Vermieter gestorben, dürfen Erben den Mietvertrag und die Miete kravierend ändern?
Miete war 700,- Euro warm inkl. Nebenkosten und Garage. Es war ein sicherer Mietvertrag der uns 5 Jahre keine Mieterhöhung garantierte und ein Recht auf 3 1/2 Jahre Wohndauer einräumt. Nun ist die Vermieterin gestorben und die Erben verlangen einen neuen Mietvertrag in dem Sie ersten die Miete erhöhen um 60 Euro sowie jedes Jahr im Dezember eine weitere Erhöhung in Höhe von 40,00 Euro je Monat fordern. Die Wohnung ist ca. 120 qm groß und hat viele Dachschrägen. Das Argument der Erben beruht darauf, dass die Wohnung zu groß ist, und Sie mit einer solchen Erhöhung im Recht wären. Angeblicher Quatdratmeterpreis wäre ca. 5,80€ wobei die Dachschrägen nicht abgezogen sind.
Unsere Frage ist dennoch, ob eine solche kravierende Änderung überhaupt rechtsgültig ist, oder ob es hierfür entsprechende Gesetzesgrundlagen gibt. Dürfen all unsere zugesicherten Vorteile des alten Mietvertrages einfach übergangen werden sowie eine derartige unverschähmte Mieterhöhung stattfinden?
Laut unseres alten Mietvertrages wurde keine Kaution gefordert. Nun jedoch, wollen die Erben vermutlich auch diese gerne haben.
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
12 Antworten
Die Erben sind wohl so zu betrachten, wie Käufer der Wohnung, und es heißt, "Kauf bricht Miete nicht". Das heißt, die Erben übernehmen erst einmal die bestehenden Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten.
Das heißt natürlich nicht, dass die Miete weiterhin günstig bleibt! Es kann auch sein, dass sie diese erhöhen, sobald es eben möglich ist. (Es ist dann möglich, wenn eure Miete unter dem Mietspiegel liegt. Schaut also mal nach dem Mietspiegel für eure Stadt und rechnet nach, wie viel eure Wohnung "eigentlich" kosten müsste. Mehr können die Vermieter nur bei besonderen Umständen verlangen, z.B. wenn sie die Wohnung grundlegend modernisieren.)
Nein, sie kann (s. Frage) erst 5 Jahre nach Mietvertragsabschluss greifen.
Meines Wissens müssen Erben den alten Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten übernehmen.
Wendet Euch an den Mieterschutzbund.
Das ist auch so :-)
Wozu an Mieterbund wenden? Der FS ist voll umfänglich im Recht. Eine Klage der Erben würde ins Leere gehen.
Definitiv nein!
Kauf/ Eigentümerwechsel bricht nicht Miete, der alte Mietvertrag besteht weiter.
Du brauchst und solltest keinen neuen Mietvertrag unterzeichnen.
Lasse eine beabsichtigte Mietzinserhöhung sofort prüfen, oft sind auch diese unwirksam wegen Formalfehlern.
… nicht wegen Formalfehlern, sondern wegen Nichteinhaltung der Mietvertragsbestimmung.
Nein, ich meinte schon die Formfehler, die häufig bei einem sogeenannten "Mieterhöhungsgesuch" gemacht werden.
Nein. Der Mietvertrag muß so übernommen werden, wie er ist. Laßt euch nicht auf einen neuen oder auf eine Änderung ein! Nix unterschreiben!
Die Miete kann im gsetzlchen Rahmen erhöht werden, alles andere ist Unfug.
Die Erben treten als Rechtsnachfolger in den Mietvertrag ein. Mehr ändert sich nicht. Miete bleibt wie sie ist, Mietvertrag ebenso. Ein Mieterhöhungsverlangen darf frühestens 12 Monate nach Mietbeginn zugestellt werden, ansonsten ist es unwirksam.
Da im Mietvertrag keine Mietsicherheit vereinbart ist, kann diese nicht nachträglich gefordert werden.
Also: Ruhe bewahren und einfach schweigen.
Miete weiter auf das bisherige Konto überweisen bis Mitteilung (schriftlich mit Erbschein) zu einer evtl. Änderung der Bankverbindung vorgelegt wird.
Einen Anwalt oder Mieterverein kannst du dir ersparen.
So ist der richtige Weg!
Eine Mieterhöhung könnte nur zum 01.07.2019 (15 Monate nach Mietbeginn) greifen.