Kann mir mein Vermieter wegen Hundehaltung kündigen obwohl der Hund im Mietvertrag steht?
Hallo!
Vorgeschichte: Wir sind vor einem Jahr mit unserem Hund (Deutsche Dogge) in eine Mietwohnung gezogen. Der Hund steht im Mietvertrag und ist seitens des Vermieters erlaubt.
Heute: unsere Dogge ist vor 2 Monaten verstorben, vor einer Woche haben wir uns einen Doggen-Welpen angeschafft und dies unserem Vermieter der Form halber auch mitgeteilt. Wir dachten uns nichts böses dabei - da ja der Hund auch im Mietvertrag erlaubt ist.
Nun teilte uns unser Vermieter telefonisch mit, dass wir den Hund weggeben müssen, er will den Hund nicht in der Wohnung haben. Wir behalten den Hund, da wir uns im Recht fühlen. Darauf hin meinte der Vermieter "dann müssen Sie eben kündigen wenn Sie den Hund behalten" - worauf ich lachend erwiderte "ICH muss ganz sicher nicht kündigen". Darauf der Vermieter "dann schicke ich Ihnen eben eine Kündigung".
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine ordentliche Kündigung wegen einem Hund der im Mietvertrag steht rechtens ist. Wie seht ihr das?
Der Hund belästigt weder Nachbarn oder andere Mieter im Haus. Die Wohnung ist mit 270qm auch für große Hunde geeignet. Der Hund kotet nicht in den Hausflur, bellt nicht usw. Sprich seitens des Hundes gibt es keine Probleme die angekreidet werden könnten. Kein Wunder, er ist 8 Wochen alt und jeder im Haus liebt ihn :)
11 Antworten
Stirbt das genehmigte Tier so muss der Mieter nicht noch mal um Erlaubnis bitten.(AG Langenfeld WM 82, 226)
Ob andere Gerichte dem folgen ist mit einem Risiko belastet? Hier gibt es auch andere Entscheidungen:
Er kann auch hier verlangen, das der Mieter ein Tier wieder weggibt, wenn er das Tier ohne Erlaubnis angeschafft hat (LG Göttingen WM 91, 536)
Duldet der Vermieter ein Tier, so gibt es dem Mieter aber nicht das Recht noch ein zweites anzuschaffen.(LG Hannover WM 89, 566)
Man bedenke aber das sind Einzelfallentscheidungen.
Die Erlaubnis zur Hundehaltung kann vom VM widerrufen werden. Dazu muss aber ein stichhaltiger Grund vorliegen, der hier m. E. nach nicht gegeben ist. Bevor der VM überhaupt kündigen kann,muss erstmal eine schriftliche Abmahnung erfolgen. Die Begründung: "ich will keinen Hund in der Wohnung" reicht da bei weitem nicht aus. Erst wenn du dich einer begründeten Abmahnung widersetzt, kann der VM die Kündigung in Betracht ziehen. Aber ein Abmahnungsgrund ist hier auch nicht gegeben.
Habe selbiges Problem, Streit wegen angeblicher Schäden am Parkett ( Hund soll großflächig Parkett zerkratzt haben). Schäden gibt es keine , wurde erstinstanzlich festgestellt, jetzt versucht es mein Exvermieter meinen Folgehund (selbe Rasse und Geschlecht und Name, damals halt nur ein Welpe) unterzuschieben mit der Berufungsbegründung, er habe den Folgehund nicht erlaubt (nat. angeblich mündlich die Hundeerlaubnis entzogen, Zeugin Ehefrau). Im Mietvertrag steht Im Haushalt lebender Hund (Rasse) ist erlaubt. Keinerlei Beschränkung auf ersten Hund oder Erlöschen der Erlaubnis im Todesfall des Hundes)
Keine Sorge, eine Kündigung wäre nicht rechtens und ihr könntet sie anfechten.
"Dies spielt zum Beispiel dann eine Rolle, wenn der Hund des Mieters stirbt. Der Mieter kann sich nun, ohne erneut nachzufragen einen neuen Hund zulegen, sofern dieser Nachfolger nicht gänzlich anderer Art ist als der erste Hund"
Danke für die Info!
Was genau steht in der Erlaubnis zur Haltung eines/des Hundes?
Oft ist es so das sog. Folgehunde wieder neu genehmigt werden müssen.
Also dann: Hund erlaubt.
Dann kann der VM gegen den "Folgehund" nichts machen.
Der genaue Wortlaut ist ganz einfach "Tierhaltung: erlaubte Haustiere: Hund" sonst nichts