Fristlose Kündigung wegen Besuch von freundin und Hund

8 Antworten

Wenn Tierhaltung verboten ist, dann darfst du dir keinen Besuch einladen, der regelmäßig für einige Tage kommt und einen Hund mitbringt! Die Katzenhalter werden das wohl mit dem Vermieter abgesprochen haben. Außerdem kann man Katzen und Hunde nun wirklich nicht gleichsetzen. Katzen machen keinen Lärm!

Wenn du nicht reagierst, kann dir die Wohnung gekündigt werden. Da ist der Vermieter im Recht. Ob eine Grundlage für eine fristlose Kündigung vorliegt, kann dir der Mieterverein sagen.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/hundebesuch-trotz-tierhalteverbot.htm

Allerdings sollte sich der Hund nicht zu oft beim Mieter aufhalten. Als unzulässig können es Richter zum Beispiel ansehen, wenn ein regelmäßiger Besucher sein Tier immer mitbringt, der Hund häufig auch nachts in der Wohnung bleibt oder sich der Vierbeiner täglich mehrere Stunden dort befindet. Das sei dann kein "vorübergehender Aufenthalt" eines Hundes, sondern entspreche von den Auswirkungen her einer Hundehaltung und könne untersagt werden (AG Rheine, Az. 4 C 673/03).

Indivia  04.06.2012, 13:05

beantwortet die Frage nach dem angemessenen Rahmen

Besuch mit Hund darfst du empfangen. Dein Besuch mit Hund darf aber nicht bei dir übernachten gemeinsam mit dem Hund. Ohne Hund darf dein Besuch bei dir übernachten. So steht es auch im gültigen Mietrecht.

In unserem Mietshaus gibt es ein Haustierverbot. Ich halte mich daran. Aber darf meine Schwester trotzdem ihren Hund mitbringen?

Ja, Gäste dürfen Tiere "in angemessenem Rahmen" mitbringen. Auch dürfen Sie kurzfristig sogar ein Tier in Pflege nehmen, wenn z. B. Ihre Schwester verhindert ist. (quelle:http://www.schlimme-vermieter.de/faq/index.php?sid=167133&lang=de&action=search&tagging_id=1095) Hier ist nur die Frage, als was ein angemessener Rahemn definiert wird.

  1. Im Mietrecht gilt kein Gleichbehandlungsgebot. Sollte der Vermieter anderen Mietern die Hundehaltung erlaubt haben, muss er dies den anderen Mietern deshalb nicht genehmigen. Dies findet seine Grenzen im Schikaneverbot.
Indivia  04.06.2012, 13:08

und Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter unerlaubt ein Tier hält und die Tierhaltung trotz Abmahnung fortsetzt. Eine vorherige Klage auf Unterlassung ist unerheblich. (LG Berlin, Az. 62 S 91/98, aus: GE 1/99, S. 46). In diesem Fall ging es um eine Katze. (aber erstz muss eine Abmahnung kommen)

LinuxCobra  04.06.2012, 13:14
@Indivia

da ja laut Fragesteller ein Schreiben kam, in dem die Abschaffung gefordert wurde, würde ich mal stark darauf tippen das da Abmahnung mit dabei stand.

Fristlos schonmal garnicht.

Und da es nicht Dein Hund ist, sondern von der Besucherin, kann die Vermieterin solange nichts dagegen ausrichten, wie nicht nachzuweisen ist, daß Deine Freundin dauerhaft bei Dir wohnt.