Alg 2 : Übernahme wiederholter Mieterhöhung nach erneuter Modernisierung der Wohnung durch Jobcenter für 6 Monate?
Übernimmt das Jobcenter auch ein 2.Mal für 6 Monate eine Mieterhöhung nach Modernisierung, wenn 1 Jahr zuvor schon einmal wg. anderer Modernisierung die erhöhte Miete für 6 Mon. übernommen worden ist mit Aufforderung zum Umzug in eine Wohnung mit angemessener Miete ?
4 Antworten
"Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate." SGB II § 22 Absatz 1 Satz 3.
Das Jobcenter übernimmt also keine Mieterhöhung, sondern es übernimmt höhere, also nicht angemessene Kosten für eine Weile, max. 6 Monate. So lange hat man die Chance, diese höheren Kosten zu senken - durch Umzug oder durch Verhandlungen mit dem Vermieter oder durch Untermieter und so weiter.
Wenn diese max. 6 Monate in derselben Wohnung vorbei sind, kriegt man diese Chance nicht noch einmal!
Noch einmal kriegt man diese Chance nur dann, wenn man in eine vom Jobcenter akzeptierte, also angemessene neue Wohnung zieht, und es kommt dann dort zu einer Mieterhöhung, die die Wohnung unangemessen teuer macht!
Gruß aus Berlin, Gerd
Nein !
Hast du tatsächlich eine schriftliche Aufforderung zum Umzug in eine angemessene Wohnung bekommen oder nur eine Aufforderung zur Kostensenkung ?
Das spielt zwar in Bezug auf die erneute Übernahme nach einer zweiten Erhöhung in der selben Wohnung dann auch keine Rolle, aber wenn tatsächlich eine schriftliche Aufforderung zum Umzug erfolgt wäre, dann hätte das Jobcenter alle notwendigen Kosten für die Wohnungssuche und Umzug in eine angemessene Wohnung übernehmen müssen.
Du hast ja schon nach der ersten Erhöhung zumindest eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung bekommen, weil die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nach der Erhöhung nicht mehr angemessen war, deshalb wurde dann die unangemessene KDU - auch für in der Regel max.weitere 6 Monate anerkannt und bei Bedarf voll übernommen.
In dieser Übergangszeit hättest du also versuchen müssen die Kosten zu senken oder dir eine neue angemessene Wohnung zu suchen, nach erneuter Anhebung der jetzt schon nicht mehr angemessenen KDU - wird es also kein zweites mal diese Übergangszeit von in der Regel bis zu 6 Monaten geben.
wenn sich die lage verändert hat, muss eine veränderungsmitteilung über die neue höhe der miete eingereicht werden. das jobcenter wird dann entscheiden ob es noch tragbar ist oder ob zum umzug aufgefordert wird. bis zu 6 monate können dann die kosten der unterkunft weiter bewilligt werden.
davon sprach ja keiner. aber auch dann werden die kdu in tatsächlicher höhe übernommen, wenn ts nachweisen kann, dass er keine wohnung gefunden hat in den angemessenheitsraum der kdu.
Davon steht nichts in der Frage, demnach ist davon auszugehen das solche Nachweise nicht existieren und somit keine weitere Übernahme erfolgt !
da wir davon ausgehen, dass es beim letzten mal schon übernommen ist, sind die spekulationen überflüssig.
Hier spekuliert keiner, es wird kein zweites mal eine Übernahme von bis zu 6 Monaten geben, weil der FS - ler in seiner Frage dann mit Sicherheit erwähnt hätte das es keine angemessenen Wohnungen gibt !
Wenn sich die Lage ändert, ist das JobCenter VERPFLICHTET, mindesten für den Zeitraum von 6 Monaten , die gesamten TATSÄCHLICHEN Kosten der Unterkunft zu leisten.
Es kann den Leistungsempfänger aber auffordern, die Kosten zu senken.
bis zu 6 monate kann das weiter bewilligt werden.
Aber nicht wenn die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) in der selben Wohnung das zweite mal angehoben werden und die KDU - schon nach der ersten Anhebung nicht mehr angemessen nach dem SGB - ll war und schon einmal die unangemessene KDU - für eine Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten übernommen wurden und zumindest eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung kam !