Kann mein Vermieter nachträglich Miete für eine Küche verlangen?
Also mein Anliegen wie folgt:
Beim Einzug letzten Jahres war eine Einbauküche in unserer jetzigen Wohnung verbaut. Wir haben klar gesagt dass wir eine Küche haben und kein Geld (Miete oder Kauf) bezahlen möchten. Der Vermieter (der auch mein Schwiegervater ist) hat das akzeptiert. Auf seinen Wunsch die Küche unbedingt in der Wohnung zu lassen sind wir dann eingegangen. Nun ein geschlagenes Jahr später möchte er Miete für die Küche kassieren obwohl im Mietvertrag nichts vermerkt ist. Ist seine Forderung überhaupt rechtens? Kann er nachträglich Miete kassieren?
Danke für eure Antworten!
6 Antworten
Da im Mietvertrag kein Entgelt für die Küche vereinbart ist (weder Nutzungsgebühr noch Miete) gilt sie als mitvermietet und damit mit der Grundmiete auch vergütet.
Im Nachhinein kann ein Mietvertrag nicht einseitig geändert werden. Er kann/darf nun auch nicht etwa deshalb die Küche entfernen. Du bist zusammen mit deinem Mann jetzt Besitzer der Küche und der Vermieter ist für ihre jederzeitige Funktionstüchtigkeit in jeder Hinsicht verantwortlich (Reparatur oder evtl. gleichwertigen Ersatz).
Was sagt nun dein Mann eigentlich dazu?
Also erstens bin ich keine Frau🤣😂 meine Frau ist natürlich meiner Meinung.
Nachträglich kann er keine Miete für die EBK fordern.
Er kann natürlich die Kaltmiete für die Wohnung erhöhen. Sofern das vertraglich nicht ausgeschlossen ist.
Ihr müsst nur bezahlen, was im Mietvertrag steht. Dein Schwiegervater kann natürlich die Küche, die ihr nicht gemietet oder gekauft habt, aus der Wohnung holen. Mehr aber nicht.
Was bei Mietbeginn in der Wohnung ist/war kann der Vermieter nicht einfach raus nehmen.
Nein, eine zusaetzliche Miete kann er dafuer natuerlich nicht verlangen. Die Kueche ist im vereinbarten Mietpreis enthalten.
Er muss auch die fuer die Erhaltung der Gebrauchsfaehigkeit der Kueche erforderlichen Kosten tragen (ggf. abzueglich der mittels einer wirksam vereinbarten Kleinreparaturklausel anfallenden Eigenbeteiligung).
Nein, das kann er nicht.
Nein, das kann er auch nicht mehr. Wurde auf seinen ausdrücklichen Wunsch mitvermietet.