiten seit der letzten Erhöhung abgelaufen sind ... hat er bei den anderen vor kurzem erst erhöht, dann sind sie jetzt nicht dran, weil er erstmal die Wartezeiten abwarten muss ... neu Zugezogene zahlen vermuitlich sowwieso schon mehr - asöo auch kein Grund zu erhöhen ..

also erhöht er da, wo es rechtlich möglich ist, nämlich bei Dir ....

Der Vermieter kann ankündigen was und wem er will. Die Mieterhöhung kann nur aufgrund eines Mieterhöhungverlangens des Vermieters bewerkstelligt werden, aber auch nur, wenn der Mieter dem MEV des Vermieters zustimmt oder die erhöhte Miete einfach bezahlt.