Kann mein Vermieter nachträglich Miete für eine Küche verlangen?

6 Antworten

Da im Mietvertrag kein Entgelt für die Küche vereinbart ist (weder Nutzungsgebühr noch Miete) gilt sie als mitvermietet und damit mit der Grundmiete auch vergütet.

Im Nachhinein kann ein Mietvertrag nicht einseitig geändert werden. Er kann/darf nun auch nicht etwa deshalb die Küche entfernen. Du bist zusammen mit deinem Mann jetzt Besitzer der Küche und der Vermieter ist für ihre jederzeitige Funktionstüchtigkeit in jeder Hinsicht verantwortlich (Reparatur oder evtl. gleichwertigen Ersatz).

Was sagt nun dein Mann eigentlich dazu?

Calvito 
Beitragsersteller
 12.08.2018, 18:00

Also erstens bin ich keine Frau🤣😂 meine Frau ist natürlich meiner Meinung.

Nachträglich kann er keine Miete für die EBK fordern.

Er kann natürlich die Kaltmiete für die Wohnung erhöhen. Sofern das vertraglich nicht ausgeschlossen ist.

Ihr müsst nur bezahlen, was im Mietvertrag steht. Dein Schwiegervater kann natürlich die Küche, die ihr nicht gemietet oder gekauft habt, aus der Wohnung holen. Mehr aber nicht.

Menuett  12.08.2018, 16:24

Nein, das kann er auch nicht mehr. Wurde auf seinen ausdrücklichen Wunsch mitvermietet.

Schuhu  12.08.2018, 16:27
@Menuett

Auf seinen Wunsch wurde ihm gestattet, seine Küche in der gemieteten Wohnung zu belassen. Im Vertrag steht nichts von einer gemieteten Küche.

Menuett  12.08.2018, 16:34
@Schuhu

Und damit ist sie in der Miete drin.

anitari  12.08.2018, 16:27

Was bei Mietbeginn in der Wohnung ist/war kann der Vermieter nicht einfach raus nehmen.

Nein, eine zusaetzliche Miete kann er dafuer natuerlich nicht verlangen. Die Kueche ist im vereinbarten Mietpreis enthalten.

Er muss auch die fuer die Erhaltung der Gebrauchsfaehigkeit der Kueche erforderlichen Kosten tragen (ggf. abzueglich der mittels einer wirksam vereinbarten Kleinreparaturklausel anfallenden Eigenbeteiligung).

Nein, das kann er nicht.