Mieter hat unerlaubt Hund angeschafft, brauche Hilfe!

24 Antworten

Setze ihm schriftlich und per Einschreiben eine angemessene Frist bis zum (ca. 14 Tage) TT.MM.JJJJ und drohe ihm an, dass wenn das Tier über besagtem Termin noch im Hause ist oder später nochmals gesehen wird, eine Kündigung des Mietvertrages erfolgt. Ob eine fristlose Kündigung erfolgen kann, bezweifle ich. Aber die Aufforderung das Tier zu entfernen sollte schnell kommen, sonst akzeptiert man den Verstoß gegen die Hausordnung letztendlich noch.

Sucht das Gespräch mit den Mietern und verlangt die Abschaffung des Hundes. Ich finde es grottenschlecht sich über derartige, im Mietvertrag ausgewiesene Vereinbarungen, hinweg zusetzen. Vertrag ist Vertrag und für beide Parteien bindend

Leichnam69  23.01.2010, 19:25

ja aber eine Absprache beinhaltet nicht das Vorrecht auf ein ja oder nein .

Besuma  23.01.2010, 19:24

Abschaffung...wie sich das schon anhört...es handelt sich hier um einen Hund/Lebewesen und nicht um eine laute Stereoanlage!

LittleArrow  24.01.2010, 01:26
@Besuma

Rechtlich ist das Tier eine Sache (s. BGB), die man trotzdem liebgewinnen kann.

Hält der Mieter verbotenerweise Hund oder Katze, dann darf ihm der Vermieter deswegen allein in der Regel nie kündigen. Weigert sich der Mieter, das Tier abzuschaffen, weil er sich im Recht glaubt, dann muss er auf Unterlassung klagen. Etwas anderes gilt nur, wenn das Tier erheblich stört oder gefährlich ist und der Mieter nichts dagegen tut, obwohl er dazu aufgefordert wurde.

Versuch es doch mal mit dem Hund, vielleicht ist er ja ganz in Ordnung und es klappt mit ihm.

Ein großer Hund fällt nicht unter dieses Kleintierurteil. dies haben die Richter ganz klar zum Ausdruck gebracht. Ich hätte als Mieter ein beklemmendes Gefühl wenn mir im Treppenhaus so ein großer Köder entgegenkommt und alles verpisst und verkackt. Da würde ich dem Vermieter drohen, die Miete zu kürzen, weil ich mich nicht mehr sicher im Treppenhaus bewegen kann. Und die Situation kommt dann außer Rand und Band, wenn andere Mieter das gleiche Recht einfordern und auch große Hunde halten.

Wenn der Vermieter ein Hund erlaubt, dann gehört er zu Mietsache, wenn dann u.a. Kratzer an der Tür sind, dann ist das normaler Verbrauch zu Lasten des Vermieters und dann können sich andere Mieter auch Hunde anschaffen. Verträge sollten eingehalten werden.

heimwerker  24.01.2010, 21:37

Was ist denn das für ein Blödsinn??? MfG

hell11  25.01.2010, 12:26
@heimwerker

Dieser Blödsinn wurde vom AG Köln gemacht